Gesundheit und Alltag
Impfungen: was für sie und was für dich empfohlen ist
Welche Impfungen in der Schwangerschaft empfohlen sind, welche tabu sind und was du vor der Geburt in deinem Impfpass prüfst.
1. SSW bis Geburt
Für sie: Keuchhusten
Sie sollte sich zu Beginn des letzten Drittels gegen Keuchhusten impfen lassen. Die Impfung soll möglichst spätestens 4 Wochen vor dem errechneten Termin sein.1
Die Keuchhusten-Impfung ist für Schwangere zu Beginn des letzten Drittels empfohlen, möglichst spätestens vier Wochen vor dem errechneten Termin.1
Für die Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft nennt die STIKO als Beginn des letzten Drittels die 28. SSW.2
Sie sollte sich in jeder Schwangerschaft neu impfen lassen. Das gilt auch, wenn sie schon früher geimpft wurde. Das Ziel ist mehr Nestschutz für euer Baby.2
Empfohlen ist sie in jeder Schwangerschaft, unabhängig von früheren Impfungen. Ziel ist ein erweiterter Nestschutz für euer Baby.2
Hat sie ein Risiko für eine Frühgeburt, kann sie schon im zweiten Drittel geimpft werden. Wurde sie in der Schwangerschaft nicht geimpft? Dann holt sie die Impfung möglichst in den ersten Tagen nach der Geburt nach.2
Bei Frühgeburtsrisiko kann schon im zweiten Drittel geimpft werden. Wurde sie in der Schwangerschaft nicht geimpft, wird die Impfung möglichst in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt.2
Für sie: Grippe, RSV und was tabu ist
Sie sollte sich ab dem zweiten Drittel gegen Grippe impfen lassen. Das ist etwa ab dem 4. Monat. Hat sie eine chronische Krankheit, ist die Impfung schon ab dem ersten Drittel empfohlen. Die Impfung soll vor allem sie selbst vor einer schweren Grippe schützen.3,2
Die Grippe-Impfung ist ab dem zweiten Drittel empfohlen, also etwa ab dem 4. Monat. Hat sie eine chronische Erkrankung, schon im ersten Drittel. Sie soll vor allem schwere Verläufe bei ihr selbst verhindern.3,2
Geimpft wird gegen Grippe vor der Grippesaison.3
In Deutschland ist eine RSV-Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht empfohlen. Im Einzelfall ist die Impfung nach ärztlicher Beratung möglich.4,2
Eine RSV-Impfung in der Schwangerschaft ist in Deutschland derzeit nicht empfohlen. Im Einzelfall ist sie nach ärztlicher Beratung möglich.4,2
Stattdessen ist für alle Babys in ihrer ersten RSV-Saison ein Antikörper empfohlen. Hat sie in der Schwangerschaft doch eine RSV-Impfung bekommen? Dann braucht ein gesundes Neugeborenes den Antikörper meist nicht. Ausnahmen gibt es bei Risikofaktoren. Eine Ausnahme ist auch, wenn die Impfung weniger als 2 Wochen vor der Geburt war.4,2
Stattdessen ist für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison ein Antikörper empfohlen. Hat sie in der Schwangerschaft doch eine RSV-Impfung bekommen, braucht ein gesundes Neugeborenes in der Regel keinen. Ausnahmen gelten bei Risikofaktoren oder wenn die Impfung weniger als zwei Wochen vor der Geburt war.4,2
Anders als in Deutschland wird Schwangeren nach britischen Empfehlungen eine RSV-Impfung angeboten.5,4
In der Schwangerschaft darf sie keine Lebendimpfstoffe bekommen. Das sind zum Beispiel Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Totimpfstoffe sind möglich.6
Lebendimpfstoffe, etwa gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, sind in der Schwangerschaft tabu. Totimpfstoffe sind möglich.6
Sind bei ihr keine 2 Röteln-Impfungen eingetragen? Oder hatte sie keine Antikörper gegen Röteln? Dann sollte sie nach der Geburt 2 MMR-Impfungen bekommen. MMR schützt gegen Masern, Mumps und Röteln. Die erste Impfung passt gut zur Nachsorge am Ende des Wochenbetts.2
Hat sie keine zwei Röteln-Impfungen dokumentiert oder hatte sie keine Antikörper, sind nach der Geburt zwei MMR-Impfungen empfohlen. Die erste passt gut zur Nachsorge am Ende des Wochenbetts.2
Für dich
Liegt deine letzte Keuchhusten-Impfung 10 Jahre oder länger zurück? Dann lass dich impfen. Das gilt auch für alle anderen, die eng mit eurem Baby zu tun haben. Zum Beispiel Geschwister, Großeltern und Menschen, die euer Baby betreuen. Erledigt das möglichst spätestens 4 Wochen vor dem errechneten Termin.1,2
Enge Kontaktpersonen wie du, Geschwister, Großeltern und Betreuende sollen gegen Keuchhusten geimpft sein, wenn die letzte Impfung zehn Jahre oder länger zurückliegt. Das sollte möglichst spätestens vier Wochen vor dem errechneten Termin erledigt sein.1,2
Die STIKO empfiehlt allen Erwachsenen, die nächste fällige Td-Auffrischung einmal als Tdap zu bekommen. Tdap schützt auch gegen Keuchhusten.2
Eine MMR-Impfung schützt gegen Masern, Mumps und Röteln. Die Impfung ist für dich empfohlen, wenn du nach 1970 geboren bist. Und wenn außerdem eins davon zutrifft: Du weißt nicht sicher, ob du geimpft bist. Oder du hast als Kind keine oder nur eine Impfung bekommen.2
Bist du nach 1970 geboren, ist eine MMR-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln empfohlen, wenn dein Impfstatus unklar ist oder du in der Kindheit keine oder nur eine Impfung bekommen hast.2
Als Mitglied eures Haushalts ist dir eine Grippe-Impfung nur in einem Fall empfohlen. Der Fall: Bei euch lebt jemand, bei dem die Impfung schlecht wirkt, etwa wegen einer Immunschwäche. Ein gesundes Neugeborenes zählt nicht dazu.2
Als Haushaltsmitglied ist dir eine Grippe-Impfung nur empfohlen, wenn im Haushalt Menschen leben, bei denen die Impfung schlecht wirkt, etwa wegen einer Immunschwäche. Ein gesundes Neugeborenes zählt nicht dazu.2
Amerikanische Empfehlungen sehen für alle Haushaltsmitglieder und Betreuenden eines Babys unter 6 Monaten jedes Jahr die Grippe-Impfung vor, weil das Baby selbst noch nicht geimpft werden kann. Die STIKO empfiehlt das für das Umfeld gesunder Babys nicht. Die amerikanische Angabe stammt von einer Seite aus dem Jahr 2024.7,2
Was du tun kannst
- Schau in deinen Impfpass. Liegt deine letzte Keuchhusten-Impfung 10 Jahre oder länger zurück? Dann lass die Impfung auffrischen. Mach das möglichst spätestens 4 Wochen vor dem errechneten Termin.1,2
- Schau in deinen Impfpass. Liegt deine letzte Keuchhusten-Impfung zehn Jahre oder länger zurück, lass sie möglichst spätestens vier Wochen vor dem errechneten Termin auffrischen.1,2
- Sprich auch mit Großeltern und anderen, die euer Baby oft betreuen werden. Für diese Menschen gilt dieselbe Regel.1,2
- Sprich auch Großeltern und andere an, die euer Baby oft betreuen werden. Für sie gilt dieselbe Regel.1,2
- Bist du nach 1970 geboren? Und weißt du nicht, ob du gegen Masern geimpft bist? Dann frag deine Ärztin oder deinen Arzt nach einer MMR-Impfung.2
- Bist du nach 1970 geboren und ist unklar, ob du gegen Masern geimpft bist, sprich deine Ärztin oder deinen Arzt auf eine MMR-Impfung an.2
Passt dazu
Quellen
- 1BIÖG, infektionsschutz.de: Keuchhusten-Impfung bei Erwachsenen (letzte Änderung 16.03.2026)
- 2RKI/STIKO: Empfehlungen der STIKO 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (22.01.2026; PDF mit Randvermerken bis 10.09.2026)
- 3BIÖG, infektionsschutz.de: Grippe-Impfung bei Schwangeren (letzte Änderung 12.10.2026)
- 4BIÖG, infektionsschutz.de: RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen (letzte Änderung 13.05.2026; FAQ zur Impfung in der Schwangerschaft 20.11.2025)
- 5NHS (Best Start in Life): Week-by-week guide to pregnancy, Wochen 4–41
- 6BIÖG, infektionsschutz.de: Impfen: Für Schwangere (letzte Änderung 13.05.2026)
- 7CDC: Protect Against Flu: Caregivers of Infants and Young Children (Stand 18.09.2024)
Stand 27. Oktober 2026