Vor der Geburt
Vaterschaft und Sorgerecht, wenn ihr nicht verheiratet seid
Wie du ohne Trauschein rechtlich Vater wirst, wie ihr das gemeinsame Sorgerecht bekommt und warum ihr beides vor der Geburt regelt.
1. SSW bis 1 Jahr
Warum das wichtig ist
Seid ihr nicht miteinander verheiratet? Dann bist du rechtlich erst Vater, wenn du die Vaterschaft anerkennst. Oder wenn ein Gericht deine Vaterschaft feststellt. Erst dann musst du zum Beispiel Unterhalt zahlen.1
Seid ihr nicht miteinander verheiratet, wirst du erst durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtlich Vater oder durch eine Feststellung vor Gericht. Erst dann bist du zum Beispiel unterhaltspflichtig.1
Die Anerkennung allein gibt dir kein Sorgerecht. Gemeinsames Sorgerecht bekommt ihr durch Sorgeerklärungen, eine spätere Heirat oder eine Entscheidung des Familiengerichts. Ohne eines davon hat sie das Sorgerecht allein.1,2
Die Anerkennung allein gibt dir kein Sorgerecht. Ohne Sorgeerklärungen, spätere Heirat oder Entscheidung des Familiengerichts hat sie das Sorgerecht allein.1,2
Vaterschaft anerkennen
Du kannst die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen. Dann kannst du gleich nach der Geburt im Geburtseintrag eures Babys stehen.3,1
Du kannst die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen. Dann kannst du direkt nach der Geburt in den Geburtseintrag eingetragen werden.3,1
Hast du die Vaterschaft vor der Geburt nicht anerkannt? Dann stehst du nicht im Geburtseintrag. Erkennst du die Vaterschaft erst nach der Geburt an? Dann ist eine neue Geburtsurkunde nötig.1,4
Ohne vorherige Anerkennung stehst du nicht im Geburtseintrag. Erkennst du erst nach der Geburt an, muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.1,4
Sie muss der Anerkennung zustimmen. Dafür muss sie persönlich zu der Stelle kommen, die beurkundet. Anerkennung und Zustimmung werden öffentlich beurkundet.1,4
Sie muss der Anerkennung zustimmen, und zwar persönlich vor der Stelle, die beurkundet. Anerkennung und Zustimmung werden öffentlich beurkundet.1,4
Eine Anerkennung mit Bedingung oder zeitlicher Begrenzung gilt nicht.3
Bedingungen oder Befristungen machen die Anerkennung unwirksam.3
Anerkennen kannst du beim Jugendamt, beim Standesamt, bei einem Notar oder beim Amtsgericht.1
Die Anerkennung beurkunden können das Jugendamt, das Standesamt, ein Notar oder das Amtsgericht.1
Beim Jugendamt kostet die Anerkennung nichts. An anderen Stellen hängen die Kosten vom Bundesland ab. Beim Standesamt in Berlin kostet die Anerkennung zum Beispiel 40 Euro.1,4
Beim Jugendamt ist die Anerkennung kostenlos. Sonst hängen die Kosten vom Bundesland ab. In Berlin kostet sie beim Standesamt zum Beispiel 40 Euro.1,4
Gemeinsames Sorgerecht
Das gemeinsame Sorgerecht bekommt ihr durch Sorgeerklärungen. Diese Erklärungen könnt ihr schon vor der Geburt abgeben.2,5
Das gemeinsame Sorgerecht bekommt ihr durch Sorgeerklärungen. Ihr könnt sie schon vor der Geburt abgeben.2,5
Die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Eine Sorgeerklärung mit Bedingung oder zeitlicher Begrenzung gilt nicht.5,6
Die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Bedingungen oder Befristungen machen sie unwirksam.5,6
Die Sorgeerklärung gebt ihr beim Jugendamt oder bei einem Notar ab. Beim Jugendamt kostet das nichts, beim Notar kostet es eine Gebühr. Beim Standesamt geht nur die Anerkennung, keine Sorgeerklärung.4,7
Beurkundet wird sie beim Jugendamt kostenlos oder beim Notar gegen Gebühr. Das Standesamt beurkundet nur die Anerkennung, keine Sorgeerklärung.4,7
Für die Sorgeerklärung muss deine Vaterschaft feststehen. Du kannst die Vaterschaft aber im selben Termin anerkennen.7
Gibt sie keine Sorgeerklärung ab? Dann kannst du beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen. Das Gericht überträgt euch die gemeinsame Sorge, wenn das Wohl eures Kindes nicht dagegen spricht. Nennt sie keine Gründe dagegen, nimmt das Gericht an: Das Wohl eures Kindes spricht nicht dagegen.2
Gibt sie keine Sorgeerklärung ab, kannst du beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen. Das Gericht überträgt die gemeinsame Sorge, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt sie keine Gründe dagegen vor, wird das vermutet.2
Was ohne gemeinsames Sorgerecht für dich gilt
Euer Baby bekommt ihren Familiennamen. Sie kann ihm auch deinen Namen oder einen Doppelnamen geben. Dafür braucht sie deine Einwilligung. Die Einwilligung muss öffentlich beglaubigt sein.8
Euer Baby bekommt ihren Familiennamen. Deinen Namen oder einen Doppelnamen kann sie ihm nur mit deiner Einwilligung geben. Die Einwilligung muss öffentlich beglaubigt sein.8
Für deine Elternzeit brauchst du ihre Zustimmung.9,10
Ein Elternteil muss die Geburt nur beim Standesamt melden, wenn er das Sorgerecht hat.11
Zur Anzeige der Geburt ist ein Elternteil nur verpflichtet, wenn er das Sorgerecht hat.11
Einen Vormund für euer Kind kannst du etwa im Testament benennen. Das geht aber nur, wenn du bei deinem Tod das Sorgerecht hast.12
Einen Vormund für euer Kind, etwa im Testament, kannst du nur benennen, wenn dir bei deinem Tod die Sorge zusteht.12
Mit einer letztwilligen Verfügung, etwa einem Testament, kannst du eine Person als Vormund für euer Kind auch ausschließen. Benennen oder ausschließen geht schon vor der Geburt. Für beides muss dir bei deinem Tod die Sorge zustehen.12
Elterngeld kannst du auch bekommen, wenn deine Anerkennung noch nicht gilt. Bedingungen sind unter anderem: Du lebst mit eurem Baby in einem Haushalt. Du betreust es selbst. Und du arbeitest nicht voll.13
Elterngeld kannst du auch bekommen, wenn deine Anerkennung noch nicht wirksam ist. Voraussetzung ist unter anderem, dass du mit eurem Baby in einem Haushalt lebst, es selbst betreust und nicht voll arbeitest.13
Sonderfälle
Ist sie bei der Geburt mit einem anderen Mann verheiratet? Dann kannst du die Vaterschaft in der Regel nicht anerkennen. Ausnahme: Der Antrag auf Scheidung war schon vor der Geburt gestellt. Dann geht die Anerkennung innerhalb eines Jahres nach der Scheidung. Sie und ihr Ehemann oder Ex-Mann müssen zustimmen. Die Anerkennung gilt frühestens, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.1
Ist sie bei der Geburt mit einem anderen Mann verheiratet, geht eine Anerkennung grundsätzlich nicht. Ausnahme: Ein Scheidungsantrag war schon vor der Geburt gestellt. Dann geht es binnen eines Jahres nach der Scheidung, mit Zustimmung von ihr und ihrem Ehemann oder Ex-Mann. Wirksam wird die Anerkennung frühestens, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.1
Prüft ein Gericht gerade, ob ein anderer Mann der Vater ist? Dann gilt eine Anerkennung nicht, solange das Verfahren läuft.3,14
Läuft schon ein Gerichtsverfahren, das die Vaterschaft eines anderen Mannes feststellen soll, ist eine Anerkennung für die Dauer des Verfahrens unwirksam.3,14
Die Sperre für eine Anerkennung während eines laufenden Feststellungsverfahrens gehört zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung. Der Bundestag hat die Neuregelung am 26.02.2026 beschlossen. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil von 2024, das eine Neuregelung bis zum 31.03.2026 verlangte. Nach der Neuregelung hängt eine Anfechtung durch den leiblichen Vater vom Alter des Kindes ab.3,14
Seit dem 29.07.2026 muss in manchen Fällen die Ausländerbehörde der Anerkennung zustimmen. Das betrifft Paare mit einem „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“. Zwei Beispiele: Du bist Deutscher, und sie hat nur eine Aufenthaltsgestattung. Oder du bist Deutscher, und sie ist ausreisepflichtig. Ohne diese Zustimmung gilt die Anerkennung nicht.15
Seit dem 29.07.2026 muss in manchen Fällen die Ausländerbehörde der Anerkennung zustimmen. Das betrifft Paare mit einem „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“, etwa wenn du Deutscher bist und sie nur eine Aufenthaltsgestattung hat oder ausreisepflichtig ist. Ohne Zustimmung wird die Anerkennung nicht wirksam.15
Das Standesamt prüft, ob die Ausländerbehörde zustimmen muss. Jugendamt und Notar müssen euch auf diese Regel hinweisen.15
Ob eine Zustimmung nötig ist, prüft das Standesamt. Jugendamt und Notar müssen euch darauf hinweisen.15
Checkliste
Für den Termin, Beispiel Berlin
- Termin bei der Stelle vereinbaren4,7
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass von euch beiden, im Original4
- Alle Urkunden im Original, nicht laminiert4
- Urkunden in fremder Sprache mit Übersetzung. Die Übersetzung kommt von Übersetzern, die in Deutschland beeidigt sind. Manche Urkunden brauchen zusätzlich eine Apostille.Fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung von in Deutschland beeidigten Übersetzern, teils mit Apostille4
- Sorgeerklärung vor der Geburt: Bringt den Mutterpass mit. Sorgeerklärung nach der Geburt: Bringt die Geburtsurkunde eures Babys mit.Für die Sorgeerklärung vor der Geburt den Mutterpass, nach der Geburt die Geburtsurkunde eures Babys7
- Für die Sorgeerklärung einen Nachweis deiner Vaterschaft. Den braucht ihr nur, wenn du die Vaterschaft nicht im selben Termin anerkennst.Für die Sorgeerklärung einen Nachweis deiner Vaterschaft, wenn du sie nicht im selben Termin anerkennst7
- Sprecht ihr nicht gut Deutsch? Dann bringt eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mit.Sprecht ihr nicht gut Deutsch, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mitbringen4
Nach dem Termin, Beispiel Berlin
- Habt ihr beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden lassen? Dann gebt ein Original beim Standesamt ab. Das Standesamt braucht das Original, um die Geburt zu beurkunden.Habt ihr beim Jugendamt oder Notar beurkundet, ein Original beim Standesamt für die Geburtsbeurkundung abgeben4
Was du tun kannst
- Macht Anerkennung und Sorgeerklärung vor der Geburt im selben Termin beim Jugendamt. Dort kostet beides nichts.4,7
- Die Stellen verlangen unterschiedliche weitere Unterlagen. Fragt danach, wenn ihr den Termin vereinbart.4,7
- Welche Unterlagen eure Stelle zusätzlich verlangt, ist unterschiedlich. Fragt bei der Terminvergabe nach.4,7
- Ihr wisst nicht, ob die Ausländerbehörde zustimmen muss? Fragt beim Standesamt nach. Das Standesamt prüft das.15
- Seid ihr unsicher, ob die Ausländerbehörde zustimmen muss, fragt beim Standesamt nach. Dort wird das geprüft.15
Passt dazu
- Papierkram-Zeitleiste: was wann fällig istAnträge und Fristen rund um die Geburt, nach Zeitpunkt geordnet: was ihr wann erledigt und welche Frist dabei gilt.
- Absicherung: Haftpflicht, Risikoleben, Testament, VormundWas die Verbraucherzentrale zu Haftpflicht und Risikolebensversicherung sagt und wie ihr per Testament einen Vormund benennt.
Quellen
- 1familienportal.de (BMBFSFJ): Vaterschaftsanerkennung
- 2BMJV / BfJ: § 1626a BGB – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
- 3BMJV / Bundesamt für Justiz: § 1594 BGB – Anerkennung der Vaterschaft
- 4Verwaltungsportal des Bundes: Vaterschaftsanerkennung erklären (Leistungsbeschreibung Land Berlin)
- 5BMJV / BfJ: § 1626b BGB – Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
- 6BMJV / BfJ: § 1626d BGB – Form; Mitteilungspflicht
- 7Service-Portal Berlin: Sorgeerklärung
- 8BMJV / BfJ: § 1617a BGB – Geburtsname bei Alleinsorge
- 9BMJV / BfJ: § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
- 10Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Kurzinformation WD 9 - 3000 - 004/20 „Anspruch auf Urlaub und Elternzeit nach der Geburt eines Kindes“ (11.02.2020)
- 11BMJV / BfJ: § 19 PStG – Anzeige durch Personen
- 12BMJV / BfJ: § 1782 BGB – Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern
- 13BMJV / BfJ: § 1 BEEG – Berechtigte
- 14Deutscher Bundestag: Neuregelung von Anfechtungen der Vaterschaft beschlossen (Textarchiv KW 9/2026)
- 15Deutsches Notarinstitut (DNotI): Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
Stand 27. Oktober 2026