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Notfall

Vor der Geburt

Absicherung: Haftpflicht, Risikoleben, Testament, Vormund

Was die Verbraucherzentrale zu Haftpflicht und Risikolebensversicherung sagt und wie ihr per Testament einen Vormund benennt.

Passt für: 1. SSW bis 18 Jahre

Privathaftpflicht

Die Verbraucherzentrale sagt: Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder. Diese Angabe hat den Stand 07.10.2026.1

Die Verbraucherzentrale hält eine private Haftpflichtversicherung für ein „absolutes Muss“, Stand 07.10.2026.1

Wohnt ihr als Familie oder Paar zusammen? Dann reicht eine gemeinsame Haftpflicht für euch alle.1

Lebt ihr als Familie oder Paar in einer gemeinsamen Wohnung, braucht ihr nur eine gemeinsame Police.1

Richtet euer Kind einen Schaden an und ist jünger als 7 Jahre? Dann haftet es nicht. Im fließenden Verkehr gilt das bis zum 10. Geburtstag. Hat niemand die Aufsichtspflicht verletzt? Dann bekommt der Geschädigte nichts.1

Richtet euer Kind einen Schaden an, bevor es 7 Jahre alt ist, haftet es nicht. Im fließenden Verkehr gilt das bis zum 10. Geburtstag. Hat niemand die Aufsichtspflicht verletzt, bekommt der Geschädigte dann nichts.1

Kinder, die wegen ihres Alters für einen Schaden nicht haften, nennt man deliktunfähig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Haftpflichttarife, die Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließen.1

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist ein Schutz für den Fall, dass jemand stirbt. Laut Verbraucherzentrale kommt diese Versicherung vor allem für Familien mit Kindern infrage. Das gilt besonders, wenn sonst das Geld eines Hauptverdieners fehlen würde.2

Eine Risikolebensversicherung ist ein Schutz für den Todesfall. Die Verbraucherzentrale nennt Familien mit Kindern als typische Zielgruppe, besonders wenn ein Hauptverdiener wegfallen würde.2

Die Verbraucherzentrale nennt einen Richtwert für die Summe bei kleinen Kindern. Die Summe sollte mindestens 4-mal so hoch sein wie das Netto-Einkommen eines Jahres. Auch für die Laufzeit nennt die Verbraucherzentrale einen Richtwert. Der Vertrag sollte etwa laufen, bis das jüngste Kind 20 bis 25 Jahre alt ist.2

Als Versicherungssumme nennt die Verbraucherzentrale bei kleinen Kindern mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens, Stand 16.02.2026. Die Laufzeit sollte laut Verbraucherzentrale etwa reichen, bis das jüngste Kind 20 bis 25 Jahre alt ist.2

Vormund für euer Kind

Ihr könnt festlegen, wer Vormund für euer Kind werden soll. Das geht zum Beispiel in einem Testament. Ihr könnt auch festlegen, wer nicht Vormund werden soll. Das geht schon vor der Geburt.3

In einem Testament oder einer anderen letztwilligen Verfügung könnt ihr eine Person als Vormund für euer Kind benennen. Ihr könnt auch eine Person als Vormund ausschließen. Das geht schon vor der Geburt.3

Einen Vormund festlegen kann aber nur ein Elternteil, der bei seinem Tod das Sorgerecht hat.3

Einen Vormund benennen oder ausschließen kann nur ein Elternteil, dem bei seinem Tod die Sorge für das Kind zusteht.3

Die Benennung und den Ausschluss eines Vormunds durch die Eltern regelt § 1782 BGB.3

Erben, wenn ihr nicht verheiratet seid

Nach dem Gesetz erben Ehepartner voneinander. Seid ihr nicht verheiratet, gilt das nicht. Ohne Testament erbt ihr dann nichts voneinander.4

Das gesetzliche Erbrecht für Partner regelt das BGB für Ehegatten. Seid ihr nicht verheiratet, erbt ihr ohne Testament nichts voneinander.4

Bei der Erbschaftsteuer haben Ehegatten einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder einen von 400.000 Euro. Unverheiratete Partner fallen in die Erbschaftsteuerklasse III mit einem Freibetrag von 20.000 Euro.5

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten steht in § 1931 BGB. Die Steuerklassen und Freibeträge der Erbschaftsteuer stehen in den §§ 15 und 16 des Erbschaftsteuergesetzes.4, 5

Checkliste

Was die Verbraucherzentrale für die Haftpflicht rät

  • Die Versicherung zahlt auch, wenn euer Kind wegen seines Alters nicht haftet.Schäden durch euer Kind sind eingeschlossen, auch wenn es wegen seines Alters nicht haftet.1
  • Seid ihr nicht verheiratet? Dann stehen in der Police eure beiden Namen.Seid ihr nicht verheiratet, sind in der Police beide Partner genannt.1
  • Die Deckungssumme ist mindestens 10 Millionen Euro. Besser sind 50 oder 100 Millionen Euro.Die Deckungssumme beträgt mindestens 10 Millionen Euro, besser 50 oder 100 Millionen Euro.1

Was du tun kannst

  • Habt ihr schon eine Haftpflicht? Dann prüft die Police mit den Punkten oben. Ist ein Punkt unklar, fragt beim Versicherer nach.1
  • Habt ihr schon eine Haftpflicht, prüft die Police mit den Punkten oben. Fragt beim Versicherer nach, wenn ein Punkt nicht klar drinsteht.1
  • Sprecht darüber, wer Vormund für euer Kind werden soll. Das könnt ihr in einem Testament festlegen. Das geht auch schon vor der Geburt.3
  • Sprecht darüber, wen ihr als Vormund für euer Kind benennen würdet. Wollt ihr das festlegen, geht das per Testament, auch schon vor der Geburt.3
  • Seid ihr nicht verheiratet? Dann kannst du nur einen Vormund benennen, wenn du bei deinem Tod das Sorgerecht hast. Das Sorgerecht bekommt ihr gemeinsam zum Beispiel durch Sorgeerklärungen. Beim Jugendamt kosten die Sorgeerklärungen nichts.3, 6, 7
  • Seid ihr nicht verheiratet und willst du einen Vormund benennen können, brauchst du bei deinem Tod die Sorge. Die gemeinsame Sorge bekommt ihr etwa durch Sorgeerklärungen, beim Jugendamt kostenlos.3, 6, 7

Passt dazu

Quellen

  1. 1Verbraucherzentralen: Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle! (Stand 07.10.2026)
  2. 2Verbraucherzentralen: Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall (Stand 16.02.2026)
  3. 3BMJV / BfJ: § 1782 BGB – Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern
  4. 4BMJV / BfJ: § 1931 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
  5. 5BMJV / BfJ: §§ 15, 16 ErbStG – Steuerklassen, Freibeträge
  6. 6BMJV / BfJ: § 1626a BGB – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
  7. 7Service-Portal Berlin: Sorgeerklärung

Stand 27. Oktober 2026