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Notfall

Nach der Geburt

Geburt anmelden: Standesamt, Name und Geburtsurkunde

Wer die Geburt beim Standesamt meldet, welche Fristen für Vor- und Familiennamen gelten und welche Unterlagen ihr bereitlegt.

Passt für: 28. SSW bis 3 Monate

Wer die Geburt meldet

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt gemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt in dem Ort, in dem euer Baby geboren ist.1

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden.1

Kommt euer Baby in einer Klinik zur Welt? Dann muss die Klinik die Geburt schriftlich melden. Das gilt auch für andere Einrichtungen der Geburtshilfe. Ihr liefert die Unterlagen. Manchmal gebt ihr auch eine Erklärung zum Namen eures Babys ab. Das hängt davon ab, ob ihr verheiratet seid und wer das Sorgerecht hat.1,2,3,4,5

Kommt euer Baby in einer Klinik oder einer anderen Einrichtung der Geburtshilfe zur Welt, muss die Einrichtung die Geburt schriftlich anzeigen. Ihr liefert die Unterlagen und, je nach Ehe und Sorgerecht, eine Erklärung zum Namen eures Babys.1,2,3,4,5

In Berlin unterschreibt ihr bei einer Klinikgeburt die Erklärung zum Namen in der Regel beide.3

Kommt euer Baby zu Hause zur Welt? Dann meldet ihr die Geburt selbst. Verpflichtet ist ein Elternteil mit Sorgerecht. An zweiter Stelle sind andere Menschen verpflichtet, die bei der Geburt dabei waren.6,3

Bei einer Hausgeburt zeigt ihr die Geburt selbst an. Verpflichtet ist ein Elternteil mit Sorgerecht, nachrangig andere Personen, die bei der Geburt dabei waren.6,3

Ein Beispiel aus Berlin: Bei einer Hausgeburt legt ihr eine Bescheinigung über die Geburt vor. Die Bescheinigung stellt die Hebamme oder Ärztin aus.3

In Berlin etwa legt ihr bei einer Hausgeburt eine Geburtsbescheinigung der Hebamme oder Ärztin vor.3

Der Vorname

Steht der Vorname bei der Meldung noch nicht fest? Dann teilt ihn dem Standesamt innerhalb eines Monats mit.7

Steht der Vorname bei der Anzeige noch nicht fest, reicht ihr ihn innerhalb eines Monats beim Standesamt nach.7

Der Familienname

Seit dem 01.05.2025 gelten neue Regeln für Namen. Für Kinder, die vorher geboren sind, gelten die alten Regeln.8

Seit dem 01.05.2025 gilt ein neues Namensrecht. Für Geburten davor gelten die bisherigen Regeln.8

Kinder unverheirateter Eltern, die vor dem 01.05.2025 geboren sind, können nachträglich einen Doppelnamen bekommen.8

Habt ihr keinen gemeinsamen Ehenamen, aber das gemeinsame Sorgerecht? Dann legt ihr den Familiennamen beim Standesamt fest. Ihr wählt den Namen von einem von euch oder einen Doppelnamen aus beiden Namen.4

Habt ihr keinen gemeinsamen Ehenamen, aber das gemeinsame Sorgerecht, bestimmt ihr den Familiennamen gegenüber dem Standesamt. Möglich ist der Name von einem von euch oder ein Doppelname aus beiden Namen.4

Der Doppelname hat normalerweise einen Bindestrich. Wenn ihr wollt, geht es auch ohne. Von jedem von euch darf nur ein Namensteil hinein.4

Der Doppelname bekommt normalerweise einen Bindestrich, auf Wunsch geht es auch ohne. Von jedem von euch darf nur ein Namensteil hinein.4

Legt ihr innerhalb eines Monats nach der Geburt keinen Namen fest? Dann bekommt euer Baby automatisch einen Doppelnamen aus euren beiden Familiennamen. Der Name, der im Alphabet zuerst kommt, steht vorn. Dazwischen steht ein Bindestrich.4,8

Bestimmt ihr innerhalb eines Monats nach der Geburt keinen Namen, bekommt euer Baby automatisch einen Doppelnamen aus euren beiden Familiennamen, in alphabetischer Reihenfolge und mit Bindestrich.4,8

Lehnt einer von euch diesen Doppelnamen beim Standesamt ab? Dann bestimmt das Familiengericht, wer von euch den Namen festlegt.4

Lehnt einer von euch diesen Namen gegenüber dem Standesamt ab, überträgt das Familiengericht das Recht, den Namen zu bestimmen, auf einen von euch.4

Gebt ihr die Erklärung zum Namen erst ab, nachdem die Geburt beurkundet ist? Dann muss die Erklärung öffentlich beglaubigt werden.4

Gebt ihr die Erklärung erst nach der Beurkundung der Geburt ab, muss sie öffentlich beglaubigt werden.4

Legt ihr einen Namen für euer erstes gemeinsames Kind fest? Dann gilt dieser Name auch für weitere gemeinsame Kinder.4

Der Name, den ihr für euer erstes gemeinsames Kind bestimmt, gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.4

Hat sie das Sorgerecht allein? Dann bekommt euer Baby ihren Familiennamen. Sie kann ihm auch deinen Namen oder einen Doppelnamen geben. Dafür braucht sie deine Einwilligung. Die Einwilligung muss öffentlich beglaubigt sein.5

Hat sie das Sorgerecht allein, bekommt euer Baby ihren Familiennamen. Deinen Namen oder einen Doppelnamen kann sie ihm nur mit deiner öffentlich beglaubigten Einwilligung geben.5

Seit den neuen Regeln können auch Ehepaare einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen tragen.8

Seit der Reform können auch Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen führen.8

Geburtsurkunden und Steuer-ID

In Berlin kostet die Geburtsanzeige nichts. Ihr bekommt dort drei Geburtsurkunden kostenlos. Die Urkunden sind unter anderem für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse gedacht.3

In Berlin ist die Geburtsanzeige kostenlos. Ihr bekommt dort drei kostenlose Geburtsurkunden, unter anderem für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse.3

In Berlin kostet jede weitere Urkunde 12 Euro. Bestellt ihr mehrere gleiche Urkunden auf einmal, kostet jede weitere 6 Euro. Bei anderen Standesämtern können Zwecke und Preise anders sein.3

Jede weitere Urkunde kostet in Berlin 12 Euro, gleichzeitig ausgestellte weitere derselben Art 6 Euro. Andere Standesämter können andere Zwecke und Preise haben.3

Euer Baby bekommt vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steuer-ID. Das Standesamt meldet die Geburt. Die Daten gehen dann automatisch weiter.9

Euer Baby bekommt vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steuer-ID. Das Standesamt meldet die Geburt, die Daten gehen automatisch weiter.9

Die Steuer-ID eures Babys braucht ihr für den Kindergeldantrag.10

Als Pflichtangabe für den Kindergeldantrag nennt familienportal.de die Steuer-IDs von Elternteil und Kind, nicht die Geburtsurkunde.10

Checkliste

Wenn ihr verheiratet seid, Beispiel Berlin

  • Personalausweise oder Reisepässe von euch beiden3
  • Ihre Geburtsurkunde, wenn nötig auch deineIhre Geburtsurkunde, gegebenenfalls auch deine3
  • Eheurkunde3
  • Nach einer Scheidung oder wenn ein Ehepartner gestorben ist: Nachweis, dass die Ehe aufgelöst istNach Scheidung oder Verwitwung: Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist3

Wenn ihr nicht verheiratet seid, Beispiel Berlin

Was du tun kannst

  • Fragt euer Standesamt schon in der Schwangerschaft, welche Unterlagen es braucht. Besorgt fehlende Urkunden früh.3
  • Packt die Unterlagen und eure Ausweise in die Kliniktasche. Die Klinik meldet die Geburt. Ihr liefert die Unterlagen dazu.3,12
  • Packt die Unterlagen zusammen mit den Ausweisen in die Kliniktasche. Die Klinik zeigt die Geburt an, ihr liefert die Unterlagen zu.3,12
  • Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, aber keinen Ehenamen? Dann einigt euch schon vor der Geburt auf den Familiennamen. Sonst bekommt euer Baby nach einem Monat automatisch einen Doppelnamen.4,8
  • Habt ihr gemeinsames Sorgerecht und keinen Ehenamen, einigt euch vor der Geburt auf den Familiennamen. Nach einem Monat gilt sonst automatisch der Doppelname.4,8

Passt dazu

Quellen

  1. 1BMJV / BfJ: § 18 PStG – Anzeige der Geburt
  2. 2BMJV / BfJ: § 20 PStG – Anzeige durch Einrichtungen
  3. 3Service-Portal Berlin: Geburt anzeigen / Geburtsurkunde
  4. 4BMJV / BfJ: § 1617 BGB – Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
  5. 5BMJV / BfJ: § 1617a BGB – Geburtsname bei Alleinsorge
  6. 6BMJV / BfJ: § 19 PStG – Anzeige durch Personen
  7. 7BMJV / BfJ: § 22 PStG – Fehlende Angaben
  8. 8Land Berlin, Standesamt: Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
  9. 9Bundesregierung: Kindergeld künftig ohne Antrag (25.09.2026)
  10. 10familienportal.de (BMBFSFJ): Kindergeld – Häufige Fragen
  11. 11Verwaltungsportal des Bundes: Vaterschaftsanerkennung erklären (Leistungsbeschreibung Land Berlin)
  12. 12familienplanung.de, © BIÖG: Checkliste „Meine Kliniktasche“ (PDF)

Stand 27. Oktober 2026