Gesundheit
U1 bis U9, Zahnarzt und Gelbes Heft
Wann die Früherkennungen für euer Kind anstehen, was dabei passiert und was im Gelben Heft steht.
Geburt bis 6 Jahre
Termine im ersten Jahr
Die U1 findet direkt nach der Geburt statt, innerhalb von 30 Minuten.1
Die U2 ist vom 3. bis 10. Lebenstag vorgesehen. Möglich ist sie vom 3. bis zum 14. Lebenstag.1
Die U3 ist in der 4. bis 5. Lebenswoche vorgesehen. Möglich ist sie von der 3. bis zur 8. Lebenswoche.1
Die U4 ist im 3. bis 4. Lebensmonat vorgesehen. Möglich ist sie vom 2. bis zum 4,5. Lebensmonat.1
Die U5 ist im 6. bis 7. Lebensmonat vorgesehen. Möglich ist sie vom 5. bis zum 8. Lebensmonat.1
Die U6 ist im 10. bis 12. Lebensmonat vorgesehen. Möglich ist sie vom 9. bis zum 14. Lebensmonat.1
Termine bis zur U9
Die U7 ist im 21. bis 24. Lebensmonat vorgesehen. Möglich ist sie vom 20. bis zum 27. Lebensmonat.1
Die U7a ist im 34. bis 36. Lebensmonat vorgesehen. Möglich ist sie vom 33. bis zum 38. Lebensmonat.1
Die U8 ist im 46. bis 48. Lebensmonat vorgesehen. Möglich ist sie vom 43. bis zum 50. Lebensmonat.1
Die U9 ist im 60. bis 64. Lebensmonat vorgesehen. Möglich ist sie vom 58. bis zum 66. Lebensmonat.1
Was für die Fristen gilt
Jede U-Untersuchung könnt ihr nur in einem festen Zeitraum machen lassen. Dazu zählt auch die Zeit, die als „möglich“ angegeben ist.1
Jede U-Untersuchung könnt ihr nur in ihrem Zeitraum einschließlich der Toleranz in Anspruch nehmen.1
Eine Sonderregel aus der Pandemie erlaubte die U6 bis U9 auch nach Ablauf der Frist. Diese Regel galt nur bis drei Monate nach dem 31. März 2023. Im Text der Kinder-Richtlinie steht die Regel noch.1
Ist euer Baby zu früh geboren? Dann gelten trotzdem dieselben Zeiträume für die U-Untersuchungen.1
Die Zeiträume der U-Untersuchungen gelten unverändert auch für Frühgeborene.1
Nach Bundesrecht hat euer Kind Anspruch auf die U-Untersuchungen. Und nach Bundesrecht sind die Untersuchungen freiwillig.2,1
Bundesrechtlich sind die U-Untersuchungen ein Anspruch und freiwillig.2,1
Der Anspruch auf die U-Untersuchungen steht in § 26 SGB V. Zeiträume und Inhalte der U-Untersuchungen regelt die Kinder-Richtlinie. Die geltende Fassung der Kinder-Richtlinie ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.2,1
Eine Übersicht von 2020 zeigt: In den meisten Bundesländern gibt es verbindliche Einladungen und Meldungen zu den U-Untersuchungen. In einigen Bundesländern ist die Teilnahme Pflicht. Welche Untersuchungen dazugehören, regelt jedes Land selbst.3
Nach einer Übersicht von 2020 haben die meisten Bundesländer ein verbindliches Einlade- und Meldewesen für die U-Untersuchungen, einige auch eine Teilnahmepflicht. Welche Untersuchungen dazugehören, regelt jedes Land selbst.3
In Bundesländern mit verbindlichen Meldungen gilt nach dem Stand von 2020: Geht euer Kind nicht zu einer U-Untersuchung, erfährt das die zuständige Behörde. Die Behörde entscheidet selbst, was dann passiert.3
In Bundesländern mit verbindlichem Meldewesen wird nach dem Stand von 2020 die zuständige Behörde informiert, wenn eine U-Untersuchung nicht wahrgenommen wird. Sie entscheidet nach eigenem Ermessen, was folgt.3
Was bei U3 bis U7a passiert
Bei der U3 bekommt jedes Kind einen Ultraschall der Hüfte. Die Praxis prüft auch, ob die Screenings nach der Geburt gemacht wurden. Außerdem gibt es eine Beratung zum Impfen.1
Bei der U3 bekommt jedes Kind einen Ultraschall der Hüfte. Außerdem wird kontrolliert, ob die Screenings nach der Geburt gemacht wurden, und es gibt eine Impfberatung.1
Bei der U3 berät euch die Praxis unter anderem zu diesen Themen: plötzlicher Kindstod, Unfälle vermeiden, Vitamin D und Fluorid. Auch der Umgang mit einem Baby, das viel schreit, ist ein Thema.1
Bei der U3 wird unter anderem zu plötzlichem Kindstod, Unfallverhütung, Vitamin D und Fluorid und zum Umgang mit einem Baby beraten, das viel schreit.1
Bei der U3 achtet die Ärztin auch auf eine krankhafte Gelbsucht und auf Auffälligkeiten in der Entwicklung. Weitere Themen der Beratung sind die Stuhlfarbkarte, Stillen und Mundgesundheit, Sucht und die Frühen Hilfen.1
Bei der U4 geht es um die Entwicklung eures Babys. Die Praxis kontrolliert auch das Hörscreening. Und es gibt eine Beratung zum Impfen. Die Praxis berät euch unter anderem zu Ernährung und Schreien. Weitere Themen sind Probleme beim Schlafen und Essen und wie ihr die Sprache fördert.1
Bei der U4 geht es um die Entwicklung, die Kontrolle des Hörscreenings und eine Impfberatung. Beraten wird unter anderem zu Ernährung, Schlaf- und Essproblemen, Schreien und Sprachförderung.1
Bei der Beratung zur Sprachförderung in der U4 geht es um die Muttersprache und Deutsch, auch um Gebärdensprache. Weitere Beratungsthemen der U4 sind Mundgesundheit, plötzlicher Kindstod, Unfallverhütung, Frühe Hilfen und der Impfstatus.1
Ab der U5 untersucht die Praxis auch, ob euer Kind Probleme beim Sehen hat. Bei der U5 weist die Praxis außerdem auf die Früherkennung in der Zahnarztpraxis hin.1
Ab der U5 wird auch auf Sehstörungen untersucht. Bei der U5 weist die Praxis außerdem auf die zahnärztliche Früherkennung hin.1
Bei der U6 geht es um die Entwicklung und das Sehen. Außerdem gibt es eine Beratung zum Impfen. Die Praxis berät euch unter anderem dazu, wie ihr Unfälle vermeidet. Weitere Themen sind Sprache, Ernährung und Zahnpflege.1
Bei der U6 geht es um Entwicklung, Sehen und eine Impfberatung. Beraten wird unter anderem zu Unfallverhütung, Sprache, Ernährung und Zahnpflege.1
Bei der U7 geht es um die Entwicklung und das Sehen. Außerdem gibt es eine Beratung zum Impfen. Die Praxis berät euch unter anderem zur Zahnpflege mit Fluorid. Weitere Themen sind Sprache, Bewegung und wie ihr Unfälle vermeidet.1
Bei der U7 geht es um Entwicklung, Sehen und eine Impfberatung. Beraten wird unter anderem zu Zahnpflege mit Fluorid, Sprache, Bewegung und Unfallverhütung.1
Bei der U7a gibt es mehrere Sehtests. Die Tests sollen Schielen und Sehschwäche erkennen. Die Praxis berät euch unter anderem zu Medien. Gemeint sind etwa Bildschirme, Spielkonsolen und Dauerbeschallung.1
Zur U7a gehören mehrere Sehtests, die Schielen und Sehschwäche erkennen sollen. Beraten wird unter anderem zu Medien wie Bildschirm, Konsolen und Dauerbeschallung.1
Zu den Sehtests der U7a gehören ein Test mit Hornhautreflexbildchen, ein Stereotest und ein Test zum Wiedererkennen von Formen mit einseitiger Prüfung. Weitere Themen der Beratung sind Bewegung, Ernährung, Unfallverhütung, Sprache und der Hinweis auf die Zahnarztpraxis.1
Bei U3 bis U6 achtet die Ärztin auch auf euer Baby und seine Hauptbezugsperson. Die Ärztin schaut, wie beide miteinander umgehen.1
Von der U3 bis zur U6 achtet die Ärztin auch darauf, wie euer Baby und seine Hauptbezugsperson miteinander umgehen.1
Zahnärztliche Früherkennung Z1 bis Z6
Jedes Kind hat Anspruch auf 6 Untersuchungen zur Früherkennung in der Zahnarztpraxis. Die Untersuchungen heißen Z1 bis Z6.1
Jedes Kind hat Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die Z1 bis Z6.1
Die Z1 ist im 6. bis 9. Lebensmonat vorgesehen. Die Z2 ist im 10. bis 20. Lebensmonat vorgesehen. Die Z3 ist im 21. bis 33. Lebensmonat vorgesehen.4
Die Z1 ist im 6. bis 9. Lebensmonat vorgesehen, die Z2 im 10. bis 20. und die Z3 im 21. bis 33. Lebensmonat.4
Die Z4 ist im 34. bis 48. Lebensmonat vorgesehen. Die Z5 ist im 49. bis 60. Lebensmonat vorgesehen. Die Z6 ist im 61. bis 72. Lebensmonat vorgesehen.4
Die Z4 ist im 34. bis 48. Lebensmonat vorgesehen, die Z5 im 49. bis 60. und die Z6 im 61. bis 72. Lebensmonat.4
Zwischen Z1, Z2 und Z3 liegen jeweils mindestens 4 Monate.5
Zwischen den ersten drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen liegen jeweils mindestens vier Monate.5
Das Gelbe Heft
Seit dem 1. Januar 2026 stehen auch Z1 bis Z6 im Gelben Heft. Für ältere Hefte gibt es Seiten zum Einlegen. Neue Hefte haben diese Seiten seit Mitte Februar 2026.6
Seit dem 1. Januar 2026 werden auch Z1 bis Z6 im Gelben Heft dokumentiert. Ältere Hefte bekommen Einlegeseiten, neue Hefte enthalten die Seiten seit Mitte Februar 2026.6
Wenn ihr möchtet, kommen die Untersuchungen auch in die elektronische Patientenakte. Gesetzliche und viele private Krankenkassen bieten das Untersuchungsheft auch elektronisch an.1,6
Auf Wunsch werden die Untersuchungen auch in der elektronischen Patientenakte dokumentiert. Gesetzliche und viele private Krankenkassen bieten das elektronische Untersuchungsheft an.1,6
Im Gelben Heft gibt es eine Teilnahmekarte zum Herausnehmen. Darauf bestätigt die Praxis jede U-Untersuchung von U2 bis U9. Als Nachweis reicht diese Karte, etwa für Kita oder Schule.1,6
Die Teilnahme an U2 bis U9 wird auf einer herausnehmbaren Teilnahmekarte bestätigt. Als Nachweis etwa für Kita oder Schule genügt die Karte.1,6
Das Gelbe Heft ist vertraulich. Kita, Schule und Jugendamt dürfen nicht verlangen, das Heft zu sehen.1,6
Das Gelbe Heft ist vertraulich. Weder Kita noch Schule oder Jugendamt dürfen Einsicht verlangen.1,6
Bewahrt das Gelbe Heft mindestens bis zur Volljährigkeit eures Kindes auf. Geht es verloren, gibt es Ersatz in der Geburtsklinik oder bei der Hebamme, später in der Kinderarztpraxis.6
Im August 2026 wurde eine neue U10 mit 9 bis 10 Jahren beschlossen. Ab wann es die U10 gibt, war im Oktober 2026 noch offen.7,8
Im August 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine neue U10 mit 9 bis 10 Jahren beschlossen. Ab wann sie gilt, war im Oktober 2026 noch offen.7,8
Der U10-Beschluss vom August 2026 übernimmt die bisherigen Zeiträume der U-Untersuchungen unverändert und ergänzt die U10. Damit sind es elf Untersuchungen bis unter 11 Jahre. Auf die Teilnahmekarte kommen dann auch die U10 und die J1 mit 13 und 14 Jahren. Angewendet wird der Beschluss frühestens 6 Monate nach dem Inkrafttreten.7,8
Was du tun kannst
- Macht die Termine früh genug aus. Dann passen die Termine in den Zeitraum. Klappt das nicht? Dann sprecht rechtzeitig mit eurer Krankenkasse.1,4
- Vereinbart die Termine früh genug, damit sie ins Zeitfenster passen. Klappt das nicht, sprecht rechtzeitig mit eurer Krankenkasse.1,4
- Was bei U1, U2 und den Screenings nach der Geburt passiert, steht im Artikel „Die ersten Stunden und Tage mit eurem Baby“.
Passt dazu
- Frühgeborene: korrigiertes AlterWie ihr das korrigierte Alter eures Frühgeborenen rechnet, wofür es gilt und was sich trotzdem nach dem Geburtsdatum richtet.
- Meilensteine sind Spannen, keine StichtageWas Listen mit Meilensteinen messen, warum gesunde Kinder dabei Monate auseinanderliegen und wann ihr nicht abwartet.
- Wann ihr wegen der Entwicklung zur Kinderärztin gehtWann ihr nicht abwartet, was ihr spätestens bei der nächsten U ansprecht und wie ihr euch auf das Gespräch vorbereitet.
Quellen
- 1G-BA: Kinder-Richtlinie, Fassung 18.06.2015, zuletzt geändert 15.05.2025 (BAnz AT 26.11.2025 B5), in Kraft 01.01.2026, inkl. Anlage 1 (Gelbes Heft)
- 2BIÖG: Früherkennung & Vorsorge, Stand 10.12.2025
- 3Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Jugendgesundheitsuntersuchungen – Teilnahmeraten und Studien (WD 9 – 3000 – 072/20), 2.09.2020
- 4BIÖG: Untersuchungstermine (U und Z), Stand 10.12.2025
- 5Netzwerk Gesund ins Leben: Karies vorbeugen (1. Lebensjahr), Stand 07.05.2021
- 6BIÖG: Das Gelbe Heft, Stand 17.01.2026
- 7G-BA: Beschluss vom 20.08.2026: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung (U10), Dokumentation J1
- 8G-BA: Pressemitteilung U10 und J1 (20.08.2026)
Stand 27. Oktober 2026