Textform
Erklärung als Text ohne eigenhändige Unterschrift, etwa eine E-Mail; sie genügt für die Anmeldung der Elternzeit bei Geburten ab 01.05.2025.1,2,3
Für Kinder, die vor dem 01.05.2025 geboren sind, gilt weiter die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.4,3
Für Geburten ab 01.05.2025 gilt Textform auch beim Antrag auf Teilzeit in Elternzeit. Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er das ebenfalls in Textform tun.5,3
Für dich
Lass dir die Elternzeit vom Arbeitgeber bescheinigen. Dazu ist er verpflichtet.1
Verwandte Begriffe
Quellen
- 1BMJV / BfJ: § 16 BEEG – Inanspruchnahme der Elternzeit
- 2familienportal.de (BMBFSFJ): Elternzeit – Häufige Fragen
- 3Zentralverband des Deutschen Handwerks (via HWK Flensburg): Rundschreiben 29/25: Einführung der Textform im BEEG (07.05.2025)
- 4BMJV / BfJ: § 28 BEEG – Übergangsvorschrift
- 5BMJV / BfJ: § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
Stand 23. Oktober 2026