Nach der Geburt
Krankenversicherung eures Babys
Wann euer Baby in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist und was gilt, wenn einer von euch privat versichert ist.
28. SSW bis 3 Monate
Gesetzlich versichert: die Familienversicherung
Ist einer von euch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse? Dann ist euer Baby dort familienversichert. Dafür muss euer Baby in Deutschland wohnen. Und es darf nicht selbst versicherungspflichtig sein. Seid ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner? Und ist der andere Elternteil nicht gesetzlich versichert? Dann kann es eine Ausnahme geben.1
Ist einer von euch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist euer Baby dort familienversichert, wenn es in Deutschland wohnt und nicht selbst versicherungspflichtig ist. Seid ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner und ist der andere Elternteil nicht gesetzlich versichert, kann eine Ausnahme gelten.1
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt § 10 SGB V.1
Der versicherte Elternteil meldet euer Baby mit den nötigen Angaben bei seiner Krankenkasse. Eine Frist nennt das Gesetz dafür nicht.1
In Berlin etwa ist eine der kostenlosen Geburtsurkunden für die Krankenkasse gedacht.2
Kann sie euer Baby nicht versorgen, zum Beispiel weil sie krank ist? Dann hat euer Baby ein eigenes Recht auf Hebammenhilfe, wenn es gesetzlich versichert ist. In diesem Fall kann die Hebamme auch dich betreuen, wenn du euer Baby versorgst. Bezahlt wird das über die Krankenkasse eures Babys.3,4
Kann sie euer Baby nicht versorgen, etwa wegen Krankheit, hat ein gesetzlich versichertes Baby einen eigenen Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Hebamme kann dann auch dich betreuen, wenn du euer Baby versorgst. Abgerechnet wird über die Krankenkasse eures Babys.3,4
Wenn einer von euch nicht gesetzlich versichert ist
Seid ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner? Dann kann es eine Ausnahme geben. Euer Baby ist nicht familienversichert, wenn 3 Dinge zusammenkommen. Der andere Elternteil ist nicht gesetzlich versichert. Das Einkommen dieses Elternteils liegt regelmäßig über 6.450 Euro im Monat. Und es ist höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.1,5
Seid ihr verheiratet oder eingetragene Lebenspartner, ist euer Baby nicht familienversichert, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der andere Elternteil ist nicht gesetzlich versichert, sein Einkommen liegt regelmäßig über 6.450 Euro im Monat, und es ist höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.1,5
Die 6.450 Euro gelten für 2026. Das ist ein Zwölftel von 77.400 Euro. So hoch ist 2026 die Jahresarbeitsentgeltgrenze.1,5
Die 6.450 Euro sind ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 von 77.400 Euro.1,5
Privat versichern
Ein privat versicherter Elternteil kann euer Baby bei seiner Versicherung nachversichern. Meldet der Elternteil es innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend an? Dann muss die Versicherung es ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen.6
Ist ein Elternteil privat versichert, kann er euer Baby dort nachversichern. Meldet er es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend an, muss der Versicherer es ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen.6
Die Nachversicherung eines Neugeborenen in der privaten Krankenversicherung regelt § 198 VVG.6
Bei der Nachversicherung ist euer Baby höchstens so gut versichert wie der Elternteil.6
Bei der Nachversicherung darf der Schutz eures Babys nicht höher sein als der des Elternteils.6
Die Versicherung darf verlangen, dass der Elternteil schon eine Weile dort versichert ist. Diese Zeit darf aber höchstens 3 Monate lang sein.6
Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil selbst schon eine Weile bei ihm versichert ist, aber höchstens drei Monate.6
Checkliste
Nach der Geburt
- Gesetzlich versichert: Meldet euer Baby bei der Krankenkasse des versicherten Elternteils an.Gesetzlich: euer Baby bei der Krankenkasse des versicherten Elternteils anmelden1
- Privat versichert: Meldet euer Baby innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend an.Privat: euer Baby innerhalb von zwei Monaten rückwirkend beim Versicherer anmelden6
- Geburtsurkunde für die Krankenkasse bereithalten2
Was du tun kannst
- Ist einer von euch privat versichert? Dann klärt schon vor der Geburt, wo euer Baby versichert wird. Fragt im Zweifel bei der Krankenkasse nach.1,6
- Ist einer von euch privat versichert, klärt schon vor der Geburt, wo euer Baby versichert wird. Fragt im Zweifel bei der Krankenkasse nach.1,6
- Meldet euer Baby am besten direkt nach der Geburt an. Das Gesetz nennt für die Familienversicherung zwar keine Frist.1
- Meldet euer Baby am besten direkt nach der Geburt an, auch wenn das Gesetz für die Familienversicherung keine Frist nennt.1
- Meldet euer Baby am besten direkt nach der Geburt an, auch wenn das Gesetz für die Familienversicherung keine Frist nennt.1
Passt dazu
Quellen
- 1BMJV / BfJ: § 10 SGB V – Familienversicherung
- 2Service-Portal Berlin: Geburt anzeigen / Geburtsurkunde
- 3BMJ/BfJ, gesetze-im-internet.de: § 24d SGB V (Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe)
- 4GKV-Spitzenverband und Hebammenverbände (bereitgestellt von AOK): Hebammenhilfevertrag, Anlage 1.1 Abschnitt 2: Vergütungsverzeichnis (gültig ab 01.04.2026)
- 5Techniker Krankenkasse: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Stand 06.01.2026)
- 6BMJV / BfJ: § 198 VVG – Kindernachversicherung
Stand 27. Oktober 2026