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Notfall

Arbeit und Zeit

Elternzeit: Anspruch, Anmeldung und Aufteilung

Wer Elternzeit bekommt, wann und wie du sie anmeldest, wie du sie aufteilst und was für Kündigungsschutz und Teilzeit gilt.

Passt für: 1. SSW bis 8 Jahre

Wer Anspruch hat

Als Arbeitnehmer hast du für jedes Kind ein Recht auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Dafür musst du mit eurem Baby in einem Haushalt leben. Und du musst es selbst betreuen.1, 2

Bist du Arbeitnehmer, hast du pro Kind Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Voraussetzung: Du lebst mit eurem Baby in einem Haushalt und betreust es selbst.1, 2

Von den 3 Jahren kannst du bis zu 24 Monate später nehmen. Das geht zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag. Dein Arbeitgeber muss dafür nicht zustimmen.1, 2

Bis zu 24 Monate davon kannst du zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Dafür brauchst du keine Zustimmung deines Arbeitgebers.1, 2

Ihr könnt gleichzeitig in Elternzeit gehen oder euch abwechseln. Dein Arbeitsvertrag kann dir das Recht auf Elternzeit nicht nehmen.1

Ihr könnt gleichzeitig oder abwechselnd in Elternzeit gehen. Der Arbeitsvertrag kann den Anspruch nicht ausschließen.1

Kein Recht auf Elternzeit haben zum Beispiel Selbstständige, Geschäftsführer, Studierende und Arbeitslose. Für Beamte und Soldaten gelten eigene Regeln.2

Keinen Anspruch haben zum Beispiel Selbstständige, Geschäftsführer, Studierende und Arbeitslose. Für Beamte und Soldaten gelten eigene Regeln.2

In der Elternzeit zahlt dein Arbeitgeber keinen Lohn. Einen Teil des Einkommens kann das Elterngeld ersetzen.2, 3, 4

Hat sie das Sorgerecht allein, brauchst du für die Elternzeit ihre Zustimmung.1, 3

Die Regeln zur Elternzeit stehen im BEEG: Anspruch und Teilzeit in § 15, Anmeldung und Aufteilung in § 16, Kündigungsschutz in § 18. Die Übergangsregel zur Schriftform für Kinder, die vor dem 01.05.2025 geboren sind, steht in § 28.1, 5, 6, 7

Ab wann

Du kannst ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen. Das geht auch, während sie im Mutterschutz ist. Ihr Mutterschutz nach der Geburt zählt nur bei ihrer Elternzeit mit. Du hast dein eigenes volles Recht auf Elternzeit.1, 2

Du kannst ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen, auch parallel zu ihrem Mutterschutz. Ihre Schutzfrist nach der Geburt wird nur auf ihre Elternzeit angerechnet, du hast deinen eigenen vollen Anspruch.1, 2

Elternzeit beginnt frühestens am Tag der Geburt. Der errechnete Termin zählt dafür nicht. Willst du schon vorher zu Hause sein, brauchst du Urlaub.2

Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt, nicht schon am errechneten Termin. Willst du vorher zu Hause sein, brauchst du Urlaub.2

Anmelden

Für Elternzeit stellst du keinen Antrag. Du meldest die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber an.2

Elternzeit beantragst du nicht. Du verlangst sie bei deinem Arbeitgeber, man sagt auch: Du meldest sie an.2

Ist euer Kind ab dem 01.05.2025 geboren, genügt Textform. Das ist zum Beispiel eine E-Mail ohne Unterschrift. Ist euer Kind vorher geboren, gilt weiter die Schriftform. Dann unterschreibst du die Anmeldung selbst von Hand.5, 7, 2, 8

Für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren sind, genügt Textform, also zum Beispiel eine E-Mail ohne Unterschrift. Für vorher geborene Kinder gilt weiter die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.5, 7, 2, 8

Elternzeit vor dem 3. Geburtstag meldest du spätestens 7 Wochen vor dem Beginn an. Bei Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag sind es spätestens 13 Wochen vorher.5, 2

Für Zeiten vor dem 3. Geburtstag meldest du die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn an. Für Zeiten zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag sind es 13 Wochen.5, 2

Willst du ab der Geburt in Elternzeit gehen? Dann melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an.2

Willst du ab der Geburt in Elternzeit gehen, meldest du sie spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an.2

Gibt es dringende Gründe, geht ausnahmsweise auch eine kürzere Frist. Ein Beispiel ist eine Frühgeburt.5, 2

Aus dringenden Gründen, etwa bei einer Frühgeburt, geht ausnahmsweise auch eine kürzere Frist.5, 2

Dein Arbeitgeber muss dir die Elternzeit bescheinigen. Ein Musterformular gibt es auf dem Familienportal des Bundes.5, 2

Zwei Jahre im Voraus festlegen

Meldest du Elternzeit für die Zeit vor dem 3. Geburtstag an? Dann legst du gleich fest, wann du innerhalb von 2 Jahren Elternzeit nimmst.5

Meldest du Elternzeit für die Zeit bis zum 3. Geburtstag an, legst du gleichzeitig fest, wann du innerhalb von zwei Jahren Elternzeit nimmst.5

Deine Planung für die 2 Jahre gilt fest. Willst du in dieser Zeit etwas ändern, muss dein Arbeitgeber zustimmen.2

Die Festlegung für die zwei Jahre ist verbindlich. Willst du innerhalb der zwei Jahre etwas ändern, brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers.2

Du kannst deine Elternzeit in 3 Abschnitte aufteilen. Für mehr Abschnitte muss dein Arbeitgeber zustimmen.5

Du kannst deine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen. Mehr Abschnitte gehen nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers.5

Liegt dein dritter Abschnitt ganz zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag? Dann kann dein Arbeitgeber diesen Abschnitt ablehnen. Das geht nur bei dringenden Gründen im Betrieb. Dafür hat er 8 Wochen Zeit.5

Einen dritten Abschnitt, der ganz zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag liegt, kann dein Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dafür hat er acht Wochen Zeit.5

Die Elternzeit früher beenden oder verlängern geht in der Regel nur, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Ausnahmen gibt es etwa, wenn ein weiteres Kind geboren wird. Auch in Härtefällen gibt es Ausnahmen.5

Vorzeitig beenden oder verlängern geht grundsätzlich nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers. Ausnahmen gelten etwa bei der Geburt eines weiteren Kindes oder in Härtefällen.5

Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit darf dein Arbeitgeber deinen Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen.2

Kündigungsschutz

Hast du die Elternzeit angemeldet, darf dein Arbeitgeber dir nicht kündigen. Dieser Schutz beginnt aber frühestens 8 Wochen vor der Elternzeit. Bei Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag sind es 14 Wochen.6, 2

Ab der Anmeldung darf dein Arbeitgeber dir nicht kündigen, frühestens aber ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag sind es 14 Wochen.6, 2

Der Kündigungsschutz gilt während der ganzen Elternzeit. Das gilt auch, wenn du in der Elternzeit beim selben Arbeitgeber Teilzeit arbeitest.6, 2

Während der Elternzeit gilt der Schutz durchgehend. Er gilt auch, wenn du in der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest.6, 2

Arbeitest du ohne Elternzeit in Teilzeit? Dann bist du vor einer Kündigung geschützt, solange du ein Recht auf Elterngeld hast.6

Arbeitest du ohne Elternzeit in Teilzeit, bist du geschützt, solange du Anspruch auf Elterngeld hast.6

Mit Kündigungsschutz ist eine Kündigung nur ausnahmsweise möglich. Dafür muss die zuständige Landesbehörde zustimmen. Gegen eine Kündigung kannst du innerhalb von 3 Wochen klagen.6, 2

Während des Kündigungsschutzes ist eine Kündigung nur ausnahmsweise möglich, mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde. Gegen eine Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen klagen.6, 2

Teilzeit in der Elternzeit

In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Es zählt der Durchschnitt im Monat.1

Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten.1

Als Grenze für Teilzeit in der Elternzeit nennt das Familienportal des Bundes teils noch 30 Wochenstunden, teils 32, Stand Oktober 2026. Das Gesetz sagt 32 Wochenstunden.1, 2

Teilzeit kannst du nur verlangen, wenn dein Arbeitgeber in der Regel über 15 Beschäftigte hat. Azubis zählen dabei nicht mit. Und du musst dort schon länger als 6 Monate arbeiten.1

Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit hast du, wenn dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat, Azubis nicht mitgezählt, und du länger als sechs Monate dort arbeitest.1

Für das Recht auf Teilzeit gelten noch 2 Bedingungen. Du musst mindestens 2 Monate lang 15 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten wollen. Und es dürfen keine dringenden Gründe im Betrieb dagegen sprechen.1

Für den Rechtsanspruch musst du außerdem für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden verringern wollen, und es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.1

Den Antrag auf Teilzeit stellst du spätestens 7 Wochen vor dem Beginn. Für Teilzeit nach dem 3. Geburtstag sind es spätestens 13 Wochen vorher. Ist euer Kind ab dem 01.05.2025 geboren, genügt dafür Textform.1, 8

Den Antrag stellst du spätestens 7 Wochen vor Beginn, für Zeiten nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen vorher. Bei Kindern, die ab dem 01.05.2025 geboren sind, genügt dafür Textform.1, 8

Will dein Arbeitgeber ablehnen, hat er dafür 4 Wochen Zeit. Lehnt er nicht rechtzeitig, mit Begründung und in Textform ab, gilt das als Zustimmung. Für Teilzeit nach dem 3. Geburtstag hat er 8 Wochen Zeit.1

Lehnt dein Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen begründet in Textform ab, gilt seine Zustimmung als erteilt. Für Zeiten nach dem 3. Geburtstag hat er 8 Wochen Zeit.1

Du kannst in der Elternzeit zweimal verlangen, weniger zu arbeiten.1

Eine Verringerung kannst du während der Elternzeit zweimal verlangen.1

Willst du in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten? Oder als Selbstständiger? Dann muss dein Arbeitgeber zustimmen. Ablehnen kann er nur aus dringenden Gründen im Betrieb. Dafür hat er 4 Wochen Zeit.1

Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger braucht die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann nur innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.1

Checkliste

Deine Anmeldung

  • Willst du ab der Geburt Elternzeit? Dann schick die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin ab.Spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin abschicken, wenn du ab der Geburt Elternzeit willst2
  • Schick die Anmeldung als E-Mail oder Brief. Textform genügt, wenn euer Baby ab dem 01.05.2025 geboren ist.Als E-Mail oder Brief, Textform genügt bei Geburten ab dem 01.05.20255, 2, 8
  • Nenn in der Anmeldung alle Zeiten, die du in den ersten 2 Jahren nehmen willst.Alle Zeiten angeben, die du innerhalb der ersten zwei Jahre nehmen willst5, 2
  • Willst du in der Elternzeit arbeiten? Dann beantrage Teilzeit in Textform.Willst du in der Elternzeit arbeiten: Teilzeit in Textform beantragen1
  • Hat sie das Sorgerecht allein? Dann brauchst du ihre Zustimmung.Hat sie das Sorgerecht allein: ihre Zustimmung1, 3
  • Lass dir die Elternzeit von deinem Arbeitgeber bescheinigen.Bescheinigung der Elternzeit von deinem Arbeitgeber5

Was du tun kannst

  • Plan bei der ersten Anmeldung gleich die ganzen ersten 2 Jahre. Ein Beispiel: Du willst 2 Monate ab der Geburt. Später im 1. Lebensjahr willst du noch einmal 2 Monate. Dann melde beides sofort an. Meldest du in diesen 2 Jahren später einen Abschnitt nach, muss dein Arbeitgeber vielleicht zustimmen.5, 2
  • Plan bei der ersten Anmeldung gleich die ganzen ersten zwei Jahre. Willst du zum Beispiel zwei Monate ab der Geburt und später im ersten Lebensjahr noch einmal zwei, meldest du beides sofort an. Ein später nachgemeldeter Abschnitt innerhalb der zwei Jahre kann sonst an der Zustimmung deines Arbeitgebers hängen.5, 2
  • Beantrag für die Tage um den errechneten Termin rechtzeitig Urlaub. Elternzeit gilt erst ab der Geburt.2
  • Plant Elternzeit und Elterngeld zusammen. Elterngeld bekommt nur, wer höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitet.4, 9
  • Stimmt Elternzeit und Elterngeld zusammen ab. Elterngeld bekommt nur, wer höchstens 32 Wochenstunden arbeitet.4, 9

Passt dazu

Quellen

  1. 1BMJV / BfJ: § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
  2. 2familienportal.de (BMBFSFJ): Elternzeit – Häufige Fragen
  3. 3Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Kurzinformation WD 9 - 3000 - 004/20 „Anspruch auf Urlaub und Elternzeit nach der Geburt eines Kindes“ (11.02.2020)
  4. 4familienportal.de (BMBFSFJ): Elterngeld – Häufige Fragen
  5. 5BMJV / BfJ: § 16 BEEG – Inanspruchnahme der Elternzeit
  6. 6BMJV / BfJ: § 18 BEEG – Kündigungsschutz
  7. 7BMJV / BfJ: § 28 BEEG – Übergangsvorschrift
  8. 8Zentralverband des Deutschen Handwerks (via HWK Flensburg): Rundschreiben 29/25: Einführung der Textform im BEEG (07.05.2025)
  9. 9BMJV / BfJ: § 1 BEEG – Berechtigte

Stand 27. Oktober 2026