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Vorsorge und Untersuchungen

Ultraschall in der Schwangerschaft: die drei Termine und was man sieht

Wann die drei Ultraschall-Termine sind, was man dabei sieht, wie genau das geschätzte Gewicht ist und warum du mitgehen solltest.

Passt für: 1. SSW bis Geburt3 Min. Lesezeit

Ein Vater hält ein kleines Ultraschallbild ins Licht am Fenster.
Symbolbild, mit KI erstellt

Das Wichtigste

  • In der Vorsorge gibt es drei große Ultraschall-Termine. Sie sind in der 9. bis 12., der 19. bis 22. und der 29. bis 32. SSW.1
  • Die Vorsorge sieht drei Ultraschall-Screenings vor: in der 9. bis 12., in der 19. bis 22. und in der 29. bis 32. SSW.1
  • Beim zweiten Ultraschall kann sie wählen. Es gibt den Basis-Ultraschall und den erweiterten Basis-Ultraschall. Beim erweiterten werden mehr Organe angesehen.1
  • Beim zweiten Screening kann sie zwischen dem Basis-Ultraschall und dem erweiterten Basis-Ultraschall mit genauerem Blick auf einzelne Organe wählen.1
  • Das Gewicht im Ultraschall ist nur geschätzt. Ob euer Baby gut wächst, beurteilt die Ärztin oder der Arzt. Dafür braucht es mehrere Messungen.2, 3
  • Das Gewicht im Ultraschall ist geschätzt. Ob euer Baby gut wächst, beurteilt die Ärztin oder der Arzt aus mehreren Messungen im Verlauf.2, 3
  • Das Geschlecht darf man euch erst nach etwa 14 Wochen sagen. Gezählt wird ab dem Beginn der letzten Periode.4, 5, 6
  • Das Geschlecht eures Babys darf erst 12 Wochen nach der Befruchtung mitgeteilt werden, etwa 14 Wochen nach Beginn der letzten Periode.4, 5, 6
  • Für viele Väter ist der Ultraschall ein besonderer Moment. Frag sie, ob du mitkommen sollst. Die meisten Praxen rechnen mit dir.7, 8

Die drei Termine

In der Vorsorge gibt es drei große Ultraschall-Termine. Der erste ist in der 9. bis 12. SSW. Der zweite ist in der 19. bis 22. SSW. Der dritte ist in der 29. bis 32. SSW.1

Die Vorsorge nach der Mutterschafts-Richtlinie sieht drei Ultraschall-Screenings vor: zwischen 8+0 und 11+6, zwischen 18+0 und 21+6 und zwischen 28+0 und 31+6. Das sind die 9. bis 12., die 19. bis 22. und die 29. bis 32. SSW.1

Den Ultraschall machen nur Ärztinnen und Ärzte. Die meisten anderen Untersuchungen der Vorsorge darf auch eine Hebamme machen.6

Den Ultraschall in der Vorsorge machen nur Ärztinnen und Ärzte. Die meisten anderen Vorsorgeuntersuchungen darf auch eine Hebamme machen.6

Manchmal gibt es früh einen Ultraschall, der nur die Schwangerschaft bestätigt. Er gehört nicht zu den drei großen Terminen. Die Kasse zahlt ihn nur bei einem Verdacht, dass etwas nicht stimmt.1, 6, 5

Ein früher Ultraschall nur zur Bestätigung der Schwangerschaft gehört nicht zu den drei Screenings. Die Kasse zahlt ihn nur, wenn der Verdacht besteht, dass die frühe Schwangerschaft gestört ist.1, 6, 5

Ist bei einem Ultraschall etwas auffällig, gibt es Kontrollen. Auch diese Kontrollen gehören zu den Screenings. Das gilt auch außerhalb der festen Zeiten.1

Zeigt ein Screening etwas Auffälliges, gehören Kontrollen per Ultraschall ebenfalls zum Screening, auch außerhalb der festen Zeitfenster.1

Einen Feinultraschall bei Fachleuten zahlt die Kasse nur, wenn es einen medizinischen Grund gibt. Er ist kein Basis-Ultraschall.1

Einen Feinultraschall bei Spezialisten zahlt die Kasse nur bei einem medizinischen Grund. Er ist etwas anderes als der Basis-Ultraschall.1

Was man wann sieht

Ab der 6. bis 7. SSW sieht man im Ultraschall meist, dass das Herz schlägt.5

Ein schlagendes Herz ist in der Regel ab der 6. bis 7. SSW im Ultraschall zu erkennen.5

Beim ersten Ultraschall wird geschaut: Wo hat sich die Schwangerschaft eingenistet? Schlägt das Herz? Sind es mehrere Kinder? Gemessen wird euer Baby vom Kopf bis zum Po oder am Kopf. So sieht man, ob es passend zur Woche gewachsen ist.1

Beim ersten Screening wird geprüft, wo sich die Schwangerschaft eingenistet hat, ob das Herz schlägt und ob es Mehrlinge sind. Gemessen wird die Länge vom Scheitel bis zum Steiß oder der Kopfdurchmesser, um zu sehen, ob sich euer Baby zeitgerecht entwickelt.1

Beim ersten Ultraschall wird auch geprüft, wie weit die Schwangerschaft ist. Weicht das um 7 Tage oder mehr ab, soll der Termin geändert werden.1, 3

Das erste Screening soll auch das Alter der Schwangerschaft genau bestimmen. Weicht es um 7 Tage oder mehr vom Alter nach der letzten Periode ab, soll der errechnete Termin korrigiert werden.1, 3

Erwartet sie Mehrlinge, wird beim ersten Screening auch festgehalten, ob sich die Babys eine Plazenta teilen.1

Beim zweiten Ultraschall kann sie wählen: Basis-Ultraschall oder erweiterter Basis-Ultraschall.1

Beim zweiten Screening kann sie zwischen dem Basis-Ultraschall und dem erweiterten Basis-Ultraschall wählen.1

Beim Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkel eures Babys gemessen. Angesehen werden auch Fruchtwasser und Plazenta.1

Beim Basis-Ultraschall im zweiten Screening werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen eures Babys gemessen. Fruchtwasser und Plazenta werden angesehen.1

Beim Basis-Ultraschall im zweiten Screening werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen eures Babys gemessen. Fruchtwasser und Plazenta werden angesehen.1

Beim erweiterten Basis-Ultraschall wird mehr angesehen. Dazu gehören zum Beispiel Teile des Gehirns und das Herz. Auch Bauchwand, Magen und Blase werden angesehen. Ihn machen nur besonders ausgebildete Fachleute.1

Beim erweiterten Basis-Ultraschall werden zusätzlich unter anderem die Hirnkammern, das Kleinhirn, das Herz im Vier-Kammer-Blick, die Bauchwand, der Magen und die Blase beurteilt. Ihn machen nur besonders qualifizierte Untersucher.1

Beim dritten Ultraschall wird geprüft, wie euer Baby liegt und ob sein Herz schlägt. Euer Baby wird auch gemessen. Fruchtwasser und Plazenta werden wieder angesehen.1

Beim dritten Screening werden Lage, Herzschlag und Maße eures Babys geprüft. Wie beim zweiten Screening wird auf Hinweiszeichen geachtet, etwa bei Fruchtwasser und Plazenta.1

Bei allen drei Screenings wird festgehalten, ob sich euer Baby zeitgerecht entwickelt: ja, nein oder kontrollbedürftig.9, 1

Wann ihr das Geschlecht erfahren könnt

Das Geschlecht darf man euch erst später sagen. Seit der Befruchtung müssen 12 Wochen vorbei sein. Seit der letzten Periode sind das etwa 14 Wochen.4, 5, 6

Das Geschlecht eures Babys darf erst mitgeteilt werden, wenn seit der Befruchtung 12 Wochen vergangen sind. Nach der üblichen Zählung ab der letzten Periode sind das etwa 14 Wochen.4, 5, 6

Bis zur 14. SSW sind die Geschlechtsorgane fertig. Im Ultraschall sieht man sie aber nur manchmal. Sicher sieht man das Geschlecht beim zweiten Ultraschall, um die 20. Woche.4, 5

Bis zur 14. SSW sind die Geschlechtsorgane ausgebildet, im Ultraschall aber nur manchmal zu erkennen. Ein sicheres Ergebnis bringt der zweite Ultraschall um die 20. Woche nach Beginn der letzten Periode.4, 5

Das Schätzgewicht und wie genau es ist

Ab dem zweiten Ultraschall misst man Kopf, Bauch und Oberschenkel. Daraus wird geschätzt, wie viel euer Baby wiegt.1, 10

Ab dem zweiten Screening misst man keine Körperlänge mehr, sondern Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen. Aus solchen Maßen wird das Gewicht eures Babys geschätzt.1, 10

Das Gewicht im Ultraschall ist nur geschätzt. Euer Baby wird dabei nicht gewogen. Ultraschall kann auch falsche Ergebnisse liefern. Das Gerät und die Ausbildung der Untersuchenden spielen eine Rolle.2, 9

Das Gewicht im Ultraschall ist eine Schätzung, keine Wiegung. Die Mutterschafts-Richtlinie weist allgemein darauf hin, dass Ultraschall falsche Ergebnisse liefern kann und dass Gerät und Qualifikation der Untersuchenden das Ergebnis beeinflussen.2, 9

Babys sind verschieden schwer. Das zeigen die Kurven der WHO. Am errechneten Termin sind 8 von 10 Babys geschätzt etwa 3.080 bis 4.140 g schwer. Welche Kurve die Praxis nimmt, ist nicht vorgeschrieben.2, 3

Die Spanne ist groß. Nach den Kurven der WHO liegt das geschätzte Gewicht am errechneten Termin bei 8 von 10 Babys zwischen etwa 3.080 und 4.140 g. Welche Kurve die Praxis nutzt, schreibt die deutschsprachige Leitlinie nicht vor.2, 3

Zwischen zwei Messungen des Wachstums sollten mindestens 2 Wochen liegen. Der Grund: Die Rechnung für das Schätzgewicht ist ungenau. Das empfiehlt eine Leitlinie für Fachleute.3

Nach der deutschsprachigen Leitlinie zur Wachstumsrestriktion sollten zwischen zwei Messungen des Wachstums mindestens zwei Wochen liegen. Der Grund: Die Formeln für das Schätzgewicht haben einen methodischen Fehler.3

Ist euer Baby zu klein? Wächst es zu wenig? Das beurteilt die Ärztin oder der Arzt. Dafür braucht es mehrere Messungen und weitere Untersuchungen.3

Ob euer Baby zu klein ist oder zu wenig wächst, beurteilt die Ärztin oder der Arzt aus mehreren Messungen im Verlauf, dem Doppler-Ultraschall und weiteren Befunden.3

Liegt das Schätzgewicht unter der 10. Perzentile, nennt die Leitlinie das SGA, also klein für das Schwangerschaftsalter. SGA beschreibt nur die Größe. Darunter fallen auch Kinder, die von Natur aus klein sind und nicht zwangsläufig ein höheres Risiko haben.3

Die Leitlinie zur Wachstumsrestriktion empfiehlt, das Schätzgewicht auch vor dem Hintergrund von Größe, Gewicht und ethnischer Herkunft der Eltern zu beurteilen.3

Die WHO-Kurven für das geschätzte Gewicht beruhen auf Schwangerschaften mit einem Kind. Ihre Autoren weisen darauf hin, dass sich Länder gegen Ende der Schwangerschaft um mehrere hundert Gramm unterscheiden können.10

Warum der Termin auch für dich zählt

Die meisten Praxen rechnen damit, dass du mitkommst. Sie beantworten auch deine Fragen. Beim ersten Ultraschall fühlst du dich eurem Baby vielleicht zum ersten Mal nah.8

Die meisten Praxen und Hebammen erwarten den Partner bei den Vorsorgeterminen und beantworten auch deine Fragen. Der erste Ultraschall kann für dich der erste emotionale Kontakt zu eurem Baby sein.8

Viele Väter finden es besonders schön, ihr Kind im Ultraschall zu sehen. Sie spüren dabei auch Verantwortung. Ist alles in Ordnung, freuen sich viele Paare sehr. Das zeigt eine Auswertung von 80 Studien.7

Väter schätzen es nach einer Auswertung von 80 Studien besonders, ihr Kind im Ultraschall zu sehen, und spüren dabei Verantwortung. Ist alles unauffällig, erleben viele Paare den Termin mit großer Freude und Erleichterung.7

Ist sie angestellt, bekommt sie für die Vorsorge frei. Für dich gilt das nach dem Mutterschutzgesetz nicht.11

Ist sie angestellt, muss ihr Arbeitgeber sie für die Vorsorge freistellen. Für dich ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz kein solcher Anspruch.11

Was du tun kannst

  • Sprecht vor dem zweiten Ultraschall ab: Wollt ihr wissen, ob es ein Junge oder ein Mädchen wird? Wenn nicht, sagt das vorher der Ärztin oder dem Arzt.5, 4
  • Klärt vor dem zweiten Ultraschall, ob ihr das Geschlecht eures Babys wissen wollt. Wollt ihr es nicht wissen, sagt das rechtzeitig der Ärztin oder dem Arzt.5, 4
  • Habt ihr Fragen zu einem Wert im Befund? Schreibt sie auf. Fragt beim Termin die Ärztin oder den Arzt.3
  • Habt ihr Fragen zu Maßen oder Gewicht im Befund, schreibt sie auf und stellt sie beim Termin. Was ein einzelner Wert für euer Baby bedeutet, kann nur die Ärztin oder der Arzt einordnen.3
  • Bist du angestellt? Dann sprich früh mit deinem Arbeitgeber über die Ultraschall-Termine.11
  • Bist du angestellt, plan die Ultraschall-Termine früh mit deinem Arbeitgeber. Einen Anspruch auf Freistellung für die Vorsorge hat nur sie.11

Passt dazu

Quellen

  1. 1Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinien, Fassung 16.07.2026, in Kraft 25.08.2026
  2. 2WHO / PLOS: Kiserud T et al.: The World Health Organization Fetal Growth Charts. PLOS Med 2017;14(1):e1002220, Tabelle 11 (geschätztes Gewicht)
  3. 3DGGG / Thieme, Volltext PMC12517772: Fetal Growth Restriction. Leitlinie DGGG, OEGGG, SGGG (S2k, AWMF 015/080, Oktober 2024), Tabelle 5, Empfehlungen 3.E3 und 5.E12, Kapitel 1, 3.2.2 und 3.3
  4. 4BIÖG, familienplanung.de: 9.–12. SSW (Stand 13.06.2024)
  5. 5familienplanung.de (BIÖG): Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft
  6. 6BIÖG, familienplanung.de: 1.–4. SSW (Stand 13.06.2024)
  7. 7PLOS: Moncrieff G et al.: First and second trimester ultrasound in pregnancy: A systematic review and metasynthesis of the views and experiences of pregnant women, partners, and health workers. PLoS One 2021;16(12):e0261096
  8. 8BIÖG, familienplanung.de: Gemeinsam durch die Schwangerschaft, für Väter und Co-Mütter (Stand 13.06.2024)
  9. 9Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinie (Änderung 16.07.2026, in Kraft 25.08.2026), inkl. Anlage I und Anlage V
  10. 10PLOS / WHO-Autorengruppe: Kiserud T et al.: The World Health Organization Fetal Growth Charts: A Multinational Longitudinal Study of Ultrasound Biometric Measurements and Estimated Fetal Weight. PLOS Med 2017;14(1):e1002220
  11. 11BMJV, gesetze-im-internet.de: § 7 MuSchG, Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

Stand 2. November 2026