Vaterschaftsanerkennung
Auch: Vaterschaft anerkennen, Anerkennung der Vaterschaft
Erklärung, mit der du rechtlich Vater wirst, wenn du nicht mit der Mutter verheiratet bist.1
Die Mutter muss zustimmen, persönlich vor der beurkundenden Stelle. Das geht beim Jugendamt kostenlos, außerdem bei Standesamt, Notar oder Amtsgericht.1,2
Die Anerkennung geht schon vor der Geburt. Nur dann stehst du direkt im Geburtseintrag, sonst braucht es später eine neue Urkunde.3,1,2
Die Anerkennung allein gibt dir kein Sorgerecht. Dafür braucht ihr Sorgeerklärungen.1,4
Für dich
Macht Anerkennung und Sorgeerklärung vor der Geburt im selben Termin beim Jugendamt. Dort kostet beides nichts.2,5
Verwandte Begriffe
Quellen
- 1familienportal.de (BMBFSFJ): Vaterschaftsanerkennung
- 2Verwaltungsportal des Bundes: Vaterschaftsanerkennung erklären (Leistungsbeschreibung Land Berlin)
- 3BMJV / Bundesamt für Justiz: § 1594 BGB – Anerkennung der Vaterschaft
- 4BMJV / BfJ: § 1626a BGB – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
- 5Service-Portal Berlin: Sorgeerklärung
Stand 23. Oktober 2026