Geburtsanzeige
Auch: Geburt anzeigen, Geburtsbeurkundung
Meldung der Geburt beim Standesamt des Geburtsorts; sie muss innerhalb einer Woche erfolgen.1
Bei einer Klinikgeburt zeigt die Klinik die Geburt schriftlich an. Ihr liefert die Unterlagen und, je nach Ehe und Sorgerecht, eine Erklärung zum Namen eures Kindes.1, 2, 3, 4, 5
Bei einer Hausgeburt zeigt ihr selbst an. Pflichtig ist ein Elternteil nur mit Sorgerecht. In Berlin etwa gehört eine Bescheinigung von Hebamme oder Ärztin dazu.6, 3
Fehlt bei der Anzeige noch der Vorname, reicht ihr ihn binnen eines Monats nach.7
Für dich
Leg die Unterlagen früh bereit, etwa Ausweise, Geburtsurkunden und Eheurkunde. Seid ihr nicht verheiratet, gehören Vaterschaftsanerkennung und gegebenenfalls Sorgeerklärung dazu. Was genau nötig ist, sagt euer Standesamt.3
Verwandte Begriffe
Quellen
- 1BMJV / BfJ: § 18 PStG – Anzeige der Geburt
- 2BMJV / BfJ: § 20 PStG – Anzeige durch Einrichtungen
- 3Service-Portal Berlin: Geburt anzeigen / Geburtsurkunde
- 4BMJV / BfJ: § 1617 BGB – Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
- 5BMJV / BfJ: § 1617a BGB – Geburtsname bei Alleinsorge
- 6BMJV / BfJ: § 19 PStG – Anzeige durch Personen
- 7BMJV / BfJ: § 22 PStG – Fehlende Angaben
Stand 23. Oktober 2026