Wenn es anders läuft
Nach Fehl- oder Totgeburt: Standesamt, Bestattung, Hilfe
Was nach einer Fehl- oder Totgeburt ansteht, welche Rechte sie hat, was du übernehmen kannst und wo ihr beide Hilfe findet.
1. SSW bis Geburt
Fehlgeburt oder Totgeburt
Wiegt euer Baby 500 g oder mehr? Dann spricht man von einer Totgeburt. Das gilt auch ab der 24. SSW. Sonst spricht man von einer Fehlgeburt.1,2
Wiegt euer Baby mindestens 500 g oder ist die 24. SSW erreicht, spricht man von einer Totgeburt. Wiegt euer Baby weniger als 500 g und ist die 24. SSW noch nicht erreicht, ist es eine Fehlgeburt.1,2
Was als Lebendgeburt, Totgeburt und Fehlgeburt gilt, regelt § 31 PStV. In § 31 PStV steht auch, dass eine Fehlgeburt nicht beurkundet wird, aber beim Standesamt angezeigt werden kann.1
In der Klinik
Ist sie Rhesus-negativ? Dann bekommt sie nach der Fehlgeburt Anti-D. Das geschieht innerhalb von 72 Stunden.3
Ist sie Rhesus-negativ, bekommt sie nach einer Fehlgeburt innerhalb von 72 Stunden eine Anti-D-Prophylaxe.3
Oft bietet die Klinik eine Sammelbestattung an. Die Sammelbestattung kostet nichts. Wollt ihr das nicht? Dann müsst ihr es der Klinik sagen.4
Kliniken bieten oft kostenlose Sammelbestattungen an. Möchtet ihr das nicht, müsst ihr es der Klinik sagen.4
Ist sie gesetzlich versichert, steht ihr Hilfe von einer Hebamme zu. Das gilt auch, wenn euer Baby nicht lebend geboren wurde. Die Krankenkasse zahlt dafür. War die Fehlgeburt vor der 13. SSW? Dann fragt bei ihrer Krankenkasse oder bei einer Hebamme nach. Fragt, ob der Anspruch auch dann gilt. Die Hebamme kümmert sich auch darum, wie es dir und Geschwisterkindern seelisch geht.2
Ist sie gesetzlich versichert, hat sie Anspruch auf Hebammenhilfe, auch wenn euer Baby nicht lebend geboren wurde. Die Kasse zahlt. War die Fehlgeburt vor der 13. SSW, fragt bei ihrer Krankenkasse oder einer Hebamme nach, ob der Anspruch auch dann gilt. Die Hebamme kümmert sich auch um die seelischen Bedürfnisse von dir und von Geschwisterkindern.2
Standesamt nach einer Fehlgeburt
Eine Fehlgeburt wird nicht beurkundet. Ihr könnt die Fehlgeburt aber beim Standesamt melden. Auf Wunsch bekommt ihr dann eine Bescheinigung.1
Eine Fehlgeburt wird nicht beurkundet. Ihr könnt die Fehlgeburt aber beim Standesamt anzeigen und euch auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen lassen.1
Das geht seit Mai 2013. Ihr könnt dabei auch einen Namen für euer Baby angeben.4
Diese Anzeige ist seit Mai 2013 möglich, auch mit einem Namen für euer Baby.4
Melden darf, wer das Sorgerecht gehabt hätte, wenn euer Baby lebend geboren wäre.1
Anzeigen darf, wer bei einer Lebendgeburt das Sorgerecht gehabt hätte.1
Bestattung
Jedes Bundesland hat eigene Regeln für die Bestattung. Ab 500 g ist eine Bestattung meist Pflicht. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt das erst ab 1.000 g.4
Die Regeln zur Bestattung sind Ländersache. Eine Pflicht besteht meist ab 500 g, in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ab 1.000 g.4
Wiegt euer Baby weniger als die Grenze in eurem Bundesland? Dann habt ihr fast überall das Recht, euer Baby zu bestatten.4
Wiegt euer Baby weniger als die Grenze in eurem Bundesland, habt ihr fast überall das Recht, euer Baby zu bestatten.4
Mutterschutz und Arbeit
Ist sie angestellt, hat sie nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW ein Recht auf Mutterschutz. Ab der 13. SSW sind es 2 Wochen. Ab der 17. SSW sind es 6 Wochen. Ab der 20. SSW sind es 8 Wochen. Den Mutterschutz muss sie nicht nehmen. Will sie arbeiten, kann sie das ausdrücklich erklären.5,6
Ist sie angestellt, steht ihr nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW Mutterschutz zu: ab der 13. SSW zwei Wochen, ab der 17. SSW sechs Wochen, ab der 20. SSW acht Wochen. Diese Schutzfrist ist freiwillig. Will sie arbeiten, kann sie das ausdrücklich erklären.5,6
Ist sie selbstständig und gesetzlich versichert? Und hat sie Anspruch auf Krankengeld? Dann gibt es seit dem 1. Juni 2025 auch für sie Änderungen beim Mutterschutz nach einer Fehlgeburt.6
Ist sie selbstständig, gesetzlich krankenversichert und hat Anspruch auf Krankengeld, gibt es auch für sie seit dem 1. Juni 2025 entsprechende Änderungen beim Mutterschutz nach einer Fehlgeburt.6
Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Woche ist sie besonders vor einer Kündigung geschützt.6
Den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW gibt es seit dem 1. Juni 2025. Den besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt ab der 12. Woche gibt es schon seit 2018.5,6
Ist sie angestellt, hat sie nach einer Totgeburt den normalen Mutterschutz. Das Familienportal nennt dafür 14 Wochen, für alle gleich.6,1
Ist sie angestellt, gilt nach einer Totgeburt der reguläre Mutterschutz. Das Familienportal nennt dafür einheitlich 14 Wochen.6,1
Ist euer Baby gestorben, darf sie ab der 3. Woche nach der Geburt wieder arbeiten. Das gilt nur, wenn sie das selbst möchte. Und nur, wenn ärztlich nichts dagegen spricht.5
Nach dem Tod eures Babys darf sie ab der dritten Woche nach der Geburt wieder arbeiten, wenn sie das selbst möchte und ärztlich nichts dagegen spricht.5
Hilfe für euch beide
Meist hätte niemand eine Fehl- oder Totgeburt verhindern können. Viele geben sich trotzdem selbst die Schuld, besonders Mütter. Ein Gespräch mit Ärztin, Arzt oder Hebamme kann entlasten.7
Eine Fehl- oder Totgeburt ist meist schicksalhaft und war nicht zu verhindern. Viele suchen die Schuld trotzdem bei sich, besonders Mütter. Ein Gespräch mit Ärztin, Arzt oder Hebamme kann entlasten.7
Auch nach einem Verlust helfen euch Schwangerschaftsberatungsstellen. Eine Stelle in eurer Nähe findet ihr über familienplanung.de. Manche Hebammen haben eine Weiterbildung in Trauerbegleitung. Hilfe gibt es auch bei professioneller Trauerbegleitung, in der Seelsorge und in Selbsthilfegruppen.7
Schwangerschaftsberatungsstellen sind auch nach einem Verlust für euch da, eine Stelle in eurer Nähe findet ihr über familienplanung.de. Hilfe gibt es auch bei Hebammen mit Weiterbildung in Trauerbegleitung, bei professioneller Trauerbegleitung, in der Seelsorge und in Selbsthilfegruppen.7
Den Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister (VEID) erreicht ihr unter veid.de. Die Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“ erreicht ihr unter initiative-regenbogen.de. Für Geschwisterkinder, die trauern, gibt es Trauerland unter trauerland.org.7
Den Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister (VEID) erreicht ihr unter veid.de, die Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“ unter initiative-regenbogen.de. Für trauernde Geschwisterkinder gibt es Trauerland unter trauerland.org.7
Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht für euch da. Das kostet nichts und ist anonym. Ihr könnt auch chatten oder eine Mail schreiben.8
Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht erreichbar, kostenlos und anonym. Außer am Telefon gibt es die TelefonSeelsorge auch per Chat und Mail.8
Was du tun kannst
- Möchtet ihr eine Bescheinigung oder eine eigene Bestattung? Dann biete an, die Wege zu Standesamt und Klinik zu übernehmen.1,4
- Möchtet ihr eine Bescheinigung oder eine eigene Bestattung, biete an, die Wege zu Standesamt und Klinik zu übernehmen.1,4
- Die Hebamme ist auch für dich da. Sprich mit der Hebamme auch darüber, wie es dir geht.2
Passt dazu
- Wenn eine Schwangerschaft endet: FehlgeburtWarum es meist nicht zu verhindern war, wie ihr Abschied nehmen könnt, welche Rechte ihr habt und wo ihr Hilfe findet.
- Mutterschutz: Fristen und was sie für euch bedeutenWann ihr Mutterschutz beginnt und endet, was nach einer Fehlgeburt gilt und was das für deine eigene Planung heißt.
Quellen
- 1BMJV, gesetze-im-internet.de: § 31 PStV, Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt
- 2BIÖG, familienplanung.de: Wochenbett und Mutterschutz nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt (Stand 02.06.2025)
- 3Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinien, Fassung 16.07.2026, in Kraft 25.08.2026
- 4BIÖG, familienplanung.de: Abschiedsrituale und Bestattung nach einer Fehl- oder Totgeburt (Stand 17.09.2019, geprüft 18.05.2023)
- 5BMJV, gesetze-im-internet.de: § 3 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- 6BMBFSFJ, Familienportal: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten (02.06.2025)
- 7BIÖG, familienplanung.de: Trauer nach einer Fehl- oder Totgeburt (Stand 28.02.2019; Angebote geprüft 2025/2026) und Übersicht „Ein Kind früh verlieren“
- 8TelefonSeelsorge Deutschland (ev./kath. Träger): TelefonSeelsorge
- 9Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Stand 27. Oktober 2026