Elterngeld und Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung
Warum ihr mit Elterngeld eine Steuererklärung abgebt, wie ihr Kinderbetreuungskosten absetzt und was beim Kinderfreibetrag gilt.
Passt für: Geburt bis 14 Jahre1 Min. Lesezeit
Symbolbild, mit KI erstellt
Das Wichtigste
Auf Elterngeld zahlt ihr keine Steuer. Es kann aber den Steuersatz für euer übriges Einkommen erhöhen. Wer Elterngeld bekommt, muss eine Steuererklärung machen.1
Elterngeld ist steuerfrei, kann aber den Steuersatz für euer übriges Einkommen erhöhen. Wer Elterngeld bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben.1
Kosten für die Betreuung eures Kindes könnt ihr von der Steuer absetzen. Es zählen 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro pro Kind. Das Kind muss jünger als 14 Jahre sein. Ihr braucht eine Rechnung und müsst das Geld überweisen.2
Kosten für die Kinderbetreuung könnt ihr als Sonderausgaben absetzen: 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.2
Wechselt ihr die Steuerklasse, kann es mehr Elterngeld geben. Das betrifft nur Verheiratete. Der Wechsel muss sehr früh in der Schwangerschaft sein.3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Ein Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld erhöhen. Er betrifft nur Verheiratete und wirkt nur, wenn er sehr früh in der Schwangerschaft passiert.3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Das Finanzamt prüft selbst, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für euch besser ist. Ihr müsst dafür keinen Antrag stellen.10
Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für euch günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch. Einen Antrag braucht ihr dafür nicht.10
Ist euer Baby ab dem 01.04.2025 geboren? Dann gilt eine Grenze. Lag euer zu versteuerndes Einkommen über 175.000 Euro, gibt es kein Elterngeld. Es zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt.1, 11
Für Geburten ab dem 01.04.2025 gibt es kein Elterngeld, wenn euer zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag.1, 11
Elterngeld ist steuerfrei, zählt aber mit
Auf Elterngeld zahlt ihr keine Steuer. Es gilt aber der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt: Das Elterngeld zählt mit, wenn der Steuersatz berechnet wird. Der Steuersatz kann dadurch höher werden. Dann zahlt ihr auf euer übriges Einkommen mehr Steuern.1
Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld zählt mit, wenn der Steuersatz berechnet wird. Der Steuersatz kann dadurch steigen. Dann zahlt ihr für euer übriges Einkommen mehr Steuern.1
Bekommt ihr Elterngeld? Dann müsst ihr eine Steuererklärung machen. Die Erklärung gilt für das Jahr, in dem ihr Elterngeld bekommen habt.1
Wer Elterngeld bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben, und zwar für das Jahr mit Elterngeld.1
Euer Steuerbescheid und das Elterngeld
Für Babys, die ab dem 01.04.2025 geboren sind, gilt eine Einkommensgrenze. Lag euer zu versteuerndes Einkommen über 175.000 Euro, gibt es kein Elterngeld. Es zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt. Als Paar rechnet ihr eure beiden Einkommen zusammen.1, 11
Für Geburten ab dem 01.04.2025 gibt es kein Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Bei Paaren zählt die Summe von euch beiden.1, 11
Fehlt euch noch der Steuerbescheid, könnt ihr trotzdem Elterngeld beantragen. Die Elterngeldstelle bewilligt das Elterngeld dann vorläufig.1
Fehlt für die Einkommensgrenze beim Elterngeld noch der Steuerbescheid, könnt ihr trotzdem beantragen. Die Elterngeldstelle bewilligt dann vorläufig.1
Bist du selbstständig? Dann zählt fürs Elterngeld das letzte abgeschlossene Steuerjahr. Bist du angestellt? Dann zählen die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat.3
Bei Selbstständigen zählt fürs Elterngeld das Einkommen aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr. Bei Angestellten zählt das Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat.3
Für Geburten vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 lag die Einkommensgrenze beim Elterngeld noch bei 200.000 Euro.12, 1
Steuerklasse und Elterngeld
Wechselt ihr die Steuerklasse, kann es mehr Elterngeld geben. Das betrifft euch nur, wenn ihr verheiratet seid.4, 5, 6, 7, 8
Ein Wechsel der Steuerklasse kann das Elterngeld erhöhen. Um einen solchen Wechsel geht es nur, wenn ihr verheiratet seid.4, 5, 6, 7, 8
Ein Wechsel der Steuerklasse muss sehr früh in der Schwangerschaft sein. Nur dann bringt er mehr Elterngeld. Das Finanzamt ändert die Klasse ab dem Monat nach dem Antrag.3, 4, 9, 7
Ein Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld wirkt nur, wenn er sehr früh in der Schwangerschaft passiert. Das Finanzamt ändert die Klasse ab dem Monat nach dem Antrag.3, 4, 9, 7
Die Steuerklassen III und V gibt es weiterhin, Stand Oktober 2026.8
Kinderbetreuungskosten absetzen
Kosten für die Betreuung eures Kindes könnt ihr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Es zählen 80 Prozent der Kosten. Höchstens sind es 4.800 Euro pro Kind. Das Kind muss jünger als 14 Jahre sein.2
Kosten für die Kinderbetreuung könnt ihr als Sonderausgaben absetzen: 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren.2
Für den Abzug braucht ihr eine Rechnung. Und ihr müsst das Geld überwiesen haben.2
Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten braucht ihr eine Rechnung, und ihr müsst das Geld überwiesen haben.2
Ein Rechenbeispiel für Kinderbetreuungskosten: Kostet die Betreuung 3.000 Euro, zählen 80 Prozent, also 2.400 Euro, als Sonderausgaben. Ab 6.000 Euro Kosten bleibt es bei höchstens 4.800 Euro je Kind.2
Die Regel zu Kinderbetreuungskosten steht in § 10 Absatz 1 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes.2
Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag kann für euch günstiger sein als das Kindergeld. 2026 sind es für jeden von euch 3.414 Euro. Dazu kommen für jeden 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Werdet ihr bei der Steuer zusammen veranlagt, sind es insgesamt 9.756 Euro.13, 14
Statt Kindergeld kann der Kinderfreibetrag günstiger sein. 2026 sind es je Elternteil 3.414 Euro plus 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Werdet ihr zusammen veranlagt, sind es insgesamt 9.756 Euro.13, 14
Das Finanzamt prüft selbst, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für euch besser ist. Ihr müsst dafür keinen Antrag stellen.10
Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für euch günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch. Einen Antrag braucht ihr dafür nicht.10
Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung gelten für jedes Kind, das steuerlich berücksichtigt wird.13
Was du tun kannst
Überweist das Geld für die Betreuung. Hebt die Rechnungen auf. Ohne Rechnung und Überweisung könnt ihr die Kosten nicht absetzen.2
Bezahlt Kinderbetreuung per Überweisung und hebt die Rechnungen auf. Ohne Rechnung und Überweisung könnt ihr die Kosten nicht absetzen.2
Habt ihr Fragen zu eurer Steuererklärung? Dann lasst euch beraten. Dieser Artikel nennt nur die Regeln. Er ersetzt keine Steuerberatung.
Habt ihr Fragen zu eurer Steuererklärung, etwa zum Progressionsvorbehalt, lasst euch beraten. Dieser Artikel nennt die Regeln, er ersetzt keine Steuerberatung.