Geld
Elterngeld: Varianten, Höhe, Partnermonate und Antrag
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: wie viel es gibt, wie ihr die Monate aufteilt und wann ihr den Antrag stellt.
1. SSW bis 3 Jahre
Wer Elterngeld bekommt
Elterngeld bekommt, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt und das Kind selbst betreut. Wer Elterngeld bekommt, darf höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.1,2
Elterngeld bekommt, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und nicht voll erwerbstätig ist, also höchstens 32 Wochenstunden arbeitet.1,2
Für Babys, die ab dem 01.04.2025 geboren sind, gilt eine Einkommensgrenze. Lag euer zu versteuerndes Einkommen über 175.000 Euro, gibt es kein Elterngeld. Es zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt. Als Paar rechnet ihr eure beiden Einkommen zusammen.2,1
Für Geburten ab dem 01.04.2025 gibt es kein Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Bei Paaren zählt die Summe von euch beiden.2,1
Für Geburten vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 lag die Einkommensgrenze beim Elterngeld noch bei 200.000 Euro.3,2
Fehlt euch noch der Steuerbescheid, könnt ihr trotzdem den Antrag stellen. Die Elterngeldstelle bewilligt das Elterngeld dann vorläufig.2
Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, könnt ihr trotzdem beantragen. Dann wird vorläufig bewilligt.2
2025 war gut 1 von 4 Menschen mit Elterngeld ein Vater. Väter planten im Schnitt 3,8 Monate Elterngeld ein, Mütter 14,9 Monate.4
2025 waren 25,9 Prozent der Menschen mit Elterngeld Väter. Väter planten im Schnitt 3,8 Monate, Mütter 14,9 Monate.4
Basiselterngeld und Partnermonate
Zusammen bekommt ihr Basiselterngeld für bis zu 12 Monate. Fällt bei einem von euch 2 Monate lang Einkommen weg, gibt es 2 Partnermonate dazu. Dann sind es zusammen bis zu 14 Monate.2,5
Ihr bekommt zusammen bis zu 12 Monatsbeträge Basiselterngeld. Fällt bei einem von euch für zwei Monate Einkommen weg, kommen zwei Partnermonate dazu, zusammen also bis zu 14.2,5
Einer von euch allein bekommt höchstens 12 Monate Basiselterngeld. Wer Elterngeld nimmt, muss es für mindestens 2 Lebensmonate nehmen.2,5
Einer von euch allein kann höchstens 12 Monatsbeträge Basiselterngeld bekommen. Wer Elterngeld bekommt, muss es mindestens zwei Lebensmonate lang beziehen.2,5
Basiselterngeld gibt es nur bis zum Ende des 14. Lebensmonats.5
Für Babys, die ab dem 01.04.2024 geboren sind, gilt eine Grenze. Ihr dürft dann nur in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld bekommen. Dieser Monat muss in den ersten 12 Lebensmonaten liegen.2,5
Für Geburten ab dem 01.04.2024 dürft ihr nur in einem der ersten 12 Lebensmonate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.2,5
Bei Mehrlingen gilt die Grenze für gleichzeitiges Basiselterngeld nicht. Das Gleiche gilt bei einer Frühgeburt mindestens 6 Wochen vor dem Termin. Die Grenze gilt auch nicht bei einer ärztlich festgestellten Behinderung eures Babys. Die Grenze gilt auch nicht, wenn ein Geschwisterkind mit Behinderung einen Geschwisterbonus auslöst.5
Ausnahmen gelten für Mehrlinge, für Frühgeburten mindestens 6 Wochen vor dem Termin und bei einer ärztlich festgestellten Behinderung eures Kindes. Das gilt auch, wenn ein Geschwisterkind mit Behinderung einen Geschwisterbonus auslöst.5
Bekommt sie Mutterschaftsgeld oder eine andere Mutterschaftsleistung für euer Baby? Die Lebensmonate, in denen sie das bekommt, zählen als ihre Monate mit Basiselterngeld. Nimmst du in dieser Zeit Basiselterngeld, ist euer einziger gemeinsamer Basismonat verbraucht.2,5
Lebensmonate, in denen sie Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen für euer Baby bekommt, zählen als ihre Basiselterngeld-Monate. Nimmst du in dieser Zeit Basiselterngeld, verbrauchst du damit euren einzigen gemeinsamen Basismonat.2,5
Kommt euer Baby mindestens 6 Wochen zu früh, gibt es 1 Monat Basiselterngeld mehr. Bei mindestens 8 Wochen sind es 2 Monate mehr. Bei mindestens 12 Wochen sind es 3 Monate, bei mindestens 16 Wochen 4 Monate.2,5
Kommt euer Baby mindestens 6, 8, 12 oder 16 Wochen vor dem Termin zur Welt, gibt es ein bis vier zusätzliche Monate Basiselterngeld.2,5
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Einen Monat Basiselterngeld könnt ihr gegen zwei Monate ElterngeldPlus tauschen.2,5
Ab dem 15. Lebensmonat gibt es nur noch ElterngeldPlus. Dafür muss mindestens einer von euch es ohne Lücke bekommen. Längstens geht das bis zum 32. Lebensmonat.2,5
Ab dem 15. Lebensmonat gibt es nur noch ElterngeldPlus. Das geht nur, wenn mindestens einer von euch es ohne Lücke bezieht, längstens bis zum 32. Lebensmonat.2,5
Du kannst ElterngeldPlus bekommen, während sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommt.5
ElterngeldPlus kannst du auch gleichzeitig mit ihrem Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen.5
Den Partnerschaftsbonus bekommt ihr, wenn ihr beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeitet. Es zählt der Durchschnitt im Monat. Jeder von euch bekommt dann 2, 3 oder 4 Monate ElterngeldPlus zusätzlich. Diese Monate müssen am Stück liegen.2
Arbeitet ihr beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, gibt es den Partnerschaftsbonus. Das sind zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für jeden von euch, am Stück.2
Wie viel es gibt
Basiselterngeld ersetzt in der Regel 65 Prozent des Nettos, das nach der Geburt wegfällt. Es zählen höchstens 2.770 Euro Netto im Monat.2
Basiselterngeld beträgt grundsätzlich 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Berücksichtigt wird höchstens ein Netto von 2.770 Euro im Monat.2
Liegt das Netto unter 1.240 Euro, gibt es mehr als 65 Prozent. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind es 67 Prozent. Unter 1.000 Euro steigt der Anteil nach und nach bis auf 100 Prozent.2
Bei einem Netto unter 1.240 Euro steigt der Prozentsatz. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind es 67 Prozent, unter 1.000 Euro steigt er schrittweise bis auf 100 Prozent.2
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus liegen bei 150 bis 900 Euro.2
Das Netto für das Elterngeld berechnet die Elterngeldstelle mit Pauschalen, etwa für Sozialabgaben.2
Bei Angestellten zählt das Einkommen aus den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Manche Monate zählen nicht mit. Das sind Monate mit Mutterschutz oder mit Krankheit wegen der Schwangerschaft. Auch Monate mit Elterngeld für ein älteres Kind zählen nicht mit. Dafür zählen dann frühere Monate. Bei Selbstständigen zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr.6
Bei Angestellten zählt das Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschutz, schwangerschaftsbedingter Krankheit oder Elterngeld für ein älteres Kind fallen heraus, der Zeitraum verschiebt sich dann. Bei Selbstständigen zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr.6
Wechselt in den Monaten, die fürs Elterngeld zählen, die Steuerklasse? Dann zählt die Steuerklasse, die in den meisten dieser Monate galt.7
Wechselt im Bemessungszeitraum die Steuerklasse, zählt die, die in den meisten Monaten galt.7
Grundsätzlich nimmt die Elterngeldstelle die Steuerklasse und andere Abzugsmerkmale fürs Elterngeld aus der Lohnabrechnung des letzten Monats im Bemessungszeitraum. Hat die Steuerklasse in diesem Zeitraum gewechselt, zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten galt.7
Die Steuerklassen III und V bleiben bestehen, Stand Januar 2026. Die für 2030 geplante Abschaffung stand im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes, kam aber nicht ins verkündete Gesetz.8
Habt ihr schon Kinder, kann es einen Geschwisterbonus geben. Der Bonus bringt 10 Prozent mehr, mindestens 75 Euro. Bei ElterngeldPlus sind es mindestens 37,50 Euro. Bei Mehrlingen gibt es für jedes weitere Kind 300 Euro mehr. Bei ElterngeldPlus sind es 150 Euro.2
Habt ihr schon Kinder, kann ein Geschwisterbonus dazukommen: 10 Prozent mehr, mindestens 75 Euro, bei ElterngeldPlus mindestens 37,50 Euro. Bei Mehrlingen gibt es 300 Euro mehr je weiteres Kind, bei ElterngeldPlus 150 Euro.2
Mutterschaftsgeld und andere Mutterschaftsleistungen werden auf ihr Elterngeld angerechnet. Die Lebensmonate, in denen sie diese Leistungen bekommt, zählen als ihre Monate mit Basiselterngeld. Das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung wird nicht angerechnet. Das sind höchstens 210 Euro.2
Mutterschaftsgeld und andere Mutterschaftsleistungen werden auf ihr Elterngeld angerechnet. Für das einmalige Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung von höchstens 210 Euro gilt das nicht.2
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wer Elterngeld bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben.2
Der Antrag
Den Antrag stellt ihr schriftlich und erst nach der Geburt.2,9
Rückwirkend gibt es Elterngeld höchstens für 3 Lebensmonate. Das sind die 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag ankommt. Stellt den Antrag deshalb am besten in den ersten 3 Lebensmonaten.2,9
Rückwirkend gezahlt wird höchstens für die drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Empfohlen ist deshalb der Antrag in den ersten drei Lebensmonaten.2,9
Jeder von euch kann für jedes Kind nur einmal einen Antrag stellen. Seid ihr ein Paar, unterschreibt der andere den Antrag zur Kenntnis.2,9
Jeder von euch kann pro Kind nur einmal Elterngeld beantragen. Als Paar unterschreibt der andere den Antrag zur Kenntnis.2,9
Stellt nur einer von euch einen Antrag? Und meldet der andere keine eigenen Monate an? Dann können alle Monate an den gehen, der den Antrag gestellt hat. Der andere bekommt später nur noch die Monate, die übrig sind.9
Stellt nur einer von euch einen Antrag und meldet der andere keine eigenen Monate an, können alle Monatsbeträge an den gehen, der beantragt hat. Der andere bekommt später nur noch die übrigen Monate.9
Monate in der Zukunft könnt ihr meist noch ändern. Vergangene Monate könnt ihr nur eingeschränkt ändern. Seid ihr mit dem Bescheid nicht einverstanden, könnt ihr Widerspruch einlegen. Dafür habt ihr 1 Monat Zeit, nachdem der Bescheid bei euch angekommen ist.2,9
Künftige Monate könnt ihr meist noch ändern, vergangene nur eingeschränkt. Gegen einen Bescheid könnt ihr innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen.2,9
In 10 Bundesländern hilft euch ElterngeldDigital beim Ausfüllen. Diese Länder sind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Druckt danach den Antrag aus und unterschreibt ihn. Schickt ihn dann an die Elterngeldstelle.10
In zehn Ländern hilft ElterngeldDigital beim Ausfüllen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Danach druckt ihr den Antrag aus, unterschreibt ihn und schickt ihn an die Elterngeldstelle.10
Eigene Online-Anträge gibt es in 6 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen. Ihr findet diese Anträge auf der Internetseite des Landes.10
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen haben eigene Online-Anträge auf ihren Landesportalen.10
Geplante Reform
Eine Reform des Elterngelds ist geplant. Beschlossen ist die Reform nicht. Medien berichten über einen Entwurf des Familienministeriums. Laut diesem Entwurf soll es 12 statt 14 Monate geben. Davon sollen je 3 Monate fest für jeden Elternteil sein. Pro Monat soll es 330 bis 1.900 Euro geben. Die Berichte dazu waren nicht einheitlich.11,12
Eine Reform des Elterngelds ist geplant, aber nicht beschlossen. Ein Entwurf des Familienministeriums sieht laut Medienberichten 12 statt 14 Monate vor, davon je drei fest für jeden Elternteil, und 330 bis 1.900 Euro im Monat. Die Berichte zum Modell waren nicht einheitlich.11,12
Laut Medienberichten über den Entwurf zur Elterngeld-Reform wären von 12 Monaten sechs frei aufteilbar. Die taz berichtete außerdem, die Einkommensgrenze beim Elterngeld bliebe bei 175.000 Euro. Als Hintergrund nannte die taz eine Sparvorgabe von rund 500 Millionen Euro pro Jahr im Familienetat.11,12
Ende September 2026 stimmten die Ministerien den Entwurf noch untereinander ab. Die Familienministerin war offen dafür, bei 14 Monaten zu bleiben. Noch ist offen, ab wann eine Reform gelten würde.12
Ende September 2026 wurde der Entwurf noch zwischen den Ministerien abgestimmt. Die Familienministerin zeigte sich offen dafür, bei 14 Monaten zu bleiben. Ab wann eine Reform gelten würde, steht nicht fest.12
Laut einer Bundestagsdrucksache vom Mai 2026 will die Bundesregierung das Elterngeld einfacher, digitaler und partnerschaftlicher machen. Die Überlegungen dazu waren damals nicht abgeschlossen. Laut derselben Drucksache sieht der Koalitionsvertrag eine spürbare Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag beim Elterngeld vor.13
Was du tun kannst
- Stellt am besten gleich nach der Geburt einen gemeinsamen Antrag. Jeder von euch trägt darin seine Monate ein.2,9
- Stellt am besten gleich nach der Geburt einen gemeinsamen Antrag, in dem jeder von euch seine Monate einträgt.2,9
- Bekommt sie Mutterschaftsgeld? Und nimmst du im 1. Lebensmonat Basiselterngeld? Dann nimm im 2. Lebensmonat ElterngeldPlus. So bleibt es bei einem gemeinsamen Basismonat.2,5
- Bekommt sie Mutterschaftsgeld und nimmst du im 1. Lebensmonat Basiselterngeld, nimm im 2. Lebensmonat ElterngeldPlus. So bleibt es bei einem gemeinsamen Basismonat.2,5
- Rechnet eure Aufteilung vorher mit dem Elterngeldrechner des Familienportals durch.2
- Ihr seid verheiratet und überlegt, für mehr Elterngeld die Steuerklasse zu wechseln? Dann zählt die neue Steuerklasse nur unter einer Bedingung. Die neue Klasse muss in den meisten Monaten gelten, die fürs Elterngeld zählen. Für dich als Angestellten heißt das rechnerisch: mindestens 7 der 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Für ihr Elterngeld muss der Wechsel noch früher sein. Denn Monate mit Mutterschutz fallen dabei heraus. Lasst euch vorher beraten.6,7
- Seid ihr verheiratet und denkt über einen Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld nach: Die neue Steuerklasse zählt nur, wenn sie in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt. Bei dir als Angestelltem heißt das rechnerisch: in mindestens 7 der 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Für ihr Elterngeld muss der Wechsel noch früher passieren, weil Monate mit Mutterschutz herausfallen. Lasst euch vorher beraten.6,7
Passt dazu
- Wenn euer Baby zu früh kommt: Klinik, Fristen und NachsorgeWas als Frühgeburt gilt, welche Klinik euer Baby versorgt, welche Fristen sich ändern und was nach der Entlassung wichtig ist.
- Papierkram-Zeitleiste: was wann fällig istAnträge und Fristen rund um die Geburt, nach Zeitpunkt geordnet: was ihr wann erledigt und welche Frist dabei gilt.
- Gibt es Vaterschaftsurlaub? Stand 2026Warum es in Deutschland keinen bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt, was EU-Recht und Gerichte dazu sagen und welche Wege dir bleiben.
- Steuerklasse und Elterngeld: bis wann wechselnWie die Steuerklasse das Elterngeld beeinflusst, welche Monate zählen und warum ein Wechsel so früh passieren muss.
Quellen
- 1BMJV / BfJ: § 1 BEEG – Berechtigte
- 2familienportal.de (BMBFSFJ): Elterngeld – Häufige Fragen
- 3BMJV / BfJ: § 28 BEEG – Übergangsvorschrift
- 4Statistisches Bundesamt: Elterngeld 2025: Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand
- 5BMJV / BfJ: § 4 BEEG – Bezugsdauer, Anspruchsumfang
- 6BMJV / BfJ: § 2b BEEG – Bemessungszeitraum
- 7BMJV / BfJ: § 2c BEEG – Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
- 8Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH): Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft? (Stand 23.01.2026)
- 9BMJV / BfJ: § 7 BEEG – Antragstellung
- 10familienportal.de (BMBFSFJ): ElterngeldDigital
- 11taz: Geplante Reform: Was sich beim Elterngeld ändern könnte (06.07.2026)
- 12ZDFheute: Elterngeld: Prien offen für Festhalten an 14 Monaten Bezugsdauer (30.09.2026)
- 13Deutscher Bundestag: Drucksache 21/5896: Antwort der Bundesregierung „Vorhabenplanung des BMBFSFJ für 2026“ (11.05.2026)
Stand 27. Oktober 2026