Fehlgeburt
Auch: Fehlgeburten
Etwa 11 bis 15 von 100 festgestellten Schwangerschaften enden mit einer Fehlgeburt.3
Eine Fehlgeburt ist meist schicksalhaft und war nicht zu verhindern. Viele suchen die Schuld trotzdem bei sich. Ein Gespräch mit Ärztin oder Hebamme kann entlasten.4
Auch eine sehr frühe Fehlgeburt kann tief schmerzen, weil die Bindung zum Kind oft früh entsteht.4
Ist sie angestellt, steht ihr ab der 13. SSW Mutterschutz zu, je nach Woche 2, 6 oder 8 Wochen. Auf eigenen Wunsch darf sie trotzdem arbeiten.5,6
Hilfe bieten Schwangerschaftsberatungsstellen, Hebammen mit Weiterbildung in Trauerbegleitung, professionelle Trauerbegleitung, Seelsorge und Selbsthilfegruppen. Anlaufstellen sind auch der Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister (VEID) und die Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“.4
Für dich
Frag nach, wie es ihr geht, und versteck deine eigene Trauer nicht. Ihr könnt unterschiedlich trauern. Gespräche und Hilfe von außen können dann entlasten.4
Verwandte Begriffe
Quellen
- 1BMJV, gesetze-im-internet.de: § 31 PStV, Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt
- 2BIÖG, familienplanung.de: Wochenbett und Mutterschutz nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt (Stand 02.06.2025)
- 3BIÖG, familienplanung.de: Ursachen für eine Fehlgeburt oder Totgeburt (Stand 01.03.2019)
- 4BIÖG, familienplanung.de: Trauer nach einer Fehl- oder Totgeburt (Stand 28.02.2019; Angebote geprüft 2025/2026) und Übersicht „Ein Kind früh verlieren“
- 5BMJV, gesetze-im-internet.de: § 3 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- 6BMBFSFJ, Familienportal: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten (02.06.2025)
Stand 23. Oktober 2026