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Notfall

Betreuung

Kita-Platz: Anspruch und wann ihr euch kümmert

Ab wann euer Kind Anspruch auf Betreuung hat, wann ihr den Bedarf anmeldet und was ihr zu Kosten und Nachweisen wissen solltet.

Passt für: Geburt bis 6 Jahre

Der Rechtsanspruch

Vom 1. bis zum 3. Geburtstag hat euer Kind Anspruch auf Förderung. Das geht in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Wie viel Förderung es gibt, hängt vom Bedarf im Einzelfall ab.1

Vom 1. bis zum 3. Geburtstag hat euer Kind Anspruch auf Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf.1

Ab 3 Jahren bis zur Schule hat euer Kind Anspruch auf einen Kita-Platz.1

Ab 3 Jahren bis zur Schule hat es Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung.1

Ist euer Kind jünger als 1 Jahr, gibt es Förderung nur unter Bedingungen. Zum Beispiel: Ihr arbeitet, ihr sucht Arbeit oder ihr seid in Ausbildung.1

Unter einem Jahr wird euer Kind nur unter Bedingungen gefördert, zum Beispiel wenn ihr arbeitet, Arbeit sucht oder in Ausbildung seid.1

Für den Anspruch ist das Jugendamt zuständig. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wunsch-Kita gibt es nicht.2

Der Anspruch richtet sich gegen das Jugendamt, nicht auf eine bestimmte Wunsch-Kita.2

Wann ihr euch kümmert

Euer Bundesland kann eine Frist festlegen. Dann müsst ihr den Bedarf eine bestimmte Zeit vor Beginn beim Jugendamt anmelden. Fristen und Wartelisten sind von Ort zu Ort verschieden.1, 3, 4

Das Landesrecht kann vorsehen, dass ihr den Bedarf innerhalb einer bestimmten Frist vor Beginn beim Jugendamt anmelden müsst. Fristen und Wartelisten sind von Ort zu Ort verschieden.1, 3, 4

Ein Beispiel aus Berlin: Dort beantragt ihr einen Kita-Gutschein beim Jugendamt des Bezirks, in dem ihr wohnt. Das geht frühestens 9 Monate vor dem gewünschten Beginn. Spätestens 2 Monate vorher muss der Antrag gestellt sein. Der Gutschein ist noch kein Platz. Eine Kita sucht ihr selbst.3

Beispiel Berlin: Den Kita-Gutschein beantragt ihr beim Jugendamt eures Bezirks, frühestens 9 und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Beginn. Der Gutschein ist noch kein Platz, die Kita sucht ihr selbst.3

In Berlin gibt es ab dem 1. Geburtstag bis zu 7 Stunden Betreuung am Tag. Niemand prüft dafür, ob ihr Betreuung braucht. Die Betreuung kostet nichts. Für das Essen zahlt ihr 23 Euro im Monat.3

In Berlin gibt es ab dem 1. Geburtstag bis zu 7 Stunden Betreuung am Tag ohne Prüfung des Bedarfs. Die Betreuung ist kostenlos, für das Essen zahlt ihr 23 Euro im Monat.3

Ein Beispiel aus Hamburg: Dort beantragt ihr den Kita-Gutschein 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Beginn. Das geht beim Bezirksamt oder online. Kosten bekommt ihr erst ab dem Antrag erstattet.4

Beispiel Hamburg: Den Kita-Gutschein beantragt ihr 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Beginn beim Bezirksamt oder online. Kosten werden erst ab dem Antrag erstattet.4

In Hamburg gebt ihr den Gutschein innerhalb von 2 Monaten bei einer Kita ab. Auch für die beitragsfreie Grundbetreuung braucht ihr einen Antrag.4

In Hamburg löst ihr den Gutschein innerhalb von zwei Monaten bei einer Kita ein. Auch für die beitragsfreie Grundbetreuung braucht ihr einen Antrag.4

Wenn ihr keinen Platz bekommt

Hat euer Kind Anspruch, und ihr bekommt keinen Platz? Dann könnt ihr Widerspruch einlegen und klagen. Das geht auch mit einem Eilantrag. Zusätzliche Kosten oder fehlender Verdienst können erstattet werden.2

Hat euer Kind Anspruch und bekommt ihr keinen Platz, könnt ihr Widerspruch einlegen und klagen, auch per Eilantrag. Mehrkosten oder Verdienstausfall können erstattet werden.2

Bekommt ihr einen zumutbaren Platz, dürft ihr ihn nicht einfach ablehnen. Als Richtwert für zumutbar werden bis zu 25 Minuten Fahrzeit genannt.2

Einen zumutbaren Platz dürft ihr nicht ohne Weiteres ablehnen. Als Richtwert für zumutbar werden bis zu 25 Minuten Fahrzeit genannt.2

Die Angaben zu Widerspruch, Klage, Erstattung und zum Richtwert von 25 Minuten beim Kita-Platz stammen von Stiftung Warentest, Stand 01.10.2024.2

Kosten

Die Gebühren für die Betreuung sind je nach Bundesland und Ort sehr verschieden. Ein Beispiel aus einer Studie: Bei Kindern mit anderthalb Jahren lagen die Gebühren zwischen 0 und 630 Euro im Monat. Über die Studie wurde 2024 berichtet.2

Die Gebühren sind je nach Land und Kommune sehr unterschiedlich. Für ein anderthalbjähriges Kind reichten sie in einer Studie, über die 2024 berichtet wurde, von 0 bis 630 Euro im Monat.2

Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, zahlt keine Gebühren.2

Die Angaben zu den Kita-Gebühren, also keine Gebühren bei Kinderzuschlag oder Wohngeld und die Spanne von 0 bis 630 Euro aus einer Studie, stammen von Stiftung Warentest, Stand 01.10.2024.2

Kosten für die Betreuung eures Kindes könnt ihr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das geht für 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind. Das Kind muss jünger als 14 Jahre sein. Ihr braucht dafür eine Rechnung. Und ihr müsst das Geld überweisen.5

Betreuungskosten könnt ihr als Sonderausgaben absetzen: 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung.5

Nachweise vor dem Start

Kommt euer Kind zum ersten Mal in eine Kita? Dann braucht ihr einen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung. Die Beratung muss kurz vorher gewesen sein. Fehlt der Nachweis, sagt die Kita dem Gesundheitsamt Bescheid.6

Bei der ersten Aufnahme in eine Kita braucht ihr einen Nachweis, dass kurz vorher eine ärztliche Impfberatung stattgefunden hat. Fehlt er, informiert die Kita das Gesundheitsamt.6

Ab dem 1. Geburtstag braucht euer Kind mindestens 1 Impfung gegen Masern. Ab dem 2. Geburtstag braucht es 2 Impfungen gegen Masern. Statt der Impfungen geht auch ein Nachweis, dass es immun ist. Oder ein Nachweis, dass es nicht geimpft werden kann. Ohne Nachweis darf euer Kind nicht betreut werden.7

Ab dem 1. Geburtstag braucht euer Kind mindestens eine Masernimpfung, ab dem 2. Geburtstag zwei. Alternativ geht ein Nachweis über Immunität oder darüber, dass es nicht geimpft werden kann. Ohne Nachweis darf es nicht betreut werden.7

Das Gelbe Heft mit den Untersuchungen eures Kindes ist vertraulich. Die Kita darf nicht verlangen, hineinzusehen. Als Nachweis reicht die Teilnahmekarte. Die Karte könnt ihr aus dem Heft herausnehmen. Die Karte eignet sich auch als Nachweis der Impfberatung.8, 9

Das Gelbe Heft mit den Kinderuntersuchungen ist vertraulich, die Kita darf keine Einsicht verlangen. Als Nachweis genügt die herausnehmbare Teilnahmekarte. Sie eignet sich auch als Nachweis der Impfberatung.8, 9

Auf der Teilnahmekarte aus dem Gelben Heft wird die Teilnahme an den Untersuchungen U2 bis U9 bestätigt.8

Die Seite kindergesundheit-info.de nennt die Teilnahmekarte aus dem Gelben Heft als Nachweis des Impfberatungsangebots bei der Kita-Aufnahme.9

In Bayern legt ihr bei der Anmeldung eine Bestätigung über die letzte fällige U-Untersuchung vor. Fehlt die Bestätigung, hat das keine Folgen für die Förderung.10

In Bayern legt ihr bei der Anmeldung eine Bestätigung über die zuletzt fällige U-Untersuchung vor. Fehlt sie, hat das keine Folgen für die Förderung.10

In Bayern hält der Träger von Kita oder Tagespflege nur fest, ob die Bestätigung über die U-Untersuchung vorlag. So regelt es das bayerische Landesrecht (Art. 9b BayKiBiG) in der Fassung ab 01.01.2026.10

Was du tun kannst

  • Beantragt den Platz, sobald ihr wisst, dass ihr ihn braucht. Manche Fristen vor Ort enden deutlich vor dem gewünschten Beginn. In Berlin zum Beispiel endet die Frist 2 Monate vorher.2, 3
  • Beantragt den Platz, sobald ihr wisst, dass ihr ihn braucht. Lokale Fristen enden teils deutlich vor dem gewünschten Beginn, in Berlin etwa 2 Monate vorher.2, 3
  • Fragt früh beim Jugendamt eurer Stadt oder eures Kreises nach. Welche Fristen gelten bei euch? Wie läuft die Anmeldung?1
  • Fragt früh beim Jugendamt eurer Stadt oder eures Kreises, welche Fristen bei euch gelten und wie die Anmeldung läuft.1
  • Nehmt zur Anmeldung die Teilnahmekarte aus dem Gelben Heft mit. Nehmt auch den Nachweis über die Masernimpfung mit. Das ganze Heft nehmt ihr nicht mit.9, 7
  • Nehmt zur Anmeldung die Teilnahmekarte aus dem Gelben Heft und den Nachweis über die Masernimpfung mit, nicht das ganze Heft.9, 7

Passt dazu

Quellen

  1. 1BMJV / BfJ: § 24 SGB VIII – Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  2. 2Stiftung Warentest (test.de): FAQ Kinderbetreuung: Was rund um Kita, Betreuungsplatz und Tagespflege wichtig ist (Stand 01.10.2024)
  3. 3Senatsverwaltung Berlin: Kita-Gutschein
  4. 4Freie und Hansestadt Hamburg: Kita-Gutschein (Elterninformationen)
  5. 5BMJV / BfJ: § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 5 Kinderbetreuungskosten)
  6. 6BMJ/juris: § 34 Infektionsschutzgesetz
  7. 7BMJ/juris: § 20 Infektionsschutzgesetz
  8. 8G-BA: Kinder-Richtlinie, Fassung 18.06.2015, zuletzt geändert 15.05.2025 (BAnz AT 26.11.2025 B5), in Kraft 01.01.2026, inkl. Anlage 1 (Gelbes Heft)
  9. 9BIÖG: Das Gelbe Heft, Stand 17.01.2026
  10. 10Freistaat Bayern: Art. 9b BayKiBiG (Fassung ab 01.01.2026)

Stand 27. Oktober 2026