Zum Inhalt
Notfall

Vorsorge und Untersuchungen

Pränataldiagnostik: NIPT, Ersttrimester-Screening und eure Fragen

Was NIPT und Ersttrimester-Screening untersuchen, wann die Kasse zahlt, welche Rechte sie hat und was ihr vorher klären könnt.

Passt für: 1. SSW bis 22. SSW

Welche Tests es gibt

Der NIPT ist ein Bluttest. Dafür wird ihr Blut untersucht. Der Test sucht nach Hinweisen auf Trisomie 13, 18 und 21 bei eurem Baby. Er ist ab etwa der 10. Woche möglich. Das Ergebnis kommt meist innerhalb einer Woche.1

Der NIPT ist ein Bluttest. Er sucht im Blut der Schwangeren nach Hinweisen auf Trisomie 13, 18 und 21 bei eurem Baby. Möglich ist er ab etwa der 10. Woche, das Ergebnis kommt meist innerhalb einer Woche.1

Beim Ersttrimester-Screening gibt es einen Ultraschall und Blutwerte. Es findet zwischen der 12. und 14. Woche statt. Meist zahlt ihr es selbst. Es kostet etwa 150 bis 250 Euro.1

Das Ersttrimester-Screening verbindet Ultraschall und Blutwerte. Es findet zwischen der 12. und 14. Woche statt. Meist zahlt ihr es selbst, es kostet etwa 150 bis 250 Euro.1

Für die Messung der Nackentransparenz gilt das Gendiagnostikgesetz. Vor der Messung muss sie besonders beraten werden.1

Die Messung der Nackentransparenz fällt unter das Gendiagnostikgesetz. Vorher ist eine besondere Beratung nötig.1

Wann die Kasse den NIPT zahlt

Der NIPT gehört nicht zur normalen Vorsorge. Ist sie gesetzlich versichert, zahlt ihre Krankenkasse ihn in zwei Fällen. Erster Fall: Andere Untersuchungen deuten auf eine Trisomie hin. Zweiter Fall: Sie spricht mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt über ihre Lage. Dabei kommen beide zu dem Schluss, dass der Test nötig ist. Ein Risiko, das nur nach der Statistik höher ist, reicht nicht.1

Der NIPT ist keine Routineuntersuchung. Ist sie gesetzlich versichert, zahlt ihre Krankenkasse ihn, wenn andere Untersuchungen auf eine Trisomie hindeuten. Oder wenn sie mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu dem Schluss kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Lage nötig ist. Ein statistisch erhöhtes Risiko allein reicht dafür nicht.1

Vor dem NIPT muss ein Ultraschall zeigen, wie weit die Schwangerschaft ist. Es muss auch bekannt sein, wie viele Kinder sie erwartet.1

Vor dem NIPT muss per Ultraschall bestimmt sein, wie weit die Schwangerschaft ist. Außerdem muss bekannt sein, wie viele Kinder sie erwartet.1

Kassenleistung ist der NIPT seit Juli 2022. Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag beschlossen, die Kassenzulassung des NIPT zu beobachten. Die Bundesregierung soll dafür ein Monitoring aufsetzen, mit Ergebnissen bis Ende Juni 2027. Außerdem soll ein Gremium aus Fachleuten verschiedener Fächer eingerichtet werden. Nach einem Änderungsantrag darf der Zugang zum NIPT bei begründeter Indikation nicht erschwert werden.2

Nach Daten der Barmer, die im Antrag zum Bundestagsbeschluss über den NIPT zitiert werden, nutzten 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren den NIPT. 2023 waren es 32 Prozent.2

Beratung, Recht auf Nichtwissen und auffällige Ergebnisse

Vor dem NIPT wird sie beraten. Die Regeln dafür stehen im Gendiagnostikgesetz. Beim NIPT hat sie das Recht, Ergebnisse nicht zu erfahren. Das gilt auch für einzelne Teile des Ergebnisses.1

Vor dem NIPT wird sie nach dem Gendiagnostikgesetz beraten. Beim NIPT hat sie ein Recht auf Nichtwissen. Sie kann also entscheiden, Ergebnisse nicht zu erfahren, auch einzelne Teile davon.1

Ist das Ergebnis des NIPT auffällig? Dann lässt es sich nur mit einer invasiven Untersuchung abklären.1

Ein auffälliges Ergebnis des NIPT lässt sich nur mit einer invasiven Untersuchung abklären.1

Ist ein Befund in der Schwangerschaft auffällig? Dann gibt es dafür eine Broschüre vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. Der Titel ist „Besondere Umstände“.3

Für die Zeit nach einem auffälligen Befund in der Schwangerschaft gibt es vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) die Broschüre „Besondere Umstände“.3

Checkliste

Fragen, die ihr vorher klären könnt

  • Wollt ihr Pränataldiagnostik überhaupt?4
  • Was würde ein auffälliges Ergebnis für euch bedeuten?4
  • Welche Ergebnisse des NIPT möchte sie erfahren? Welche nicht? Das gilt auch für einzelne Teile.Welche Ergebnisse oder Teilergebnisse des NIPT möchte sie erfahren, welche nicht?1
  • Zahlt ihre Krankenkasse den NIPT in ihrer Lage?1

Was du tun kannst

  • Redet über diese Fragen, bevor sie einen Test machen lässt. Die Seite familienplanung.de empfiehlt zwei davon. Erstens: Wollt ihr Pränataldiagnostik? Zweitens: Was würde ein auffälliges Ergebnis für euch bedeuten? Am Ende entscheidet sie.4,1
  • Redet über diese Fragen, bevor sie einen Test machen lässt. Zwei davon empfiehlt die Seite familienplanung.de: ob ihr Pränataldiagnostik wollt und was ein auffälliges Ergebnis für euch bedeuten würde. Die Entscheidung trifft am Ende sie.4,1
  • Frag sie, ob du zur Beratung vor dem NIPT mitkommen sollst.5,1
  • Möchte sie ein Ergebnis des NIPT nicht erfahren, respektiere das. Das gilt auch für einzelne Teile des Ergebnisses. Es ist ihr Recht.1
  • Möchte sie Ergebnisse des NIPT oder Teile davon nicht erfahren, respektiere das. Es ist ihr Recht.1

Passt dazu

Quellen

  1. 1Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinien, Fassung 16.07.2026, in Kraft 25.08.2026
  2. 2Deutscher Bundestag: Bundestag: Monitoring zu nicht-invasiven Pränataltests beschlossen (Textarchiv KW 41/2026, Beschluss vom 08.10.2026; Drucksachen 21/3873, 21/6075, 21/8475)
  3. 3BIÖG, familienplanung.de: Trauer nach einer Fehl- oder Totgeburt (Stand 28.02.2019; Angebote geprüft 2025/2026) und Übersicht „Ein Kind früh verlieren“
  4. 4BIÖG, familienplanung.de: 9.–12. SSW (Stand 13.06.2024)
  5. 5BIÖG, familienplanung.de: Gemeinsam durch die Schwangerschaft, für Väter und Co-Mütter (Stand 13.06.2024)

Stand 27. Oktober 2026