Mehrlingszuschlag
Zuschlag zum Elterngeld bei Zwillingen und anderen Mehrlingen: 300 Euro mehr Basiselterngeld für das zweite und jedes weitere Kind, beim ElterngeldPlus 150 Euro.1, 2
Bei Zwillingen gibt es trotz Zuschlag nur einen Anspruch auf Elterngeld. Jeder Elternteil stellt nur einen Antrag, nicht einen je Kind.3, 2
Mit dem Zuschlag beträgt das Basiselterngeld bei Zwillingen mindestens 600 und höchstens 2.100 Euro, das ElterngeldPlus mindestens 300 und höchstens 1.050 Euro.2
Für dich
Bei Zwillingen dürft ihr länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Jeder gemeinsame Monat verbraucht aber zwei Basismonate.4, 2
Verwandte Begriffe
Quellen
- 1BMJV / BfJ: § 2a BEEG – Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- 2familienportal.de (BMBFSFJ): Elterngeld – Häufige Fragen (Abschnitte Mehrlinge, gleichzeitiger Bezug, Antrag)
- 3BMJV / BfJ: § 1 BEEG – Berechtigte (Abs. 1 Satz 2)
- 4BMJV / BfJ: § 4 BEEG – Bezugsdauer, Anspruchsumfang (Abs. 5 und 6)
Stand 30. Oktober 2026