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Notfall

Geld

Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Leistungen

Wie viel Kindergeld es gibt, wann ihr es beantragt, was sich ab 2027 ändern soll und wer Kinderzuschlag oder Landesleistungen bekommt.

Passt für: Geburt bis 18 Jahre

Kindergeld

2026 gibt es pro Kind 259 Euro Kindergeld im Monat. Für jedes Kind ist der Betrag gleich.1,2

2026 gibt es 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat, für jedes Kind gleich viel.1,2

Kindergeld gibt es ab dem Monat, in dem die Bedingungen erfüllt sind.1

Gezahlt wird ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen.1

Beantragt das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für jedes Kind bekommt nur eine Person das Kindergeld.2

Beantragt wird es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für ein Kind bekommt nur eine Person das Kindergeld.2

Im Antrag müssen zwei Steuer-IDs stehen: die von der Person, die beantragt, und die eures Babys. Für Neugeborene geht der Antrag ganz online, wenn ihr ein ELSTER-Zertifikat habt.2

Im Antrag müssen die Steuer-ID der Person, die beantragt, und die eures Babys stehen. Mit ELSTER-Zertifikat geht der Antrag für Neugeborene komplett online.2

Die Steuer-ID eures Babys kommt vom Bundeszentralamt für Steuern. Das Standesamt meldet die Geburt. Die Daten gehen dann automatisch weiter.3

Die Steuer-ID eures Babys vergibt das Bundeszentralamt für Steuern. Das Standesamt meldet die Geburt, die Daten gehen automatisch weiter.3

Rückwirkend gibt es Kindergeld nur für 6 Monate. Gemeint sind die 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag ankommt.4,2

Nachgezahlt wird nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht.4,2

Kindergeld ohne Antrag

Kindergeld soll in Zukunft ohne Antrag kommen. Der Bundestag hat das im Juli 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat am 25.09.2026 zugestimmt.3,5

Kindergeld soll künftig ohne Antrag kommen. Der Bundestag hat das im Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 25.09.2026 zugestimmt.3,5

Bekommt ihr schon Kindergeld? Dann soll das Kindergeld für weitere Kinder ab Frühjahr 2027 ohne Antrag kommen. Ab Ende 2027 soll das auch für das erste Kind einer Familie gelten.3,5

Voraussichtlich ab Frühjahr 2027 gilt das für weitere Kinder von Familien, die schon Kindergeld bekommen. Ab Ende 2027 sollen auch Erstgeborene dazukommen.3,5

Laut einem Medienbericht vom 09.07.2026 soll das Kindergeld ohne Antrag für weitere Kinder voraussichtlich im März 2027 starten, für Erstgeborene voraussichtlich ab November 2027.5

Für die Zahlung ohne Antrag gilt unter anderem: Mindestens einer von euch lebt mit eurem Baby in Deutschland. Einer von euch arbeitet in Deutschland. Und eine IBAN ist bekannt. Ist etwas unklar, braucht es weiter den Antrag.3,5

Voraussetzung für die Zahlung ohne Antrag ist unter anderem, dass mindestens einer von euch mit eurem Baby in Deutschland lebt, einer von euch in Deutschland arbeitet und eine IBAN bekannt ist. Bei Unklarheiten bleibt es beim Antrag.3,5

Bis die Zahlung ohne Antrag startet, braucht es den Antrag. Kommt euer erstes Kind zur Welt, bevor die Zahlung ohne Antrag für erste Kinder startet? Dann beantragt das Kindergeld wie bisher.3,5

Bis zum Start der Zahlung ohne Antrag braucht es den Antrag. Kommt euer erstes Kind vor dem Start für Erstgeborene zur Welt, beantragt ihr das Kindergeld also wie bisher.3,5

Kinderfreibetrag und Steuer

Der Kinderfreibetrag kann für euch günstiger sein als das Kindergeld. 2026 sind es für jeden von euch 3.414 Euro. Dazu kommen für jeden 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Werdet ihr bei der Steuer zusammen veranlagt, sind es insgesamt 9.756 Euro.6,7

Statt Kindergeld kann der Kinderfreibetrag günstiger sein. 2026 sind es je Elternteil 3.414 Euro plus 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Werdet ihr zusammen veranlagt, sind es insgesamt 9.756 Euro.6,7

Was für euch günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch. Einen Antrag braucht ihr dafür nicht.2

Die Bundesregierung plant mehr Kindergeld: 267 Euro ab 2027 und 272 Euro ab 2028. Beschlossen ist das noch nicht, Stand 30.09.2026. Auch die Freibeträge sollen steigen. Werdet ihr zusammen veranlagt, sollen es 2027 insgesamt 10.056 Euro sein. 2028 sollen es 10.236 Euro sein.8,7

Geplant, aber noch nicht beschlossen: 267 Euro Kindergeld ab 2027 und 272 Euro ab 2028. Die Freibeträge bei Zusammenveranlagung sollen insgesamt auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und 10.236 Euro im Jahr 2028 steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, Stand 30.09.2026.8,7

Die geplante Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen steht im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, den das Kabinett am 02.09.2026 beschlossen hat. Darin soll der Kinderfreibetrag ohne den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bei Zusammenveranlagung von 6.828 Euro auf 7.128 Euro steigen.8,7

Kosten für die Betreuung eures Kindes könnt ihr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das geht für 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind. Das Kind muss jünger als 14 Jahre sein. Ihr braucht dafür eine Rechnung. Und ihr müsst das Geld überweisen.9

Kosten für die Kinderbetreuung könnt ihr als Sonderausgaben absetzen: 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung.9

Kinderzuschlag

Familien mit kleinem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag bekommen. 2026 sind es höchstens 297 Euro pro Kind im Monat.10

Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen. 2026 sind es höchstens 297 Euro pro Kind und Monat.10

Paare brauchen mindestens 900 Euro Einkommen im Monat. Alleinerziehende brauchen mindestens 600 Euro im Monat. Ihr dürft aber nicht hilfebedürftig nach dem SGB II sein.10,11

Paare brauchen ein Einkommen von mindestens 900 Euro im Monat, Alleinerziehende 600 Euro. Gleichzeitig darf keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bestehen.10,11

Vermögen zählt erst, wenn es über einer Grenze liegt. Die Grenze ist 40.000 Euro für die Person, die Anspruch hat. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15.000 Euro dazu.11

Vermögen zählt erst oberhalb von 40.000 Euro für die berechtigte Person plus 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied im Haushalt.11

Den Kinderzuschlag beantragt ihr bei der Familienkasse. Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate genehmigt. Die 6 Monate beginnen mit dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt.11

Beantragt wird er bei der Familienkasse. Bewilligt wird er jeweils für sechs Monate, beginnend mit dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt.11

Den Kinderzuschlag müsst ihr weiter beantragen, auch wenn Kindergeld künftig ohne Antrag kommt.10

Für den Kinderzuschlag gilt das Verfahren ohne Antrag nicht.10

Leistungen der Länder

Ist euer Kind ab dem 01.01.2025 geboren? Dann zahlt Bayern kein Familiengeld und kein Krippengeld. Diese Leistungen gibt es nur noch für Kinder, die vorher geboren sind. Das geplante Kinderstartgeld wurde gestrichen.12,13,14

Bayern zahlt Familiengeld und Krippengeld nur noch für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren sind. Das geplante Kinderstartgeld wurde gestrichen.12,13,14

Für Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren sind, ist ein Antrag auf bayerisches Familiengeld wirkungslos. So regelt es ein bayerisches Gesetz vom 21.11.2025, das am 31.12.2025 in Kraft getreten ist.13

Sachsen zahlt Landeserziehungsgeld im 2. oder 3. Lebensjahr eures Kindes. Für das erste Kind sind es 150 Euro im Monat. Für das zweite Kind sind es 200 Euro. Ab dem dritten Kind sind es 300 Euro.15

Sachsen zahlt im 2. oder 3. Lebensjahr Landeserziehungsgeld: 150 Euro im Monat für das erste Kind, 200 Euro für das zweite und 300 Euro ab dem dritten.15

In Sachsen gibt es das Geld nur unter Bedingungen. Zum Beispiel: Euer Kind hat keinen staatlich geförderten Platz in Kita oder Tagespflege. Wer das Geld bekommt, darf höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Für das erste und zweite Kind gibt es eine Grenze beim Einkommen.15

Bedingung in Sachsen ist unter anderem, dass euer Kind keinen staatlich geförderten Platz in Kita oder Tagespflege hat. Wer das Geld bekommt, darf höchstens 30 Wochenstunden arbeiten. Für das erste und zweite Kind gilt eine Einkommensgrenze.15

Die Einkommensgrenze für das sächsische Landeserziehungsgeld liegt beim ersten und zweiten Kind bei 24.600 Euro für Paare und 21.600 Euro für Alleinerziehende. Gemeint ist ein pauschaliertes Jahresnetto.15

In Sachsen könnt ihr den Antrag frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn stellen. Rückwirkend gibt es das Geld nur für 1 Monat. Fragt vor dem Antrag beim Land nach, ob Beträge und Bedingungen noch so gelten.15

Den Antrag in Sachsen stellt ihr frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn. Rückwirkend gezahlt wird nur für einen Monat. Prüft vor dem Antrag beim Land, ob Beträge und Bedingungen noch so gelten.15

Was du tun kannst

  • Stellt den Kindergeldantrag, sobald die Steuer-ID eures Babys da ist. Nur einer von euch bekommt das Kindergeld.2,3
  • Ist euer Einkommen niedrig? Dann prüft gleich nach der Geburt, ob ihr Kinderzuschlag bekommen könnt. Den Kinderzuschlag gibt es erst ab dem Monat, in dem ihr ihn beantragt.10,11
  • Ist euer Einkommen knapp, prüft gleich nach der Geburt den Kinderzuschlag. Er wird erst ab dem Monat des Antrags bewilligt.10,11
  • Fragt bei eurem Bundesland nach, ob es eigene Leistungen für Familien gibt. Fragt auch, welche Bedingungen gerade gelten.12,15
  • Fragt bei eurem Bundesland nach, ob es eigene Familienleistungen gibt und welche Bedingungen aktuell gelten.12,15

Passt dazu

Quellen

  1. 1BMJV / BfJ: § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes
  2. 2familienportal.de (BMBFSFJ): Kindergeld – Häufige Fragen
  3. 3Bundesregierung: Kindergeld künftig ohne Antrag (25.09.2026)
  4. 4BMJV / BfJ: § 70 EStG – Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
  5. 5ZDFheute: Kindergeld: Bundestag beschließt antragslose Zahlung (09.07.2026)
  6. 6BMJV / BfJ: § 32 EStG – Kinder, Freibeträge für Kinder
  7. 7Deutscher Bundestag: hib-Kurzmeldung: Steuerreform mit Entlastung von zehn Milliarden Euro (30.09.2026)
  8. 8Bundesregierung: Kabinett: Einkommensteuerreform 2027 (02.09.2026)
  9. 9BMJV / BfJ: § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 5 Kinderbetreuungskosten)
  10. 10Verbraucherzentrale Bundesverband / Verbraucherzentralen: Kinderzuschlag zum Kindergeld: Wann besteht ein Anspruch? (Stand 27.04.2026)
  11. 11BMJV / BfJ: § 6a BKGG – Kinderzuschlag
  12. 12Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS): Bayerisches Familiengeld
  13. 13Bayerische Staatskanzlei (Verkündungsplattform): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Familiengeldgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 21.11.2025 (GVBl. 2025 S. 570)
  14. 14inFranken.de: Bayerische Haushalts-Pläne: Regierung kippt geplantes Kinderstartgeld (11.11.2025, dpa)
  15. 15Freistaat Sachsen (familie.sachsen.de): Landeserziehungsgeld

Stand 27. Oktober 2026