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Notfall

Arbeit und Zeit

Arbeitgeber: wann du Bescheid gibst und freie Tage zur Geburt

Ob und wann du deinem Arbeitgeber Bescheid gibst, welche Frist für die Elternzeit gilt und ob es bezahlte freie Tage zur Geburt gibt.

Passt für: 1. SSW bis 3 Monate

Wann du Bescheid gibst

Die Regel zur Mitteilung im Mutterschutzgesetz betrifft nur die Schwangere selbst. Nach diesem Gesetz soll sie ihrem Arbeitgeber Bescheid geben. Sie muss es aber nicht.1

Das Mutterschutzgesetz regelt nur für die Schwangere selbst, dass sie ihrem Arbeitgeber Bescheid geben soll. Auch sie muss es nicht.1

Von werdenden Vätern verlangt das Mutterschutzgesetz keine Mitteilung an den Arbeitgeber. Eine andere gesetzliche Pflicht, deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft zu erzählen, ist nicht bekannt. Die erste Frist im Gesetz für dich ist die Anmeldung der Elternzeit. Das gilt, wenn du Elternzeit nehmen willst.1,2

Für werdende Väter sieht das Mutterschutzgesetz keine solche Mitteilung vor. Eine andere gesetzliche Pflicht, deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft zu erzählen, ist nicht bekannt. Die erste gesetzliche Frist für dich ist die Anmeldung der Elternzeit, wenn du sie nehmen willst.1,2

Bist du angestellt und willst ab der Geburt in Elternzeit gehen? Dann melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an. Kommt euer Baby ab dem 01.05.2025 zur Welt, reicht eine E-Mail.3,2,4

Bist du angestellt und willst ab der Geburt in Elternzeit gehen, meldest du sie spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an. Bei Geburten ab dem 01.05.2025 genügt eine E-Mail.3,2,4

Kündigungsschutz hast du ab der Anmeldung. Der Schutz beginnt aber frühestens 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.5,2

Kündigungsschutz hast du ab der Anmeldung, frühestens aber 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.5,2

Nach den Regeln zur Elternzeit hängt der besondere Kündigungsschutz an der Anmeldung. Die Schwangerschaft zählt dafür nicht. Sagst du früher Bescheid, bekommst du dadurch nicht früher den besonderen Kündigungsschutz.5

Nach den Regeln zur Elternzeit hängt dieser besondere Schutz an der Anmeldung, nicht an der Schwangerschaft. Sagst du früher Bescheid, bekommst du dadurch keinen früheren besonderen Kündigungsschutz.5

Freie Tage zur Geburt

Die deutschen Gesetze geben kein ausdrückliches Recht auf Sonderurlaub zur Geburt. Auch ein ausdrückliches Recht auf Vaterschaftsurlaub steht in keinem deutschen Gesetz.6,7

Einen ausdrücklichen Anspruch auf Sonderurlaub zur Geburt oder auf Vaterschaftsurlaub gibt es im deutschen Recht nicht.6,7

Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du nicht arbeiten kannst. Das gilt nur für eine verhältnismäßig kurze Zeit. Der Grund muss persönlich sein, und du darfst nichts dafür können. Die Geburt eures Babys nennt dieses Gesetz aber nicht ausdrücklich.8,6

Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus einem persönlichen Grund ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten kannst. Die Geburt des eigenen Kindes nennt das Gesetz aber nicht ausdrücklich.8,6

Tarifverträge geben eine Orientierung. Im öffentlichen Dienst gibt es nach TV-L und TVöD 1 freien Arbeitstag mit Lohn. Das gilt, wenn die Ehefrau oder eingetragene Lebenspartnerin ein Kind zur Welt bringt. Eine Partnerin ohne Trauschein steht in diesen Regeln nicht.6,9

Tarifverträge geben eine Orientierung. Im öffentlichen Dienst nach TV-L und TVöD gibt es einen Arbeitstag bezahlte Freistellung, wenn die Ehefrau oder eingetragene Lebenspartnerin entbindet. Eine Partnerin ohne Trauschein nennen diese Regeln nicht.6,9

Den bezahlten freien Arbeitstag, wenn die Ehefrau oder eingetragene Lebenspartnerin entbindet, regelt der TV-L in § 29 Absatz 1 a. Für den TVöD (§ 29) stützt sich diese Angabe auf eine Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags von 2020.9,6

Bundesbeamte bekommen zur Geburt 1 Tag Sonderurlaub. Das gilt ausdrücklich auch bei einer Lebensgefährtin. Diese Angabe hat den Stand von 2020.6

Bundesbeamte bekommen zur Geburt nach dem Stand von 2020 einen Tag Sonderurlaub, ausdrücklich auch bei einer Lebensgefährtin.6

Andere Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr oder weniger vorsehen.6

Rund um den Termin

Elternzeit beginnt frühestens am Tag der Geburt. Für die Tage davor brauchst du Urlaub. Das gilt etwa, wenn ihr nach dem Termin noch auf die Geburt wartet.2

Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt. Für die Tage davor, etwa wenn ihr nach dem Termin noch wartet, brauchst du Urlaub.2

Ab dem Tag der Geburt kannst du in Elternzeit gehen. Das geht auch, während sie im Mutterschutz ist. In der Elternzeit zahlt dein Arbeitgeber keinen Lohn. Elterngeld kann einen Teil davon ersetzen.10,2,6,11

Ab dem Tag der Geburt kannst du in Elternzeit gehen, auch parallel zu ihrem Mutterschutz. In der Elternzeit zahlt dein Arbeitgeber keinen Lohn, Elterngeld kann einen Teil ersetzen.10,2,6,11

Familienstartzeit: nicht beschlossen

Eine bezahlte Auszeit für Väter nach der Geburt nennt man oft Familienstartzeit. In Deutschland ist die Familienstartzeit nicht beschlossen, Stand 2026. Ein Entwurf von 2023 sah 2 Wochen vor. Über diesen Entwurf wurde nie beraten.7,12

Eine bezahlte Freistellung für Väter nach der Geburt, oft Familienstartzeit genannt, ist in Deutschland nicht beschlossen, Stand 2026. Ein Entwurf von 2023 für zwei Wochen wurde nie beraten.7,12

Eine Richtlinie der EU sieht 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub vor. Die Bundesregierung hält die Richtlinie für umgesetzt. Wegen Elternzeit und Elterngeld beruft sich die Bundesregierung auf eine Ausnahme in der Richtlinie.7,6,13

Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub vor. Die Bundesregierung hält sie für umgesetzt und beruft sich wegen Elternzeit und Elterngeld auf eine Ausnahme in der Richtlinie.7,6,13

Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie hat die Nummer 2019/1158. Die zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub stehen in Artikel 4. Die Frist, die Richtlinie umzusetzen, endete am 02.08.2022. Nach Ansicht der Bundesregierung hat Deutschland die Richtlinie mit einem Gesetz vom Dezember 2022 umgesetzt. Wegen Elternzeit und Elterngeld beruft sich die Bundesregierung auf die Ausnahme in Artikel 20 Absatz 6 und 7.7,6,13

Im April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof Fragen gestellt. Es ging um den Fall eines Soldaten. Eine der Fragen: Muss Deutschland neben Elternzeit und Elterngeld auch bezahlten Vaterschaftsurlaub geben? Im Oktober 2026 gab es noch keine Antwort.13

Im April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Soldaten den Europäischen Gerichtshof gefragt, ob Deutschland zusätzlich bezahlten Vaterschaftsurlaub gewähren muss. Im Oktober 2026 stand die Antwort noch aus.13

Im Beschluss vom 29.04.2026 (1 WB 27.25) zum bezahlten Vaterschaftsurlaub sieht das Bundesverwaltungsgericht eine Lücke: Ist die Auszeit des Vaters kürzer als zwei Monate, gibt es für die ersten zehn Tage nach der Geburt keine Bezahlung. Außerdem kann das Elterngeld an der Einkommensgrenze scheitern.13

Was du tun kannst

  • Schau in deinen Arbeitsvertrag und in einen Tarifvertrag, der für dich gilt. Steht dort etwas über freie Tage zur Geburt? Frag im Zweifel bei deinem Arbeitgeber nach.6,8
  • Schau in deinen Arbeitsvertrag und in einen geltenden Tarifvertrag, ob dort freie Tage zur Geburt geregelt sind. Frag im Zweifel bei deinem Arbeitgeber nach.6,8
  • Beantrage rechtzeitig Urlaub für die Tage um den errechneten Termin. Am besten tust du das zusammen mit der Anmeldung der Elternzeit.2
  • Beantrag Urlaub für die Tage um den errechneten Termin rechtzeitig, am besten zusammen mit der Elternzeit.2

Passt dazu

Quellen

  1. 1BMJV / BfJ: § 15 MuSchG – Mitteilungen und Nachweise
  2. 2familienportal.de (BMBFSFJ): Elternzeit – Häufige Fragen
  3. 3BMJV / BfJ: § 16 BEEG – Inanspruchnahme der Elternzeit
  4. 4Zentralverband des Deutschen Handwerks (via HWK Flensburg): Rundschreiben 29/25: Einführung der Textform im BEEG (07.05.2025)
  5. 5BMJV / BfJ: § 18 BEEG – Kündigungsschutz
  6. 6Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Kurzinformation WD 9 - 3000 - 004/20 „Anspruch auf Urlaub und Elternzeit nach der Geburt eines Kindes“ (11.02.2020)
  7. 7Legal Tribune Online: BVerwG: EuGH muss über „Vaterschaftsurlaub“ entscheiden (29.04.2026)
  8. 8BMJV / BfJ: § 616 BGB – Vorübergehende Verhinderung
  9. 9Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de): § 29 TV-L – Arbeitsbefreiung
  10. 10BMJV / BfJ: § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
  11. 11familienportal.de (BMBFSFJ): Elterngeld – Häufige Fragen
  12. 12krankenkasseninfo.de: Vaterschaftsurlaub per Familienstartzeit: Fragezeichen statt lang erwarteter Gesetze (23.03.2026)
  13. 13Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 32/2026 zu BVerwG 1 WB 27.25 (Beschluss vom 29.04.2026)

Stand 27. Oktober 2026