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Notfall

Entwicklung

Wann ihr wegen der Entwicklung zur Kinderärztin geht

Wann ihr nicht abwartet, was ihr spätestens bei der nächsten U ansprecht und wie ihr euch auf das Gespräch vorbereitet.

Passt für: Geburt bis 3 Jahre

Nicht abwarten

Kann euer Kind etwas nicht mehr, das es schon konnte? Dann wartet nicht ab. Sprecht bald mit der Kinderärztin. Das raten amerikanische Empfehlungen.1,2

Nach amerikanischen Empfehlungen ist es immer ein Grund, nicht abzuwarten, wenn euer Kind Fähigkeiten verliert, die es schon konnte. Sprecht zeitnah mit der Kinderärztin.1,2

Amerikanische Empfehlungen raten: Wartet auch in diesen Fällen nicht ab. Euer Kind schafft einen oder mehrere Meilensteine aus den amerikanischen Listen nicht. Oder ihr macht euch aus anderen Gründen Sorgen. Sprecht dann mit der Kinderärztin. Fragt nach einem Test der Entwicklung.1,2

Amerikanische Empfehlungen raten auch dann, nicht abzuwarten, wenn euer Kind einen oder mehrere Meilensteine der amerikanischen Listen nicht erreicht oder wenn ihr euch aus anderen Gründen Sorgen macht. Sprecht dann mit der Kinderärztin und fragt nach einem Entwicklungsscreening.1,2

Macht ihr euch danach weiter Sorgen? Dann bittet um eine Überweisung zu Fachleuten. Das raten amerikanische Empfehlungen.1,2

Bleibt die Sorge, raten amerikanische Empfehlungen, um eine Überweisung zu Fachleuten zu bitten.1,2

Dass der Verlust von Fähigkeiten immer ein Grund ist, nicht abzuwarten, steht in amerikanischen Empfehlungen. Die Elterntexte von kindergesundheit-info.de zu Entwicklungs- und Bewegungsauffälligkeiten nennen den Verlust von Fähigkeiten nicht ausdrücklich. Ein Widerspruch ist das nicht.1,2,3,4

Spätestens bei der nächsten U ansprechen

Seid ihr wegen der Entwicklung eures Kindes unsicher? Dann sprecht mit der Kinderarztpraxis. Tut das spätestens bei der nächsten U-Untersuchung.5,6

Seid ihr wegen der Entwicklung eures Kindes unsicher, sprecht die Kinderarztpraxis an, spätestens bei der nächsten U-Untersuchung.5,6

Ein Beispiel: Euer Kind bewegt sich über längere Zeit deutlich anders als Gleichaltrige. Oder es bewegt sich über längere Zeit deutlich langsamer.6,3

Das gilt zum Beispiel, wenn sich euer Kind über längere Zeit deutlich anders oder deutlich langsamer bewegt als Gleichaltrige.6,3

Entwickelt sich die Sprache eures Kindes bis zum 2. Geburtstag deutlich langsamer als bei anderen Kindern? Dann sprecht mit der Kinderärztin.7

Ist die Sprachentwicklung bis zum Ende des zweiten Lebensjahres deutlich langsamer als bei anderen Kindern, sprecht mit der Kinderärztin.7

Habt ihr den Eindruck, dass euer Kind nicht gut hört? Dann lasst das früh untersuchen.3

Gibt es Hinweise, dass euer Kind nicht gut hört, lasst das früh abklären.3

Auffälligkeiten in der Bewegung im 1. Lebensjahr sollte die Kinderärztin beobachten. Bei 90 bis 95 von 100 betroffenen Kindern sind die Auffälligkeiten am 1. Geburtstag verschwunden.4

Auffälligkeiten in der Bewegung im ersten Lebensjahr sollten kinderärztlich beobachtet werden. Bei 90 bis 95 von 100 betroffenen Kindern verschwinden die Auffälligkeiten bis zum Ende des ersten Lebensjahres.4

Eure Beobachtungen zählen

Bei der U-Untersuchung gibt es eine Befragung. Darin steht ein eigener Punkt für euch. Er gilt, wenn ihr mit Entwicklung oder Verhalten eures Kindes unzufrieden seid. Eure Beobachtungen sind also gewollt.8

Bei der Befragung zur U-Untersuchung gibt es ausdrücklich einen Punkt für den Fall, dass ihr mit Entwicklung oder Verhalten eures Kindes unzufrieden seid. Eure Beobachtungen sind dort also gewollt.8

Die U-Untersuchungen regelt die Kinder-Richtlinie in der Fassung, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Die Anamnese der Kinder-Richtlinie sieht ein eigenes Feld für Eltern vor, die mit Entwicklung oder Verhalten ihres Kindes unzufrieden sind.8,9

Was du tun kannst

  • Schreibt vor jeder U auf, was euch auffällt oder Sorgen macht. Nehmt die Notizen mit zur U.8
  • Notiert vor jeder U, was euch an der Entwicklung eures Kindes auffällt oder Sorgen macht, und nehmt die Notizen mit.8

Passt dazu

Quellen

  1. 1CDC, NCBDDD: CDC's Developmental Milestones (Übersicht)
  2. 2CDC: Milestones by 2 Months
  3. 3BIÖG: Entwicklungsauffälligkeiten, Stand 29.06.2026
  4. 4BIÖG: Bewegungsauffälligkeiten, Stand 16.04.2026
  5. 5BIÖG, kindergesundheit-info.de: Bewegungsentwicklung (0–12 Monate), Stand 20.04.2026
  6. 6BIÖG: Motorische Entwicklung, Stand 25.02.2026
  7. 7BIÖG: Sprachentwicklung, Stand 27.02.2026
  8. 8G-BA: Kinder-Richtlinie, Fassung 18.06.2015, zuletzt geändert 15.05.2025 (BAnz AT 26.11.2025 B5), in Kraft 01.01.2026, inkl. Anlage 1 (Gelbes Heft)
  9. 9G-BA: Richtlinienseite Kinder-Richtlinie (Änderungshistorie)

Stand 27. Oktober 2026