Was du vor der Geburt erledigst, nach Zeit geordnet: Hebamme, Elternzeit, Unterlagen, Kliniktasche und die Fristen nach der Geburt.
Passt für: 1. SSW bis 3 Monate6 Min. Lesezeit
Symbolbild, mit KI erstellt
Das Wichtigste
Sucht so früh wie möglich eine Hebamme. Hebammen sind oft lange vorher ausgebucht.1, 2, 3
Sucht möglichst früh in der Schwangerschaft eine Hebamme. Hebammen sind oft lange im Voraus ausgebucht.1, 2, 3
Bist du angestellt und willst ab der Geburt Elternzeit? Dann melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an.4, 5
Bist du angestellt und willst ab der Geburt Elternzeit, melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an.4, 5
Seid ihr nicht verheiratet? Dann erkenne die Vaterschaft vor der Geburt an. Gebt im selben Termin die Sorgeerklärung ab. Beim Jugendamt kostet beides nichts.6, 7
Seid ihr nicht verheiratet, macht Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung vor der Geburt im selben Termin beim Jugendamt. Dort kostet beides nichts.6, 7
Packt die Kliniktasche einige Wochen vor dem Termin. Packt Ausweise, Mutterpass und die Unterlagen fürs Standesamt ein.8, 9, 10, 11
Packt die Kliniktasche einige Wochen vor dem Termin. Ausweise, Mutterpass und die Unterlagen fürs Standesamt gehören hinein.8, 9, 10, 11
Elterngeld gibt es rückwirkend nur für 3 Lebensmonate. Kindergeld gibt es rückwirkend nur für 6 Monate. Stellt beide Anträge deshalb früh nach der Geburt.12, 13, 14, 15
Elterngeld gibt es rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate, Kindergeld nur für sechs Monate. Stellt beide Anträge nach der Geburt früh.12, 13, 14, 15
Mehr als die normale Fassung gibt es zu diesem Artikel noch nicht.
Was für euch gilt
Nicht jeder Punkt gilt für euch. Das hängt vor allem von drei Fragen ab. Seid ihr verheiratet? Bist du angestellt? Wird euer Baby gesetzlich oder privat versichert?16, 5, 17, 18
Welche Punkte der Checkliste für euch gelten, hängt vor allem von drei Fragen ab: Seid ihr verheiratet? Bist du angestellt? Wird euer Baby gesetzlich oder privat versichert?16, 5, 17, 18
Du kannst die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen. Dann kannst du gleich nach der Geburt im Geburtseintrag eures Babys stehen.19, 16
Erkennst du die Vaterschaft schon vor der Geburt an, kannst du direkt nach der Geburt in den Geburtseintrag eingetragen werden.19, 16
Bist du angestellt? Dann gelten für dich die Fristen zur Elternzeit. Für Beamte und Soldaten gibt es eigene Regeln.4, 5
Die Fristen zur Elternzeit gelten für dich, wenn du angestellt bist. Für Beamte und Soldaten gelten eigene Regeln.4, 5
Fristen und Stichtage vor der Geburt
Willst du ab der Geburt Elternzeit? Dann melde die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin an. Das machst du bei deinem Arbeitgeber. Eine E-Mail reicht, wenn euer Baby ab dem 01.05.2025 geboren wird.21, 22, 5
Elternzeit ab der Geburt meldest du spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin bei deinem Arbeitgeber an. Bei Geburten ab dem 01.05.2025 genügt eine E-Mail.21, 22, 5
Elternzeit beginnt frühestens am Tag der Geburt. Der errechnete Termin zählt dafür nicht. Für die Tage davor brauchst du Urlaub.5
Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt, nicht am errechneten Termin. Für die Tage davor brauchst du Urlaub.5
Hast du die Elternzeit angemeldet, darf dein Arbeitgeber dir nicht kündigen. Der Schutz beginnt aber frühestens 8 Wochen vor der Elternzeit.23, 5
Kündigungsschutz hast du ab der Anmeldung der Elternzeit, frühestens aber 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.23, 5
Ist deine letzte Keuchhusten-Impfung 10 Jahre her oder länger? Dann ist dir eine neue Impfung empfohlen. Lass dich möglichst spätestens 4 Wochen vor dem errechneten Termin impfen. Das ist der erste Tag der 37. SSW.24, 25
Liegt deine letzte Keuchhusten-Impfung zehn Jahre oder länger zurück, ist dir eine neue empfohlen, möglichst spätestens vier Wochen vor dem errechneten Termin. Rechnerisch ist das 36+0, der erste Tag der 37. SSW.24, 25
Ist sie angestellt, beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin ihr Mutterschutz. Rechnerisch ist das bei 34+0, am ersten Tag der 35. SSW.26
Ist sie angestellt, beginnt ihr Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Termin, rechnerisch bei 34+0.26
Ein Wechsel der Steuerklasse kann mehr Elterngeld bringen. Das betrifft nur Verheiratete. Der Wechsel muss sehr früh in der Schwangerschaft sein. Eine Frist im Gesetz ist das nicht.27, 28, 29, 30, 31, 32, 33
Ein Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld erhöhen. Er betrifft nur Verheiratete und wirkt nur, wenn er sehr früh in der Schwangerschaft passiert. Eine gesetzliche Frist ist das nicht.27, 28, 29, 30, 31, 32, 33
Bist du angestellt? Dann muss die neue Klasse für dein Elterngeld früh gelten. Rechnerisch heißt das: spätestens ab dem 6. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat. Das gilt, wenn kein Monat herausfällt. Das Finanzamt ändert die Klasse ab dem Monat nach dem Antrag. Kommt euer Baby einen Monat früher? Dann rückt auch dein Stichtag einen Monat vor. Ist sie angestellt, muss der Wechsel für ihr Elterngeld noch früher sein.27, 28, 33, 31
Bist du angestellt, muss die neue Steuerklasse für dein Elterngeld rechnerisch spätestens ab dem 6. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat gelten, wenn kein Monat herausfällt. Das Finanzamt ändert die Klasse ab dem Monat nach dem Antrag. Kommt euer Baby in einem früheren Monat als errechnet, rückt dein Stichtag einen Monat nach vorn. Ist sie angestellt, liegt der Stichtag für ihr Elterngeld noch früher.27, 28, 33, 31
Fristen nach der Geburt
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt am Geburtsort gemeldet werden. Kommt euer Baby in einer Klinik zur Welt, meldet die Klinik die Geburt. Ihr liefert die Unterlagen. Bei einer Hausgeburt meldet ihr die Geburt selbst.34, 35, 10, 11
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden. Bei einer Klinikgeburt zeigt die Klinik an, ihr liefert die Unterlagen zu. Bei einer Hausgeburt zeigt ihr selbst an.34, 35, 10, 11
Steht der Vorname bei der Meldung noch nicht fest? Dann teilt ihn dem Standesamt innerhalb eines Monats mit.36
Steht der Vorname bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, reicht ihr ihn innerhalb eines Monats beim Standesamt nach.36
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, aber keinen Ehenamen? Dann legt den Familiennamen innerhalb eines Monats beim Standesamt fest. Sonst bekommt euer Baby automatisch einen Doppelnamen aus euren beiden Namen. Der Name, der im Alphabet zuerst kommt, steht vorn.37, 38
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht und keinen Ehenamen, bestimmt ihr den Familiennamen innerhalb eines Monats nach der Geburt beim Standesamt. Sonst bekommt euer Baby automatisch einen Doppelnamen aus euren beiden Namen, in alphabetischer Reihenfolge.37, 38
Ist einer von euch gesetzlich versichert? Dann meldet euer Baby am besten gleich nach der Geburt bei dieser Krankenkasse an. Das Gesetz nennt dafür keine Frist. Seid ihr verheiratet, und einer von euch ist nicht gesetzlich versichert? Dann kann es eine Ausnahme geben.17
Bei der gesetzlichen Krankenkasse des versicherten Elternteils meldet ihr euer Baby am besten direkt nach der Geburt an. Eine Frist nennt das Gesetz dafür nicht. Seid ihr verheiratet und ist einer von euch nicht gesetzlich versichert, kann eine Ausnahme gelten.17
Ist einer von euch privat versichert? Soll euer Baby auch dort versichert sein? Dann meldet es innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend an. Die Versicherung muss euer Baby dann ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen.18
Ist einer von euch privat versichert und soll euer Baby dort versichert werden, meldet ihr es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend an. Dann muss der Versicherer euer Baby ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen.18
Rückwirkend gibt es Elterngeld höchstens für 3 Lebensmonate. Gemeint sind die 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag ankommt. Den Antrag stellt ihr erst nach der Geburt.12, 13
Elterngeld gibt es rückwirkend höchstens für die drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Den Antrag stellt ihr erst nach der Geburt.12, 13
Rückwirkend gibt es Kindergeld nur für 6 Monate. Gemeint sind die 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag ankommt. Für den Antrag braucht ihr die Steuer-ID eures Babys.14, 15
Kindergeld wird nur für die sechs Monate vor dem Monat nachgezahlt, in dem der Antrag eingeht. Für den Antrag braucht ihr die Steuer-ID eures Babys.14, 15
Kindergeld soll in Zukunft ohne Antrag kommen. Für das erste Kind gilt das voraussichtlich ab Ende 2027. Kommt euer erstes Kind vorher zur Welt? Dann beantragt das Kindergeld wie bisher.39
Kindergeld soll künftig ohne Antrag kommen, für Erstgeborene voraussichtlich ab Ende 2027. Kommt euer erstes Kind vor diesem Start zur Welt, beantragt ihr das Kindergeld wie bisher.39
Kinderzuschlag gibt es für Familien mit kleinem Einkommen. Ihr bekommt ihn erst ab dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt.40
Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen gibt es erst ab dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt.40
Checkliste
Sobald ihr es wisst
Sucht so früh wie möglich eine Hebamme. Hebammen sind oft lange vorher ausgebucht.Hebamme suchen, möglichst früh. Hebammen sind oft lange im Voraus ausgebucht1, 2, 3
Wünscht sie sich ein Geburtshaus oder eine Hausgeburt? Dann meldet sie sich früh an. Es gibt Wartelisten.Wünscht sie sich ein Geburtshaus oder eine Hausgeburt: früh anmelden, denn es gibt Wartelisten41
Schau in deinen Impfpass. Ist deine letzte Keuchhusten-Impfung 10 Jahre her oder länger? Dann lass dich möglichst spätestens 4 Wochen vor dem errechneten Termin impfen.In deinen Impfpass schauen: Liegt deine letzte Keuchhusten-Impfung zehn Jahre oder länger zurück, möglichst spätestens 4 Wochen vor dem errechneten Termin neu impfen lassen24, 25
Bist du nach 1970 geboren? Dann prüf deine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Fehlt die Impfung, gab es nur eine oder weißt du es nicht? Dann ist dir eine Dosis empfohlen.Bist du nach 1970 geboren: deine MMR-Impfung prüfen. Fehlt die Impfung, gab es nur eine oder ist es unklar, ist dir eine Dosis empfohlen25
Sprecht Großeltern und alle, die euer Baby betreuen werden, auf die Keuchhusten-Impfung an. Für Großeltern und Betreuende gilt dieselbe Regel wie für dich.Großeltern und alle, die euer Baby betreuen werden, auf die Keuchhusten-Impfung ansprechen. Für Großeltern und Betreuende gilt dieselbe Regel mit den zehn Jahren24, 25
Ihr seid verheiratet und überlegt, die Steuerklasse zu wechseln? Dann entscheidet sehr früh und lasst euch vorher beraten. Bist du angestellt? Dann stellt den Antrag für dein Elterngeld spätestens im 7. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat. Das gilt, wenn kein Monat herausfällt. Kommt euer Baby einen Monat früher? Dann rückt der Stichtag einen Monat vor. Ist sie angestellt, muss der Wechsel für ihr Elterngeld noch früher sein.Verheiratet und ein Steuerklassenwechsel fürs Elterngeld im Gespräch: sehr früh entscheiden und vorher beraten lassen. Für dein Elterngeld, wenn du angestellt bist: den Wechsel spätestens im 7. Kalendermonat vor dem Geburtsmonat beantragen, wenn kein Monat herausfällt. Kommt euer Baby einen Monat früher, rückt dieser Stichtag einen Monat nach vorn. Ist sie angestellt, liegt der Stichtag für ihr Elterngeld noch früher27, 28, 33, 31
Fragt beim Standesamt, welche Unterlagen es für die Geburtsurkunde braucht. Besorgt fehlende Urkunden früh.Beim Standesamt fragen, welche Unterlagen es für die Geburtsurkunde braucht, und fehlende Urkunden früh besorgen42
Im Lauf der Schwangerschaft
Seid ihr nicht verheiratet? Dann erkenne die Vaterschaft an und gebt die Sorgeerklärung ab. Am besten vor der Geburt im selben Termin beim Jugendamt. Dort kostet beides nichts.Nicht verheiratet: Vaterschaft anerkennen und Sorgeerklärung abgeben, am besten vor der Geburt im selben Termin beim Jugendamt. Dort kostet beides nichts19, 20, 6, 7
Bucht einen Kurs zur Geburtsvorbereitung. Am besten ist ein Kurs im letzten Drittel der Schwangerschaft. Meldet euch früh an.Geburtsvorbereitungskurs buchen. Empfohlen ist ein Kurs im letzten Drittel der Schwangerschaft, meldet euch früh an43
Frag, ob es im Kurs einen Abend für Väter gibt. Frag auch bei deiner Krankenkasse, ob die Kasse deine Kursgebühr zahlt.Fragen, ob es im Kurs einen Abend für Väter gibt, und bei deiner Krankenkasse, ob die Kasse deine Kursgebühr übernimmt44, 43
Wählt den Ort für die Geburt. Dabei helfen Infoabende und Führungen durch den Kreißsaal.Den Geburtsort wählen. Infoabende und Kreißsaalführungen helfen dabei41
Besorgt die Erstausstattung. Am Anfang reichen wenige Teile Kleidung. Kauft Größe 56 bis 62.Erstausstattung besorgen. Für den Anfang reichen wenige Teile Kleidung in Größe 56 bis 6245
Besorgt eine zugelassene Babyschale fürs Auto. Baut die Schale vor dem Kauf zur Probe in euer Auto ein.Eine zugelassene Babyschale fürs Auto besorgen und den Einbau vor dem Kauf im eigenen Auto testen46
Ist einer von euch privat versichert? Dann klärt, wo euer Baby versichert wird.Ist einer von euch privat versichert: klären, wo euer Baby versichert wird17, 18
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, aber keinen Ehenamen? Dann einigt euch auf den Familiennamen eures Babys.Gemeinsames Sorgerecht und kein Ehename: auf den Familiennamen eures Babys einigen37, 38
Schau in deinen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Steht dort etwas über freie Tage zur Geburt? Einen eigenen Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland nicht.Arbeits- und Tarifvertrag auf freie Tage zur Geburt prüfen. Einen eigenen Vaterschaftsurlaub gibt es im deutschen Recht nicht47, 48, 49, 50, 5
Beantrage Urlaub für die Tage um den errechneten Termin. Am besten zusammen mit der Anmeldung der Elternzeit.Urlaub für die Tage um den errechneten Termin beantragen, am besten zusammen mit der Elternzeit5
Prüft eure Haftpflicht. Der Tarif sollte auch Schäden durch kleine Kinder abdecken. Das empfiehlt die BaFin. Seid ihr nicht verheiratet? Dann fragt, ob ihr beide versichert seid.Haftpflicht prüfen. Die BaFin empfiehlt eine Police, die auch Kinder absichert, die wegen ihres Alters nicht haften. Seid ihr nicht verheiratet, mit dem Versicherer klären, ob ihr beide versichert seid51
Speichert zwei Nummern im Handy: den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 und den Notruf 112.Den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 und den Notruf 112 im Handy speichern52
Spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin
Bist du angestellt und willst ab der Geburt Elternzeit? Dann melde die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber an. Eine E-Mail reicht, wenn euer Baby ab dem 01.05.2025 geboren wird.Angestellt: Elternzeit ab der Geburt beim Arbeitgeber anmelden. Bei Geburten ab dem 01.05.2025 genügt eine E-Mail21, 22, 5
Nenn in der Anmeldung alle Zeiten, die du in den ersten 2 Jahren nehmen willst. Willst du später etwas ändern, muss dein Arbeitgeber zustimmen.In der Anmeldung alle Zeiten festlegen, die du in den ersten zwei Jahren nehmen willst. Spätere Änderungen in dieser Zeit brauchen die Zustimmung deines Arbeitgebers21, 5
Hat sie das Sorgerecht allein? Dann brauchst du ihre Zustimmung zu deiner Elternzeit.Hat sie das Sorgerecht allein: ihre Zustimmung zu deiner Elternzeit4
Willst du in der Elternzeit ab der Geburt Teilzeit arbeiten? Dann stell den Antrag spätestens 7 Wochen vor dem Beginn. Kommt euer Baby ab dem 01.05.2025 zur Welt, reicht Textform. Beginnt die Teilzeit später? Dann zählen die 7 Wochen ab diesem Beginn.Teilzeit ab der Geburt gewünscht: spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragen. Bei Geburten ab dem 01.05.2025 genügt Textform. Beginnt die Teilzeit später, zählen die 7 Wochen ab diesem Beginn4, 22
In den letzten Wochen
Geht zum Anmeldegespräch in der Klinik. Es ist meist einige Wochen vor dem Termin. Nehmt eure Wünsche für die Geburt mit.Zum Anmeldegespräch in der Klinik, meist einige Wochen vor dem Termin. Eure Wünsche für die Geburt mitnehmen41, 43
Packt die Kliniktasche einige Wochen vor dem Termin. Das gilt auch, wenn ihr eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt plant.Kliniktasche packen, einige Wochen vor dem Termin. Das gilt auch, wenn ihr eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt plant8, 9
Packt Ausweise, Mutterpass und Versichertenkarte ein. Packt auch die Unterlagen fürs Standesamt ein.Ausweise, Mutterpass, Versichertenkarte und die Unterlagen fürs Standesamt in die Kliniktasche8, 10, 11
Kleidung, Windeln und eine Decke für den Heimweg eures Babys einpacken8
Den Einbau der Babyschale im eigenen Auto üben46, 53
Soll die Schale auf den Beifahrersitz? Dann klärt, ob und wie ihr den Frontairbag abschalten könnt. Probiert es dann aus.Soll die Schale nach hinten gerichtet auf den Beifahrersitz: klären, ob und wie ihr den Frontairbag abschaltet, und es ausprobieren54
Direkt nach der Geburt
Liefert die Unterlagen fürs Standesamt. Die Klinik meldet die Geburt innerhalb einer Woche. Bei einer Hausgeburt meldet ihr die Geburt selbst.Unterlagen fürs Standesamt liefern. Die Klinik zeigt die Geburt innerhalb einer Woche an, bei einer Hausgeburt zeigt ihr selbst an34, 35, 10, 11
Gesetzlich versichert: Meldet euer Baby bei der Krankenkasse des versicherten Elternteils an.Gesetzlich versichert: euer Baby bei der Krankenkasse des versicherten Elternteils anmelden17
Privat versichert: Meldet euer Baby innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend an.Privat versichert: euer Baby innerhalb von zwei Monaten rückwirkend beim Versicherer anmelden18
Beantragt das Kindergeld bei der Familienkasse, sobald die Steuer-ID eures Babys da ist.Kindergeld bei der Familienkasse beantragen, sobald die Steuer-ID eures Babys da ist15, 39
Beantragt das Elterngeld am besten gleich nach der Geburt. Stellt einen gemeinsamen Antrag. Jeder von euch trägt darin seine Monate ein.Elterngeld beantragen, am besten gleich nach der Geburt als gemeinsamen Antrag, in dem jeder von euch seine Monate einträgt12, 13
Steht der Vorname noch nicht fest? Teilt ihn dem Standesamt innerhalb eines Monats mit.Vorname noch offen: innerhalb eines Monats beim Standesamt nachreichen36
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, aber keinen Ehenamen? Legt den Familiennamen innerhalb eines Monats beim Standesamt fest.Gemeinsames Sorgerecht und kein Ehename: Familiennamen innerhalb eines Monats beim Standesamt bestimmen37, 38
Habt ihr ein kleines Einkommen? Beantragt den Kinderzuschlag bei der Familienkasse. Es gibt ihn erst ab dem Monat des Antrags.Kleines Einkommen: Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Es gibt ihn erst ab dem Monat des Antrags40
Was du tun kannst
Übernimm du die Suche nach einer Hebamme. Schreib die Hebammen in eurer Nähe auf. Frag eine nach der anderen, bis eine zusagt.
Übernimm die Hebammensuche. Schreib die Hebammen in eurer Nähe auf und frag nacheinander an, bis eine zusagt.
Legt vor der Geburt die Unterlagen fürs Standesamt bereit. Legt auch eure Steuer-IDs bereit. Für den Antrag auf Kindergeld braucht ihr die Steuer-ID von dem, der beantragt. Dazu kommt die Steuer-ID eures Babys.15, 42, 55, 56
Legt die Unterlagen fürs Standesamt und eure eigenen Steuer-IDs vor der Geburt bereit. Für den Kindergeldantrag braucht ihr die Steuer-ID des Elternteils, der beantragt, und die eures Babys.15, 42, 55, 56
Geht zusammen zum Anmeldegespräch. Fragt dort: Wo kommen wir nachts in die Klinik? Wo können wir parken?
Geht zusammen zum Anmeldegespräch in der Klinik. Klärt dabei, wo ihr nachts in die Klinik kommt und wo ihr parken könnt.