Familienversicherung
Mitversicherung eures Babys in der gesetzlichen Krankenkasse eines Elternteils.1
Voraussetzung ist, dass euer Baby in Deutschland wohnt und nicht selbst versicherungspflichtig ist.1
Der versicherte Elternteil meldet euer Baby mit den nötigen Angaben bei seiner Kasse. Eine Frist nennt das Gesetz dafür nicht.1
Ausnahme, wenn ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner seid: Euer Baby ist nicht familienversichert, wenn der andere Elternteil nicht gesetzlich versichert ist, sein Einkommen regelmäßig über 6.450 Euro im Monat liegt (Stand 2026) und höher ist als das des versicherten Elternteils.1,2
Für dich
Ist einer von euch privat versichert, klärt vorher, wo euer Baby versichert wird. Meldet der privat versicherte Elternteil euer Baby binnen 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend an, muss seine PKV es ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen. Sie darf eine Vorversicherungszeit des Elternteils von höchstens drei Monaten verlangen.3
Verwandte Begriffe
Quellen
- 1BMJV / BfJ: § 10 SGB V – Familienversicherung
- 2Techniker Krankenkasse: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Stand 06.01.2026)
- 3BMJV / BfJ: § 198 VVG – Kindernachversicherung
Stand 23. Oktober 2026