Zum Inhalt
Notfall

Papierkram

Elterngeld

Auch: Basiselterngeld, Partnermonate

Geldleistung, die nach der Geburt fehlendes Einkommen teilweise ersetzt: grundsätzlich 65 Prozent des wegfallenden Nettos.1

Basiselterngeld beträgt 300 bis 1.800 Euro im Monat. Ihr bekommt zusammen bis zu 12 Monatsbeträge, ein Elternteil höchstens 12. Fällt bei einem Elternteil für zwei Monate Einkommen weg, kommen 2 Partnermonate dazu, zusammen also bis zu 14.1,2

Für Geburten ab 01.04.2025 gibt es kein Elterngeld, wenn euer zu versteuerndes Einkommen über 175.000 Euro lag. Maßgeblich ist das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt, bei Paaren die Summe.1,3

Den Antrag stellt ihr schriftlich und erst nach der Geburt. Rückwirkend gezahlt wird höchstens für die 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht.1,4

Für dich

Bekommt sie Mutterschaftsgeld, zählen diese Monate als ihre Basismonate. In den ersten 12 Lebensmonaten dürft ihr nur einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Nimmst du dann im 1. Lebensmonat Basiselterngeld, nimm im 2. ElterngeldPlus. Ausnahmen gelten etwa für Mehrlinge und Frühgeburten mindestens 6 Wochen vor dem Termin.1,2

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. 1familienportal.de (BMBFSFJ): Elterngeld – Häufige Fragen
  2. 2BMJV / BfJ: § 4 BEEG – Bezugsdauer, Anspruchsumfang
  3. 3BMJV / BfJ: § 1 BEEG – Berechtigte
  4. 4BMJV / BfJ: § 7 BEEG – Antragstellung

Stand 23. Oktober 2026