Sorgeerklärung
Auch: Sorgeerklärungen
Erklärung, mit der ihr als unverheiratete Eltern gemeinsam das Sorgerecht für euer Kind bekommt.1
Ohne Sorgeerklärung, Heirat oder Gerichtsentscheidung hat die Mutter das Sorgerecht allein.1
Ihr könnt sie schon vor der Geburt abgeben. Beurkundet wird sie beim Jugendamt kostenlos oder beim Notar gegen Gebühr, nicht beim Standesamt.2,3,4,5
Ohne gemeinsames Sorgerecht brauchst du für deine Elternzeit ihre Zustimmung. Euer Kind bekommt dann ihren Familiennamen, außer sie gibt ihm mit deiner Einwilligung deinen Namen oder einen Doppelnamen.6,7,8
Für dich
Fragt vorher, welche Unterlagen eure Stelle braucht, etwa Ausweise und vor der Geburt den Mutterpass. Die Vaterschaft könnt ihr im selben Termin anerkennen.5
Verwandte Begriffe
Quellen
- 1BMJV / BfJ: § 1626a BGB – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
- 2Verwaltungsportal des Bundes: Vaterschaftsanerkennung erklären (Leistungsbeschreibung Land Berlin)
- 3BMJV / BfJ: § 1626b BGB – Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
- 4BMJV / BfJ: § 1626d BGB – Form; Mitteilungspflicht
- 5Service-Portal Berlin: Sorgeerklärung
- 6BMJV / BfJ: § 1617a BGB – Geburtsname bei Alleinsorge
- 7BMJV / BfJ: § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
- 8Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Kurzinformation WD 9 - 3000 - 004/20 „Anspruch auf Urlaub und Elternzeit nach der Geburt eines Kindes“ (11.02.2020)
Stand 23. Oktober 2026