Arbeit und Zeit
Gibt es Vaterschaftsurlaub? Stand 2026
Warum es in Deutschland keinen bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt, was EU-Recht und Gerichte dazu sagen und welche Wege dir bleiben.
28. SSW bis 3 Monate
Der Stand im Oktober 2026
In Deutschland gibt es kein Gesetz für bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt. Auch ein ausdrückliches Recht auf Sonderurlaub zur Geburt gibt es nicht.1,2
Einen eigenen bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt kennt das deutsche Recht nicht. Auch einen ausdrücklich so genannten Anspruch auf Sonderurlaub zur Geburt gibt es nicht.1,2
Viele nennen eine bezahlte Auszeit für Väter nach der Geburt Familienstartzeit. Beschlossen ist die Familienstartzeit nicht. Ein Entwurf aus dem Jahr 2023 sah 2 Wochen vor. Beraten wurde dieser Entwurf nie.1,3
Eine bezahlte Freistellung für Väter nach der Geburt, oft Familienstartzeit genannt, ist nicht beschlossen. Ein Referentenentwurf von 2023 sah zwei Wochen vor, wurde aber nie beraten.1,3
Das Bundesforum Männer ist ein Verband für Männer und Väter. Im Mai 2026 schrieb der Verband: Die Familienstartzeit wird nicht mehr verfolgt.4
Das Bundesforum Männer, ein Dachverband für Jungen-, Männer- und Väterpolitik, schrieb im Mai 2026, die Familienstartzeit werde nicht mehr verfolgt.4
Was das EU-Recht vorsieht
Eine Richtlinie der EU sieht 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub vor. Die Bundesregierung sagt: Deutschland hat diese Richtlinie umgesetzt. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf eine Ausnahme in der Richtlinie. Der Grund: In Deutschland gibt es Elternzeit und Elterngeld.5,1,2
Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub vor. Die Bundesregierung hält die Richtlinie für umgesetzt. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf eine Ausnahme in der Richtlinie, weil es in Deutschland Elternzeit und Elterngeld gibt.5,1,2
Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie hat die Nummer 2019/1158, die zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub stehen in Artikel 4. Die Frist, die Richtlinie umzusetzen, endete am 02.08.2022. Nach Ansicht der Bundesregierung hat Deutschland die Richtlinie mit einem Gesetz vom Dezember 2022 umgesetzt und kann sich wegen Elternzeit und Elterngeld auf die Ausnahme in Artikel 20 Absatz 6 und 7 berufen.5,1,2
Was Gerichte gerade klären
Im April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof Fragen gestellt. Es ging um einen Soldaten. Eine Frage lautet: Muss Deutschland neben Elternzeit und Elterngeld auch bezahlten Vaterschaftsurlaub geben?5
Im April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Soldaten dem Europäischen Gerichtshof Fragen vorgelegt. Eine davon: Muss Deutschland neben Elternzeit und Elterngeld bezahlten Vaterschaftsurlaub gewähren?5
Im Beschluss vom 29.04.2026 (1 WB 27.25) zum bezahlten Vaterschaftsurlaub sieht das Bundesverwaltungsgericht eine Lücke: Ist die Auszeit des Vaters kürzer als zwei Monate, gibt es für die ersten zehn Tage nach der Geburt keine Bezahlung. Außerdem kann das Elterngeld an der Einkommensgrenze scheitern.5
Der Soldat aus dem Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts zum Vaterschaftsurlaub bekam nachträglich einen Tag Sonderurlaub.5
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 11.09.2025 (15 K 1556/24) den Anspruch eines Bundesbeamten auf Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus dem EU-Recht bejaht. Das Urteil betrifft einen Bundesbeamten, nicht Angestellte in der Privatwirtschaft.1
Was dir heute bleibt
Bist du angestellt? Dann kannst du ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen. Das geht auch, während sie im Mutterschutz ist. In der Elternzeit bekommst du keinen Lohn. Elterngeld kann einen Teil davon ersetzen.6,7,8,2
Bist du angestellt, kannst du ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen, auch während sie im Mutterschutz ist. Dein Arbeitgeber zahlt dann keinen Lohn, Elterngeld kann einen Teil ersetzen.6,7,8,2
Nimmst du Elterngeld, dann für mindestens 2 Lebensmonate.9
Wer Elterngeld bekommt, muss es mindestens zwei Lebensmonate lang beziehen.9
Außerdem gibt es Urlaub. Je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt es wenige bezahlte freie Tage. Vielleicht hat dein Arbeitgeber auch eigene freiwillige Regeln.7,2,3
Außerdem bleiben dir Urlaub, je nach Arbeits- oder Tarifvertrag wenige bezahlte freie Tage und freiwillige Regelungen deines Arbeitgebers.7,2,3
Was du tun kannst
- Bist du angestellt und willst die ersten Wochen zu Hause sein? Dann plan Elternzeit, Elterngeld und Urlaub zusammen. Melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an. Nimmst du Elterngeld, dann für mindestens 2 Lebensmonate.7,9
- Bist du angestellt und willst die ersten Wochen zu Hause sein, plan Elternzeit ab der Geburt, Elterngeld und Urlaub zusammen. Die Elternzeit meldest du spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an. Nimmst du Elterngeld, dann für mindestens zwei Lebensmonate.7,9
- Liest du etwas über Vaterschaftsurlaub oder Familienstartzeit? Dann achte auf das Datum. Im Oktober 2026 gibt es dafür kein Gesetz.1,3
- Achte bei Berichten über Vaterschaftsurlaub oder Familienstartzeit auf das Datum. Stand Oktober 2026 gibt es dafür kein Gesetz.1,3
Passt dazu
- Arbeitgeber: wann du Bescheid gibst und freie Tage zur GeburtOb und wann du deinem Arbeitgeber Bescheid gibst, welche Frist für die Elternzeit gilt und ob es bezahlte freie Tage zur Geburt gibt.
- Elternzeit: Anspruch, Anmeldung und AufteilungWer Elternzeit bekommt, wann und wie du sie anmeldest, wie du sie aufteilst und was für Kündigungsschutz und Teilzeit gilt.
- Elterngeld: Varianten, Höhe, Partnermonate und AntragBasiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: wie viel es gibt, wie ihr die Monate aufteilt und wann ihr den Antrag stellt.
Quellen
- 1Legal Tribune Online: BVerwG: EuGH muss über „Vaterschaftsurlaub“ entscheiden (29.04.2026)
- 2Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Kurzinformation WD 9 - 3000 - 004/20 „Anspruch auf Urlaub und Elternzeit nach der Geburt eines Kindes“ (11.02.2020)
- 3krankenkasseninfo.de: Vaterschaftsurlaub per Familienstartzeit: Fragezeichen statt lang erwarteter Gesetze (23.03.2026)
- 4Bundesforum Männer: Vatertag 2026: Doch noch Hoffnung auf die Vaterschaftsfreistellung?
- 5Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 32/2026 zu BVerwG 1 WB 27.25 (Beschluss vom 29.04.2026)
- 6BMJV / BfJ: § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
- 7familienportal.de (BMBFSFJ): Elternzeit – Häufige Fragen
- 8familienportal.de (BMBFSFJ): Elterngeld – Häufige Fragen
- 9BMJV / BfJ: § 4 BEEG – Bezugsdauer, Anspruchsumfang
Stand 27. Oktober 2026