Vor der Geburt
Papierkram-Zeitleiste: was wann fällig ist
Anträge und Fristen rund um die Geburt, nach Zeitpunkt geordnet: was ihr wann erledigt und welche Frist dabei gilt.
1. SSW bis 3 Monate
Was für euch gilt
Nicht jeder Punkt gilt für euch. Das hängt vor allem von drei Fragen ab. Seid ihr verheiratet? Bist du angestellt? Wird euer Baby gesetzlich oder privat versichert?1,2,3,4
Welche Punkte der Liste für euch gelten, hängt vor allem von drei Fragen ab: Seid ihr verheiratet? Bist du angestellt? Wird euer Baby gesetzlich oder privat versichert?1,2,3,4
Seid ihr nicht verheiratet? Dann kommen zwei Punkte dazu: die Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung. Beides geht schon vor der Geburt.5,1,6
Seid ihr nicht verheiratet, kommen Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung dazu. Beides geht schon vor der Geburt.5,1,6
Die Fristen zur Elternzeit gelten für dich, wenn du angestellt bist. Für Beamte und Soldaten gelten eigene Regeln.7,2
Elternzeit beginnt frühestens am Tag der Geburt. Die Frist für die Anmeldung zählt aber vom errechneten Termin aus. Willst du ab der Geburt Elternzeit? Dann melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an.2
Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt, nicht am errechneten Termin. Die Frist für die Anmeldung zählt trotzdem vom errechneten Termin aus: spätestens 7 Wochen vorher, wenn du ab der Geburt Elternzeit willst.2
Was sich ändern kann
Kindergeld soll in Zukunft ohne Antrag kommen. Für das erste Kind gilt das voraussichtlich ab Ende 2027. Kommt euer erstes Kind vorher zur Welt? Dann beantragt das Kindergeld wie bisher.8,9
Kindergeld soll künftig ohne Antrag kommen, für Erstgeborene voraussichtlich ab Ende 2027. Kommt euer erstes Kind vor diesem Start zur Welt, beantragt ihr das Kindergeld wie bisher.8,9
Eine Reform des Elterngelds ist geplant, aber nicht beschlossen, Stand 30.09.2026. Ab wann eine Reform des Elterngelds gelten würde, steht nicht fest.10
Wo die Fristen stehen
Die Frist von einer Woche für die Anzeige der Geburt steht in § 18 des Personenstandsgesetzes. Die Frist von einem Monat für Vornamen, die bei der Anzeige noch fehlen, steht in § 22 des Personenstandsgesetzes.11,12
Wie weit Zahlungen rückwirkend gehen, regelt beim Elterngeld § 7 BEEG und beim Kindergeld § 70 EStG.13,14
Checkliste
Früh in der Schwangerschaft
- Ihr seid verheiratet und überlegt, die Steuerklasse zu wechseln? Bist du angestellt, muss die neue Klasse für dein Elterngeld früh gelten. Rechnerisch heißt das: spätestens ab dem 7. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat. Das gilt, wenn kein Monat herausfällt. Ist sie angestellt, muss der Wechsel für ihr Elterngeld noch früher sein. Eine Frist im Gesetz ist das nicht. Lasst euch vorher beraten.Seid ihr verheiratet und denkt über einen Steuerklassenwechsel fürs Elterngeld nach: Bist du angestellt, muss die neue Klasse für dein Elterngeld rechnerisch spätestens ab dem 7. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat gelten, wenn kein Monat herausfällt. Ist sie angestellt, liegt der Stichtag für ihr Elterngeld noch früher. Eine gesetzliche Frist ist das nicht. Lasst euch vorher beraten.Seid ihr verheiratet und denkt über einen Steuerklassenwechsel fürs Elterngeld nach: Bist du angestellt, muss die neue Klasse für dein Elterngeld rechnerisch spätestens ab dem 7. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat gelten, wenn kein Monat herausfällt. Ist sie angestellt, liegt der Stichtag für ihr Elterngeld noch früher. Eine gesetzliche Frist ist das nicht. Lasst euch vorher beraten.15,16
- Besorgt früh die Unterlagen für die Geburtsurkunde. In Berlin sind das zum Beispiel eure Ausweise und Urkunden. Seid ihr verheiratet, gehört die Eheurkunde dazu. Seid ihr nicht verheiratet, gehören eure Geburtsurkunden dazu. Fragt euer Standesamt, was es braucht.Unterlagen für die Geburtsurkunde früh besorgen. In Berlin sind das etwa eure Ausweise und Urkunden, verheiratet unter anderem die Eheurkunde, unverheiratet eure Geburtsurkunden. Fragt euer Standesamt, was es braucht.17
Vor der Geburt, ohne gesetzliche Frist
- Seid ihr nicht verheiratet? Dann erkenne die Vaterschaft an und gebt die Sorgeerklärung ab. Beim Jugendamt kostet beides nichts. Erkennst du die Vaterschaft vor der Geburt an? Dann kannst du gleich nach der Geburt im Geburtseintrag stehen.Nicht verheiratet: Vaterschaft anerkennen und Sorgeerklärung abgeben, beim Jugendamt kostenlos. Erkennst du die Vaterschaft vor der Geburt an, kannst du gleich nach der Geburt in den Geburtseintrag eingetragen werden.5,1,18,6,19
- Bist du angestellt? Dann kläre deinen Urlaub für die Tage vor der Geburt. Elternzeit beginnt frühestens am Tag der Geburt. Bekommst du zur Geburt einen bezahlten freien Tag? Das hängt von deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab.Angestellt: Urlaub für die Tage vor der Geburt klären, denn Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt. Ob du zur Geburt einen bezahlten freien Tag bekommst, hängt von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab.2,20
- Prüft eure Haftpflicht. Wohnt ihr zusammen? Dann genügt für euch als Familie eine gemeinsame Police. Der Tarif sollte auch Schäden durch Kinder abdecken, die wegen ihres Alters nicht haften. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale. Seid ihr nicht verheiratet? Dann sollten eure beiden Namen in der Police stehen.Haftpflicht prüfen: Lebt ihr zusammen, genügt für euch als Familie eine gemeinsame Police. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Tarife, die Schäden durch Kinder einschließen, die wegen ihres Alters nicht haften. Seid ihr nicht verheiratet, sollten laut Verbraucherzentrale beide Partner in der Police stehen.21
- Ihr könnt in einem Testament festlegen, wer Vormund für euer Kind werden soll. Das geht schon vor der Geburt. Wer das festlegt, muss bei seinem Tod das Sorgerecht haben.Vormund für euer Kind: Per Testament könnt ihr eine Person benennen, auch schon vor der Geburt. Das geht nur, wenn dem Elternteil bei seinem Tod die Sorge zusteht.22
Spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin
- Bist du angestellt und willst ab der Geburt Elternzeit? Dann melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin bei deinem Arbeitgeber an. Eine E-Mail reicht, wenn euer Baby ab dem 01.05.2025 geboren wird. Leg dabei alle Zeiten für die ersten 2 Jahre fest. Daran bist du dann gebunden. Hat sie das Sorgerecht allein? Dann brauchst du für die Elternzeit ihre Zustimmung. Ab der Anmeldung bist du vor einer Kündigung geschützt. Dieser Schutz beginnt frühestens 8 Wochen vor der Elternzeit.Angestellt: Elternzeit ab der Geburt beim Arbeitgeber anmelden. Bei Geburten ab dem 01.05.2025 genügt Textform, etwa eine E-Mail. Leg dabei verbindlich fest, welche Zeiten du in den ersten zwei Jahren nimmst. Hat sie das Sorgerecht allein, brauchst du ihre Zustimmung. Kündigungsschutz hast du ab der Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.7,23,24,2,25
- Bist du angestellt und willst in der Elternzeit ab der Geburt Teilzeit arbeiten? Dann stell den Antrag spätestens 7 Wochen vor dem Beginn. Kommt euer Baby ab dem 01.05.2025 zur Welt, reicht Textform.Angestellt und Teilzeit in der Elternzeit gewünscht: Teilzeit ab der Geburt spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragen. Bei Geburten ab dem 01.05.2025 genügt Textform.7,25
6 Wochen vor dem errechneten Termin
- Ist sie angestellt, beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin ihr Mutterschutz. Rechnerisch ist das bei 34+0, am ersten Tag der 35. SSW.Ist sie angestellt, beginnt ihr Mutterschutz, rechnerisch bei 34+0.26
Innerhalb einer Woche nach der Geburt
- Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt am Geburtsort gemeldet werden. Kommt euer Baby in einer Klinik zur Welt, meldet die Klinik die Geburt. Ihr liefert die Unterlagen. Bei einer Hausgeburt meldet ihr die Geburt selbst.Geburt beim Standesamt des Geburtsorts anzeigen. Bei einer Klinikgeburt zeigt die Klinik an, ihr liefert die Unterlagen zu. Bei einer Hausgeburt zeigt ihr selbst an.11,27,28,17
Gleich nach der Geburt
- Ist einer von euch gesetzlich versichert? Dann meldet euer Baby bei der Krankenkasse dieses Elternteils an. Das Gesetz nennt dafür keine Frist. Seid ihr verheiratet, und einer von euch ist nicht gesetzlich versichert? Dann kann es eine Ausnahme geben. Fragt bei der Krankenkasse nach.Gesetzlich versichert: euer Baby bei der Krankenkasse des versicherten Elternteils anmelden. Eine Frist nennt das Gesetz dafür nicht. Seid ihr verheiratet und ist einer von euch nicht gesetzlich versichert, kann eine Ausnahme gelten. Klärt das mit der Krankenkasse.3
- Habt ihr ein kleines Einkommen? Dann beantragt den Kinderzuschlag bei der Familienkasse. Den Kinderzuschlag gibt es erst ab dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt.Kleines Einkommen: Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Bewilligt wird er erst ab dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt.29,30
- Beantragt das Kindergeld bei der Familienkasse, sobald die Steuer-ID eures Babys da ist. Rückwirkend gibt es Kindergeld nur für 6 Monate. Gemeint sind die 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag ankommt.Kindergeld bei der Familienkasse beantragen, sobald die Steuer-ID eures Babys da ist. Nachgezahlt wird nur für die sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht.14,31,8
Innerhalb eines Monats nach der Geburt
- Stand der Vorname bei der Meldung noch nicht fest? Dann teilt den Vornamen dem Standesamt mit.Stand der Vorname bei der Anzeige noch nicht fest: beim Standesamt nachreichen.12
- Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, aber keinen Ehenamen? Dann legt den Familiennamen beim Standesamt fest. Sonst bekommt euer Baby automatisch einen Doppelnamen aus euren beiden Namen. Der Name, der im Alphabet zuerst kommt, steht vorn.Gemeinsames Sorgerecht und kein Ehename: Familiennamen beim Standesamt bestimmen. Ohne Erklärung bekommt euer Baby automatisch einen Doppelnamen aus euren beiden Namen, in alphabetischer Reihenfolge.32,33
Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt
- Ist einer von euch privat versichert? Soll euer Baby auch dort versichert sein? Dann meldet ihr euer Baby rückwirkend bei diesem Versicherer an. Dafür habt ihr 2 Monate nach der Geburt Zeit. Der Versicherer muss euer Baby dann ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen. Euer Baby ist dabei höchstens so gut versichert wie der Elternteil. Der Versicherer darf eine Mindestzeit verlangen, die der Elternteil schon dort versichert ist. Diese Zeit ist höchstens 3 Monate.Ist einer von euch privat versichert und soll euer Baby dort versichert werden: rückwirkend beim Versicherer dieses Elternteils anmelden. Dann muss der Versicherer euer Baby ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen. Der Schutz darf nicht höher sein als der des Elternteils. Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil selbst schon eine Weile bei ihm versichert ist, höchstens aber drei Monate.4
In den ersten drei Lebensmonaten
- Beantragt das Elterngeld schriftlich. Am besten stellt ihr einen gemeinsamen Antrag mit den Monaten von euch beiden. Rückwirkend gibt es Elterngeld höchstens für 3 Lebensmonate. Gemeint sind die 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag ankommt.Elterngeld schriftlich beantragen, am besten als gemeinsamen Antrag mit den Monaten von euch beiden. Rückwirkend gezahlt wird höchstens für die drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht.34,13
Nach dem Elterngeldbescheid
- Seid ihr mit dem Bescheid zum Elterngeld nicht einverstanden? Dann könnt ihr Widerspruch einlegen. Dafür habt ihr 1 Monat Zeit, nachdem der Bescheid angekommen ist.Seid ihr mit dem Bescheid nicht einverstanden, könnt ihr innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen.34
Im ersten Lebensjahr und danach
- Braucht ihr einen Betreuungsplatz? Stiftung Warentest rät: Beantragt den Platz, sobald absehbar ist, dass ihr ihn braucht. Das sollte vor dem 1. Geburtstag passieren. Fristen vor Ort können früher enden. In Berlin beantragt ihr den Kita-Gutschein frühestens 9 Monate vor dem Beginn. Spätestens 2 Monate vorher muss der Antrag gestellt sein. In Hamburg beantragt ihr den Gutschein 3 bis 6 Monate vorher.Betreuungsplatz: Stiftung Warentest rät, den Platz zu beantragen, sobald der Bedarf absehbar ist, jedenfalls vor dem 1. Geburtstag. Örtliche Fristen können früher enden. In Berlin beantragt ihr den Kita-Gutschein frühestens 9 und spätestens 2 Monate vor dem Beginn, in Hamburg 3 bis 6 Monate vorher.35,36,37,38
- Basiselterngeld gibt es nur bis zum Ende des 14. Lebensmonats. Danach gibt es nur noch ElterngeldPlus. Dafür muss mindestens einer von euch es ohne Lücke bekommen. ElterngeldPlus gibt es längstens bis zum 32. Lebensmonat.Basiselterngeld gibt es nur bis zum Ende des 14. Lebensmonats. Danach geht nur noch ElterngeldPlus, wenn mindestens einer von euch es ohne Lücke bezieht, längstens bis zum 32. Lebensmonat.34,39
- Willst du nach den ersten 2 Jahren noch Elternzeit nehmen? Dann melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem Beginn an. Liegt die Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag, sind es 13 Wochen vorher. Bis zu 24 Monate kannst du in dieser Zeit nehmen.Elternzeit nach den ersten zwei Jahren: spätestens 7 Wochen vor Beginn anmelden, für Zeiten zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag 13 Wochen vorher. Bis zu 24 Monate Elternzeit kannst du zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen.7,23,2
- Wer Elterngeld bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben.34
Was du tun kannst
- Legt vor der Geburt die Unterlagen fürs Standesamt bereit. Legt auch eure Steuer-IDs bereit. Für den Antrag auf Kindergeld braucht ihr die Steuer-ID von dem, der beantragt. Dazu kommt die Steuer-ID eures Babys.17,31
- Legt die Unterlagen fürs Standesamt und eure eigenen Steuer-IDs vor der Geburt bereit. Für den Kindergeldantrag braucht ihr die Steuer-ID des Elternteils, der beantragt, und die eures Babys.17,31
- Stellt die Anträge für Elterngeld und Kindergeld früh. Bei kleinem Einkommen gilt das auch für den Kinderzuschlag. Rückwirkend gibt es dieses Geld nur kurz oder gar nicht.13,14,30
- Stellt die Anträge für Elterngeld, Kindergeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag früh. Alle drei gibt es nur begrenzt oder gar nicht rückwirkend.13,14,30
Passt dazu
- Elternzeit: Anspruch, Anmeldung und AufteilungWer Elternzeit bekommt, wann und wie du sie anmeldest, wie du sie aufteilst und was für Kündigungsschutz und Teilzeit gilt.
- Elterngeld: Varianten, Höhe, Partnermonate und AntragBasiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: wie viel es gibt, wie ihr die Monate aufteilt und wann ihr den Antrag stellt.
- Geburt anmelden: Standesamt, Name und GeburtsurkundeWer die Geburt beim Standesamt meldet, welche Fristen für Vor- und Familiennamen gelten und welche Unterlagen ihr bereitlegt.
- Vaterschaft und Sorgerecht, wenn ihr nicht verheiratet seidWie du ohne Trauschein rechtlich Vater wirst, wie ihr das gemeinsame Sorgerecht bekommt und warum ihr beides vor der Geburt regelt.
- Krankenversicherung eures BabysWann euer Baby in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist und was gilt, wenn einer von euch privat versichert ist.
- Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere LeistungenWie viel Kindergeld es gibt, wann ihr es beantragt, was sich ab 2027 ändern soll und wer Kinderzuschlag oder Landesleistungen bekommt.
- Kita-Platz: Anspruch und wann ihr euch kümmertAb wann euer Kind Anspruch auf Betreuung hat, wann ihr den Bedarf anmeldet und was ihr zu Kosten und Nachweisen wissen solltet.
- Steuerklasse und Elterngeld: bis wann wechselnWie die Steuerklasse das Elterngeld beeinflusst, welche Monate zählen und warum ein Wechsel so früh passieren muss.
- Absicherung: Haftpflicht, Risikoleben, Testament, VormundWas die Verbraucherzentrale zu Haftpflicht und Risikolebensversicherung sagt und wie ihr per Testament einen Vormund benennt.
Quellen
- 1familienportal.de (BMBFSFJ): Vaterschaftsanerkennung
- 2familienportal.de (BMBFSFJ): Elternzeit – Häufige Fragen
- 3BMJV / BfJ: § 10 SGB V – Familienversicherung
- 4BMJV / BfJ: § 198 VVG – Kindernachversicherung
- 5BMJV / Bundesamt für Justiz: § 1594 BGB – Anerkennung der Vaterschaft
- 6BMJV / BfJ: § 1626b BGB – Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
- 7BMJV / BfJ: § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
- 8Bundesregierung: Kindergeld künftig ohne Antrag (25.09.2026)
- 9ZDFheute: Kindergeld: Bundestag beschließt antragslose Zahlung (09.07.2026)
- 10ZDFheute: Elterngeld: Prien offen für Festhalten an 14 Monaten Bezugsdauer (30.09.2026)
- 11BMJV / BfJ: § 18 PStG – Anzeige der Geburt
- 12BMJV / BfJ: § 22 PStG – Fehlende Angaben
- 13BMJV / BfJ: § 7 BEEG – Antragstellung
- 14BMJV / BfJ: § 70 EStG – Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- 15BMJV / BfJ: § 2b BEEG – Bemessungszeitraum
- 16BMJV / BfJ: § 2c BEEG – Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
- 17Service-Portal Berlin: Geburt anzeigen / Geburtsurkunde
- 18Verwaltungsportal des Bundes: Vaterschaftsanerkennung erklären (Leistungsbeschreibung Land Berlin)
- 19Service-Portal Berlin: Sorgeerklärung
- 20Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Kurzinformation WD 9 - 3000 - 004/20 „Anspruch auf Urlaub und Elternzeit nach der Geburt eines Kindes“ (11.02.2020)
- 21Verbraucherzentralen: Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle! (Stand 07.10.2026)
- 22BMJV / BfJ: § 1782 BGB – Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern
- 23BMJV / BfJ: § 16 BEEG – Inanspruchnahme der Elternzeit
- 24BMJV / BfJ: § 18 BEEG – Kündigungsschutz
- 25Zentralverband des Deutschen Handwerks (via HWK Flensburg): Rundschreiben 29/25: Einführung der Textform im BEEG (07.05.2025)
- 26BMJV, gesetze-im-internet.de: § 3 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- 27BMJV / BfJ: § 19 PStG – Anzeige durch Personen
- 28BMJV / BfJ: § 20 PStG – Anzeige durch Einrichtungen
- 29Verbraucherzentrale Bundesverband / Verbraucherzentralen: Kinderzuschlag zum Kindergeld: Wann besteht ein Anspruch? (Stand 27.04.2026)
- 30BMJV / BfJ: § 6a BKGG – Kinderzuschlag
- 31familienportal.de (BMBFSFJ): Kindergeld – Häufige Fragen
- 32BMJV / BfJ: § 1617 BGB – Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
- 33Land Berlin, Standesamt: Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
- 34familienportal.de (BMBFSFJ): Elterngeld – Häufige Fragen
- 35BMJV / BfJ: § 24 SGB VIII – Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- 36Senatsverwaltung Berlin: Kita-Gutschein
- 37Freie und Hansestadt Hamburg: Kita-Gutschein (Elterninformationen)
- 38Stiftung Warentest (test.de): FAQ Kinderbetreuung: Was rund um Kita, Betreuungsplatz und Tagespflege wichtig ist (Stand 01.10.2024)
- 39BMJV / BfJ: § 4 BEEG – Bezugsdauer, Anspruchsumfang
Stand 27. Oktober 2026