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Notfall

Wenn es anders läuft

Wenn eine Schwangerschaft endet: Fehlgeburt

Warum es meist nicht zu verhindern war, wie ihr Abschied nehmen könnt, welche Rechte ihr habt und wo ihr Hilfe findet.

Passt für: 1. SSW bis Geburt

Meist war es nicht zu verhindern

Meist hätte niemand eine Fehlgeburt verhindern können.1

Eine Fehlgeburt ist meist schicksalhaft und war nicht zu verhindern.1

Viele geben sich selbst die Schuld. Besonders Mütter tun das. Ein Gespräch mit Ärztin, Arzt oder Hebamme kann entlasten.1

Viele suchen die Schuld bei sich, besonders Mütter. Ein Gespräch mit Ärztin, Arzt oder Hebamme kann entlasten.1

Bei 50 bis 70 von 100 Fehlgeburten im ersten Drittel sind die Chromosomen verändert.2

Im ersten Drittel liegen in 50 bis 70 von 100 Fällen Abweichungen in den Chromosomen vor.2

Ihr seid damit nicht allein. Etwa 11 bis 15 von 100 festgestellten Schwangerschaften enden mit einer Fehlgeburt.2

Vermutlich endet etwa die Hälfte aller Frühschwangerschaften unbemerkt.2

Etwa 1 von 100 Paaren erlebt drei oder mehr Fehlgeburten.2

Trauer

Eine Bindung zum Kind entsteht oft schon früh. Deshalb kann auch eine sehr frühe Fehlgeburt tief schmerzen.1

Mütter und Väter können unterschiedlich trauern. Das kann einsam machen. Es kann euch auch voneinander entfernen. Dann helfen Gespräche und Hilfe von außen.1

Mütter und Väter können unterschiedlich trauern. Das kann einsam machen und euch voneinander entfernen. Gespräche und Hilfe von außen helfen dann.1

Abschied, Standesamt und Bestattung

Jedes Bundesland hat eigene Regeln für die Bestattung. Ab 500 g ist eine Bestattung meist Pflicht. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt das erst ab 1.000 g. Wiegt euer Baby weniger als die Grenze in eurem Bundesland? Dann habt ihr fast überall das Recht, es zu bestatten.3

Die Regeln zur Bestattung sind Ländersache. Eine Pflicht besteht meist ab 500 g, in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ab 1.000 g. Darunter habt ihr fast überall das Recht, euer Baby zu bestatten.3

Kliniken bieten oft kostenlose Sammelbestattungen an. Möchtet ihr das nicht, sagt es der Klinik.3

Ihr könnt eine Fehlgeburt beim Standesamt melden. Auf Wunsch bekommt ihr eine Bescheinigung. Darin kann auch ein Name für euer Baby stehen. Beurkundet wird eine Fehlgeburt aber nicht.4,3

Ihr könnt eine Fehlgeburt beim Standesamt anzeigen und euch auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen lassen, auch mit Namen. Beurkundet wird eine Fehlgeburt nicht.4,3

Seit Mai 2013 könnt ihr eine Fehlgeburt beim Standesamt anzeigen, auch mit Namen.3

Melden darf, wer das Sorgerecht gehabt hätte, wenn euer Baby lebend geboren wäre.4

Anzeigen darf, wer bei einer Lebendgeburt das Sorgerecht gehabt hätte.4

Von einer Fehlgeburt spricht man vor der 24. SSW und unter 500 g. Ab 500 g oder ab der 24. SSW gilt es als Totgeburt.4,5

Totgeburten betreffen 2 bis 3 von 1.000 Kindern.2

Was ihr zusteht

Ist sie gesetzlich versichert, steht ihr Hilfe von einer Hebamme zu. Das gilt auch, wenn euer Baby nicht lebend geboren wurde. Die Krankenkasse zahlt dafür.5

Ist sie gesetzlich versichert, hat sie Anspruch auf Hebammenhilfe, auch wenn euer Baby nicht lebend geboren wurde. Die Kasse zahlt.5

Die Hebamme kümmert sich auch darum, wie es dir und Geschwisterkindern seelisch geht.5

Die Hebamme kümmert sich auch um die seelischen Bedürfnisse von dir und von Geschwisterkindern.5

Ist sie Rhesus-negativ? Dann bekommt sie innerhalb von 72 Stunden nach der Fehlgeburt Anti-D.6

Ist sie Rhesus-negativ, bekommt sie innerhalb von 72 Stunden eine Anti-D-Prophylaxe.6

Ist sie angestellt, hat sie nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW ein Recht auf Mutterschutz. Ab der 13. SSW sind es 2 Wochen. Ab der 17. SSW sind es 6 Wochen. Ab der 20. SSW sind es 8 Wochen. Will sie arbeiten, darf sie das trotzdem.7,8

Ist sie angestellt, steht ihr nach einer Fehlgeburt Mutterschutz zu: ab der 13. SSW zwei Wochen, ab der 17. SSW sechs Wochen, ab der 20. SSW acht Wochen. Auf eigenen Wunsch darf sie trotzdem arbeiten.7,8

Auch für Selbstständige mit gesetzlicher Krankenversicherung und Anspruch auf Krankengeld gibt es seit dem 1. Juni 2025 entsprechende Änderungen beim Mutterschutz nach einer Fehlgeburt.8

Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Woche ist sie besonders vor einer Kündigung geschützt.8

Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Woche gilt außerdem ein besonderer Kündigungsschutz.8

Wo ihr Hilfe findet

Schwangerschaftsberatungsstellen sind auch nach einem Verlust für euch da. Eine Stelle in eurer Nähe findet ihr über familienplanung.de.1

Manche Hebammen haben eine Weiterbildung in Trauerbegleitung. Hilfe bekommt ihr auch bei professioneller Trauerbegleitung, in der Seelsorge und in Selbsthilfegruppen.1

Manche Hebammen haben eine Weiterbildung in Trauerbegleitung. Auch professionelle Trauerbegleitung, Seelsorge und Selbsthilfegruppen sind Anlaufstellen.1

Den Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister (VEID) erreicht ihr unter veid.de. Die Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“ erreicht ihr unter initiative-regenbogen.de.1

Der Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister (VEID) ist unter veid.de erreichbar, die Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“ unter initiative-regenbogen.de.1

Für trauernde Geschwisterkinder gibt es Trauerland unter trauerland.org.1

Wird es euch zu viel, könnt ihr die TelefonSeelsorge anrufen. Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht erreichbar, kostenlos und anonym. Die Nummern: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.9

Wird es euch zu viel, erreicht ihr die TelefonSeelsorge Tag und Nacht kostenlos und anonym: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.9

Was du tun kannst

  • Frag nach, wie es ihr geht. Versteck deine eigene Trauer nicht. Es ist normal, dass ihr unterschiedlich trauert.1
  • Möchtet ihr eine Bescheinigung oder eine Bestattung? Dann biete an, die Wege zu Standesamt und Klinik zu übernehmen.4,3
  • Biete an, die Wege zu Standesamt und Klinik zu übernehmen, wenn ihr eine Bescheinigung oder eine Bestattung möchtet.4,3
  • War die Fehlgeburt sehr früh? Dann fragt bei ihrer Krankenkasse oder bei einer Hebamme nach. Fragt, ob euch Hilfe von einer Hebamme zusteht und welche.5
  • War die Fehlgeburt sehr früh, fragt bei ihrer Krankenkasse oder einer Hebamme nach, ob und welche Hebammenhilfe euch zusteht.5

Passt dazu

Quellen

  1. 1BIÖG, familienplanung.de: Trauer nach einer Fehl- oder Totgeburt (Stand 28.02.2019; Angebote geprüft 2025/2026) und Übersicht „Ein Kind früh verlieren“
  2. 2BIÖG, familienplanung.de: Ursachen für eine Fehlgeburt oder Totgeburt (Stand 01.03.2019)
  3. 3BIÖG, familienplanung.de: Abschiedsrituale und Bestattung nach einer Fehl- oder Totgeburt (Stand 17.09.2019, geprüft 18.05.2023)
  4. 4BMJV, gesetze-im-internet.de: § 31 PStV, Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt
  5. 5BIÖG, familienplanung.de: Wochenbett und Mutterschutz nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt (Stand 02.06.2025)
  6. 6Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinien, Fassung 16.07.2026, in Kraft 25.08.2026
  7. 7BMJV, gesetze-im-internet.de: § 3 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Entbindung
  8. 8BMBFSFJ, Familienportal: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten (02.06.2025)
  9. 9TelefonSeelsorge Deutschland (ev./kath. Träger): TelefonSeelsorge
  10. 10BIÖG, familienplanung.de: Beschwerden in der Schwangerschaft: Blutungen (Stand 11.06.2024)
  11. 11NHS: Vaginal bleeding in pregnancy (geprüft 17.02.2026)
  12. 12BMG, gesund.bund.de: Typische Schwangerschaftsbeschwerden (Stand 01.12.2025, geprüft vom Deutschen Hebammenverband)

Stand 27. Oktober 2026