Geld
Steuerklasse und Elterngeld: bis wann wechseln
Wie die Steuerklasse das Elterngeld beeinflusst, welche Monate zählen und warum ein Wechsel so früh passieren muss.
1. SSW bis 13. SSW
Warum die Steuerklasse zählt
Basiselterngeld ist im Grundsatz 65 Prozent vom Netto, das nach der Geburt wegfällt. Dieses Netto rechnet die Elterngeldstelle selbst aus. Dabei nutzt die Elterngeldstelle Pauschalen und die Steuerklasse.1,2
Basiselterngeld beträgt grundsätzlich 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Dieses Netto berechnet die Elterngeldstelle mit Pauschalen und mit Abzugsmerkmalen wie der Steuerklasse.1,2
Wechselt ihr die Steuerklasse, kann es deshalb mehr Elterngeld geben.2,3
Ein Wechsel der Steuerklasse kann deshalb das Elterngeld erhöhen.2,3
Das Thema betrifft euch nur, wenn ihr verheiratet seid. Die Steuerklassen III und V gibt es weiter. Das ist der Stand vom Januar 2026.3,4
Um einen Steuerklassenwechsel fürs Elterngeld geht es nur, wenn ihr verheiratet seid. Die Steuerklassen III und V bleiben bestehen, Stand Januar 2026.3,4
Welche Monate zählen
Bist du angestellt, zählt dein Einkommen aus den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Diese Monate heißen Bemessungszeitraum.5
Bei Angestellten zählt das Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Dieser Zeitraum heißt Bemessungszeitraum.5
Es zählt der Monat, in dem euer Baby wirklich geboren wird. Der Monat des errechneten Termins zählt dafür nicht. Kommt euer Baby in einem früheren Monat als errechnet? Dann liegen auch die 12 Monate früher.5
Geburtsmonat ist der Monat, in dem euer Baby tatsächlich zur Welt kommt, nicht der Monat des errechneten Termins. Kommt euer Baby in einem früheren Monat als errechnet, liegen auch die 12 Monate früher.5
Manche Monate zählen nicht mit. Dazu gehören Monate mit Mutterschutz und Monate mit Elterngeld für ein älteres Kind. Auch Monate mit Krankheit wegen der Schwangerschaft zählen nicht mit. Stattdessen zählen frühere Monate.5
Monate mit Mutterschutz, mit Elterngeld für ein älteres Kind oder mit einer Krankheit wegen der Schwangerschaft fallen heraus. Der Zeitraum verschiebt sich dann, es zählen frühere Monate.5
Bis wann die neue Steuerklasse gelten muss
Die Elterngeldstelle schaut normalerweise auf die letzte Lohnabrechnung in diesem Zeitraum. Hat die Steuerklasse in diesem Zeitraum gewechselt? Dann zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten galt.2
Grundsätzlich nimmt die Elterngeldstelle die Steuerklasse aus der Lohnabrechnung des letzten Monats im Bemessungszeitraum. Hat die Steuerklasse in diesem Zeitraum gewechselt, zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten galt.2
Bist du angestellt? Dann muss die neue Klasse rechnerisch in mindestens 7 der 12 Monate gelten. Die neue Klasse muss also spätestens ab dem 7. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat gelten. Das gilt nur, wenn keiner der 12 Monate herausfällt. Ein Grund dafür ist etwa Elterngeld für ein älteres Kind.5,2
Für dich als Angestellten heißt das rechnerisch: Die neue Steuerklasse muss in mindestens 7 der 12 Monate vor dem Geburtsmonat gelten, also spätestens ab dem 7. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat. Diese Rechnung gilt nur, wenn in den 12 Monaten kein Monat herausfällt, etwa wegen Elterngeld für ein älteres Kind.5,2
Ein Wechsel der Steuerklasse muss sehr früh in der Schwangerschaft passieren. Nur dann bringt er mehr Elterngeld.5,2,3
Ein Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld wirkt nur, wenn er sehr früh in der Schwangerschaft passiert.5,2,3
Ist sie angestellt, muss der Wechsel für ihr Elterngeld noch früher sein. Denn ihre Monate im Mutterschutz zählen nicht mit. Ihre 12 Monate liegen deshalb früher.5
Für ihr Elterngeld liegt der Stichtag noch früher, wenn sie angestellt ist. Monate mit Mutterschutz fallen aus ihrem Bemessungszeitraum heraus, ihre 12 Monate liegen also früher.5
Eine ältere Faustregel der IG Metall von 2016 lautet: Für das Elterngeld der Mutter den Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor dem Monat beantragen, in dem ihr Mutterschutz beginnt.3
Den Bemessungszeitraum fürs Elterngeld regelt § 2b BEEG. Dass bei einem Wechsel die Steuerklasse zählt, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt, steht in § 2c BEEG.5,2
Was du tun kannst
- Fragt beim Finanzamt, ab welchem Monat eine neue Steuerklasse gilt. Fürs Elterngeld zählt die neue Klasse nur, wenn die Klasse in den meisten Monaten galt.2,3
- Klärt beim Finanzamt, ab welchem Monat eine neue Steuerklasse gilt. Fürs Elterngeld zählt die neue Klasse nur, wenn die neue Klasse in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt.2,3
- Lasst euch vor einem Wechsel beraten. Rechnet nach, ob sich der Wechsel für euch beide lohnt.5,2
- Lasst euch vor einem Wechsel individuell beraten und rechnet nach, ob er sich für euch beide lohnt.5,2
Passt dazu
- Elterngeld: Varianten, Höhe, Partnermonate und AntragBasiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: wie viel es gibt, wie ihr die Monate aufteilt und wann ihr den Antrag stellt.
- Papierkram-Zeitleiste: was wann fällig istAnträge und Fristen rund um die Geburt, nach Zeitpunkt geordnet: was ihr wann erledigt und welche Frist dabei gilt.
Quellen
- 1familienportal.de (BMBFSFJ): Elterngeld – Häufige Fragen
- 2BMJV / BfJ: § 2c BEEG – Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
- 3IG Metall: Mehr Elterngeld mit der richtigen Steuerklasse (27.01.2016)
- 4Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH): Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft? (Stand 23.01.2026)
- 5BMJV / BfJ: § 2b BEEG – Bemessungszeitraum
Stand 27. Oktober 2026